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Samstag, 17. April 2021
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Wer hat Recht?
Darf ich mit der Drohne eine Hochzeit überfliegen?
Frage: Ich bin ein leidenschaftlicher Drohnenpilot. Nun hat mich ein Bekannter gefragt, ob ich im August ein paar Luftaufnahmen von seiner Hochzeit machen könnte. Natürlich würde ich das... weiterlesen
Ich höre ausnahmsweise die «Samstagsrundschau» von Radio SRF. Gast ist Walter Kielholz der frühere Präsident von Credit Suisse, der jetzt, mit siebzig, das Präsidium der Swiss Re – ehemals Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft – niederlegt. Er... weiterlesen
Theoretisch verfügt die Schweiz über Pandemie-Erfahrung. Die Behörden agierten während der Spanischen Grippe 1918 ähnlich wie heute. Daraus könnte man lernen. weiterlesen
Dass ich folgenden Satz jemals schreiben würde, hätte ich lange nicht gedacht: Sven Epiney und Michael Graber feierten erst gerade 10 Jahre Liebe. Mehr noch. Die SRF-«Allzweckwaffe» und sein 21 Jahre jüngerer Freund freuen sich auf ihre Hochzeit,.. weiterlesen
Bijou wurde von einem jungen Paar in der eisigen Kälte dem Tode nah gefunden und zur Tierhilfe Schweiz gebracht. Bijou war abgemagert, hatte einen vereiterten Mund, verklebte Augen und ein verdrecktes, verfilztes Fell. Ein Bild zum Weinen. Inzwischen... weiterlesen
TV: «Columbo – Playback» Die Flimmerkiste hat diese Woche zur Primetime nicht allzuviel zu bieten. Gut gibt es da Sat1 Gold, das am Samstag regelmässig mit der Krimireihe «Columbo» aufwartet. Schliesslich gibt es kaum jemanden, der den gammeligen,... weiterlesen
Geschätzte Stadträtin, geschätzte Stadträte Das Initiativkomitee hat juristische Abklärungen getroffen und vom Rechtsdienst des Kantons Thurgau Antwort erhalten: Es gibt keinen Grund, eine Volksabstimmung mit einer weiteren Abstimmungsfrage zum bestehenden Stadthausprojekt aufheben zu lassen. Zusätzliche juristische Beurteilungen bestätigen: Wenn ein Projekt, über welches das Volk einmal abgestimmt hat, nicht umgesetzt werden kann oder durch einen späteren Volksentscheid ersetzt wird, braucht es keine weitere Abstimmung, die den früheren Beschluss aufhebt. Da sich die beiden Abstimmungsergebnisse von 2016 und vom 7. März dieses Jahres widersprechen, gilt das neuere Ergebnis. Zu der vom Stadtrat geplanten Gegenüberstellung gibt es keine gesetzliche Vorgabe und keine Notwendigkeit. Der Volkswille ist klar erkennbar: Keine Hochbauten auf der Festwiese. Wenn der Stadtrat am Projekt «Schlussstein» festhält und dieses einem Alternativprojekt gegenüberstellen will, gibt es dafür weder formale noch politische Gründe. Zwei Projekte sind jetzt unverzüglich anzugehen: 1. Ein erstes, auf der Grundlage des Siegerprojektes «DIALOGOS» auf der Festwiese, mit Tiefgarage und Zugängen zur Dreispitzhalle sowie zum Freizeitbad Egelsee. Dazu die Gestaltung der Festwiese als öffentlich nutzbarer Grünraum. 2. Ein zweites Projekt mit optimierten Räumlichkeiten für die Stadtverwaltung an einem anderen Ort als auf der Festwiese, das auch in Etappen realisiert werden kann. Beide Projekte (1. und 2.) haben einen direkten Zusammenhang mit dem geplanten «Schlussstein», der seit dem 7. März politisch erledigt ist.
Unabhängig davon, über welches Projekt (1. oder 2) zuerst abgestimmt wird, müssen beide breit abgestützt sein und vom Stadtrat dem Volk empfohlen werden. Der Stadtrat kann nicht pro forma Lösungen ausarbeiten und diese dann zur Ablehnung empfehlen, um dem Projekt «Schlussstein» wieder den Vorzug zu geben. Ein derart taktisches Vorgehen und einen solchen Umgang mit Planungsgeldern würde das Stimmvolk nicht akzeptieren. Wir fordern den Stadtrat auf, der Bevölkerung zeitnah mitzuteilen, ob er an seinem bis heute kommunizierten Vorgehen festhalten will.
Im Namen des Initiativkomitees Freie Festwiese Xaver Dahinden, Guido Leutenegger, Jost Rüegg
Geschätzte Stadträtin, geschätzte Stadträte Das Initiativkomitee hat juristische Abklärungen getroffen und vom Rechtsdienst des Kantons Thurgau Antwort erhalten: Es gibt keinen Grund, eine Volksabstimmung mit einer weiteren Abstimmungsfrage zum bestehenden Stadthausprojekt aufheben zu lassen. Zusätzliche juristische Beurteilungen bestätigen: Wenn ein Projekt, über welches das Volk einmal abgestimmt hat, nicht umgesetzt werden kann oder durch einen späteren Volksentscheid ersetzt wird, braucht es keine weitere Abstimmung, die den früheren Beschluss aufhebt. Da sich die beiden Abstimmungsergebnisse von 2016 und vom 7. März dieses Jahres widersprechen, gilt das neuere Ergebnis. Zu der vom Stadtrat geplanten Gegenüberstellung gibt es keine gesetzliche Vorgabe und keine Notwendigkeit. Der Volkswille ist klar erkennbar: Keine Hochbauten auf der Festwiese. Wenn der Stadtrat am Projekt «Schlussstein» festhält und dieses einem Alternativprojekt gegenüberstellen will, gibt es dafür weder formale noch politische Gründe. Zwei Projekte sind jetzt unverzüglich anzugehen: 1. Ein erstes, auf der Grundlage des Siegerprojektes «DIALOGOS» auf der Festwiese, mit Tiefgarage und Zugängen zur Dreispitzhalle sowie zum Freizeitbad Egelsee. Dazu die Gestaltung der Festwiese als öffentlich nutzbarer Grünraum. 2. Ein zweites Projekt mit optimierten Räumlichkeiten für die Stadtverwaltung an einem anderen Ort als auf der Festwiese, das auch in Etappen realisiert werden kann. Beide Projekte (1. und 2.) haben einen direkten Zusammenhang mit dem geplanten «Schlussstein», der seit dem 7. März politisch erledigt ist.
Unabhängig davon, über welches Projekt (1. oder 2) zuerst abgestimmt wird, müssen beide breit abgestützt sein und vom Stadtrat dem Volk empfohlen werden. Der Stadtrat kann nicht pro forma Lösungen ausarbeiten und diese dann zur Ablehnung empfehlen, um dem Projekt «Schlussstein» wieder den Vorzug zu geben. Ein derart taktisches Vorgehen und einen solchen Umgang mit Planungsgeldern würde das Stimmvolk nicht akzeptieren. Wir fordern den Stadtrat auf, der Bevölkerung zeitnah mitzuteilen, ob er an seinem bis heute kommunizierten Vorgehen festhalten will.
Im Namen des Initiativkomitees Freie Festwiese Xaver Dahinden, Guido Leutenegger, Jost Rüegg
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