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Freitag, 22. Januar 2021
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Wer hat Recht?
Darf mein Vater das Haus unter Wert verkaufen?
Frage: Mein Vater will sein Ferienhaus an meinen Bruder verkaufen, und zwar zum Preis, den er vor über zwanzig Jahren dafür bezahlt hat. Inzwischen ist der Wert des Hauses stark gestiegen.... weiterlesen
Im letzten Jahr zeigte sich ein immer tiefer klaffender Graben zwischen Stadt und Land. Vertreter der Linken und viele Journalisten verspotteten unseren grossartigen Föderalismus und sprachen hochnäsig von «Kantönligeist» und «Flickenteppich». Sie... weiterlesen
Autos, Schiffe, Lastwagen und Flugzeuge müssen in Zukunft CO2-frei werden. Damit das gelingt, braucht es einen Mix aus verschiedenen Antrieben und Treibstoffen. weiterlesen
Eine kleine Vorwarnung. Was Sie jetzt lesen werden, ist eine Lobeshymne. Eine wohlverdiente, wie ich finde. Eigentlich könnte ich diese halbe Seite mit einem einzigen Satz füllen: Mein Herz gehört Rosa Wilder und Manfred Kägi. Das, obwohl sie keine.. weiterlesen
Ein Platz für Tiere
Am Samstag und Sonntag, 23. und 24. Januar, wird Ihnen der Kater Wuschel, sowie weitere heimatlose Tiere in der Sendung «Ein Platz für Tiere» im Bodensee TV Steckborn vorgestellt. Die Sendung kann über Kabelfernsehen oder Swisscom... weiterlesen
TV: «Der Marsianer» Bei einer Mission zum Mars gerät die Mannschaft des Raumschiffs «Ares III» nach einigen Tagen auf dem Planeten in einen Sandsturm. Im Glauben, ihr Kamerad Mark Watney (Matt Damon) sei darin umgekommen, flüchtet das Team ins... weiterlesen
Ziel ist es, den heutigen Bärenplatz in eine rund 12’000 m2 grosse Grünfläche umzugestalten
Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) erteilt der Stadt Kreuzlingen für das geplante Gesamtprojekt Neubau eines zentralen Stadthauses, Bau einer Tiefgarage und Neugestaltung der Festwiese grünes Licht. Aus Sicht der EKD ist der Standort gut und richtig. Der Umgebungsschutz zur ehemaligen Klosterkirche ist gewährleistet. Die EKD empfiehlt dem Stadtrat jedoch, einige Punkte zu prüfen und zu überarbeiten
Kreuzlingen Die EKD kommt auf Basis der Unterlagen sowie den Ergebnissen eines Augenscheins im September 2020 zum Schluss, «dass das Projekt 'Schlussstein' am nordöstlichen Rand der Festwiese mit dem Umgebungsschutz der ehemaligen Klosterkirche grundsätzlich vereinbar ist», schreibt sie in ihrer Stellungnahme. Diese wurde auf Gesuch der Stadt Kreuzlingen vom Amt für Denkmalpflege des Kantons Thurgau im Juli 2020 bei der EKD beantragt. Die EKD empfiehlt dem Stadtrat, beim Projekt folgende Punkte zu prüfen und zu überarbeiten:
? «Die Sichtbeziehungen vom historischen Ortskern, von der Pestalozzistrasse sowie vom Dreispitzpark zur ehemaligen Klosterkirche sind zu verbessern. Der Lauben-gang ist filigraner zu gestalten; eine Absenkung des Parkhauses, möglicherweise im Zusammenhang mit dem Stadthaus, sollte zumindest geprüft werden.» ? «Die Ausdehnung der Tiefgarage sollte ausserhalb der neuen Allee zu liegen kommen, so dass bei zukünftigen Sanierungen der Wurzelbereich der Alleebäume nicht tangiert wird.» ? «Ein besonderes Augenmerk gebührt der Aussenraumgestaltung; diese muss Aufenthaltsqualitäten auf der Festwiese generieren, aber auch die nötige Intimität für den Friedhof sicherstellen. Es wird der Beizug qualifizierter Landschaftsarchitektin-nen bzw. ?architekten empfohlen. Notwendige technische Infrastrukturelemente der unterirdischen Einstellhalle sind gut in die Gesamtplanung zu integrieren und sollten keine Aufbauten auf der Festwiese bedingen.» ? «Die Freihaltung der nicht oberirdisch überbauten Bereiche der Festwiese ist behördenverbindlich festzulegen.»
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der EKD mit Zuversicht zur Kenntnis. Er hofft, dass die Stimmberechtigten die Ausführungen der EKD bei der Abstimmung über die Volksinitiative «zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz» vom 7. März 2021 in ihren Entscheid einbeziehen werden. Stadt- und Gemeinderat empfehlen, die Initiative abzulehnen, um mit den vom Stimmvolk genehmigten Neubau eines zentralen Stadthauses umzusetzen. Die Volksbotschaft wird den Stimmberechtigten ab dem 8. Februar 2021 zugestellt.
Ferner wird der Stadtrat die Empfehlungen der EKD bei der weiteren Bearbeitung des Projekts überprüfen und in der Realisierung miteinbeziehen. Insbesondere bei der Aussengestaltung des heutigen Bärenplatzes, bzw. der Festwiese, stützt der Stadtrat die Meinung der EKD. Mit dem Planungsstopp im September 2019 fror er den Auftrag mit den St. Galler Landschaftsarchitekten Pauli | Stricker GmbH für die Gestaltung der Festwiese ein, um keine weiteren Kosten zu generieren. Zum heutigen Standpunkt kann davon ausgegangen werden, dass die Umsetzung der Empfehlungen der EKD nicht zu Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Projekt 'Schlussstein' führen wird. Diese Annahme kann dadurch begründet werden, dass es sich bei den von der EKD vorgeschlagenen Massnahmen tendenziell um Reduktionen des Projekts handelt. Der Zeitpunkt, die Anliegen der EKD durch die Landschaftsarchitekten einfliessen zu lassen ist ideal, da es nun um die Präzisierung der Umgebungsgestaltung geht. IDSK/rab
Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) äussert sich in ihrem Bericht differenziert zum Stadthausprojekt «Schlussstein». Grundsätzlich hält sie eine Baute auf dem Bärenplatz für möglich. Aber sie nennt mehrere wichtige Vorbehalte gegen das Projekt: die geringe Aufenthaltsqualität auf der Festwiese, den in Bedrängnis geratenden Friedhof, die Lage der Tiefgarage, die beeinträchtigten Sichtbeziehungen, die Zäsur durch die wuchtige Substruktion und die Passerelle. Bemängelt werden ferner die Gestaltung des Laubengangs, der Verlust der Baumallee und die technischen Aufbauten auf der Festwiese. Eine Versetzung und Absenkung der Tiefgarage und des gesamten Gebäudes wäre vorteilhaft. Der Stadtrat kann diese Einwände nicht ignorieren, nachdem er die EKD um eine Stellungnahme gebeten hat. Falls er am «Schlussstein» festhält, muss er die erwähnten Nachbesserungen ernst nehmen und liefern. Sonst würde er erneut die Bedingungen der Denkmalpflege missachten. Diese Änderungen bedeuten Mehraufwand, führen zu Mehrkosten und wohl zu einem Nachtragskredit. Die Diskrepanz zum Projekt von 2016 wäre erheblich. Damit entpuppt sich die scheinbare Zustimmung der EKD für den Stadtrat als zusätzlicher Stolperstein. Der Hindernislauf geht weiter, neue Hürden kommen dazu. Keines der Probleme ist gelöst, im Gegenteil. Über dem Projekt schwebt bekanntlich auch das Urteil des Verwaltungsgerichts: nicht bewilligungsfähig! Kreuzlingen steckt mit dem Projekt «Schlussstein» auf einem steinigen Weg fest. Eine umsichtige Planung vor der Abstimmung von 2016 hätte diese Schwierigkeiten im Voraus verhindern können. Die Initiative will eine verschönerte freie Festwiese ohne Stadthaus. Das Volk soll das letzte Wort haben, nicht Kommissionen und Gerichte. Ein Ja zur Initiative gibt dem Stadtrat den Auftrag, die räumlichen Verbesserungen auf andere und kostengünstigere Art zu lösen. Sie öffnet den Weg zu sinnvollen Alternativen, die wir uns leisten können.
Offenbar hat man im Stadthaus immer noch nicht begriffen, dass dieses Projekt auf der Festwiese nicht gebaut werden darf. Das Verwaltungsgericht hat das ausdrücklich verboten! Herrscht da jetzt bloss Ratlosigkeit oder ist das Sturheit? J. Hinrichs / Bodan
J. Hinrichs antwortenZiel ist es, den heutigen Bärenplatz in eine rund 12’000 m2 grosse Grünfläche umzugestalten
Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) erteilt der Stadt Kreuzlingen für das geplante Gesamtprojekt Neubau eines zentralen Stadthauses, Bau einer Tiefgarage und Neugestaltung der Festwiese grünes Licht. Aus Sicht der EKD ist der Standort gut und richtig. Der Umgebungsschutz zur ehemaligen Klosterkirche ist gewährleistet. Die EKD empfiehlt dem Stadtrat jedoch, einige Punkte zu prüfen und zu überarbeiten
Kreuzlingen Die EKD kommt auf Basis der Unterlagen sowie den Ergebnissen eines Augenscheins im September 2020 zum Schluss, «dass das Projekt 'Schlussstein' am nordöstlichen Rand der Festwiese mit dem Umgebungsschutz der ehemaligen Klosterkirche grundsätzlich vereinbar ist», schreibt sie in ihrer Stellungnahme. Diese wurde auf Gesuch der Stadt Kreuzlingen vom Amt für Denkmalpflege des Kantons Thurgau im Juli 2020 bei der EKD beantragt. Die EKD empfiehlt dem Stadtrat, beim Projekt folgende Punkte zu prüfen und zu überarbeiten:
? «Die Sichtbeziehungen vom historischen Ortskern, von der Pestalozzistrasse sowie vom Dreispitzpark zur ehemaligen Klosterkirche sind zu verbessern. Der Lauben-gang ist filigraner zu gestalten; eine Absenkung des Parkhauses, möglicherweise im Zusammenhang mit dem Stadthaus, sollte zumindest geprüft werden.» ? «Die Ausdehnung der Tiefgarage sollte ausserhalb der neuen Allee zu liegen kommen, so dass bei zukünftigen Sanierungen der Wurzelbereich der Alleebäume nicht tangiert wird.» ? «Ein besonderes Augenmerk gebührt der Aussenraumgestaltung; diese muss Aufenthaltsqualitäten auf der Festwiese generieren, aber auch die nötige Intimität für den Friedhof sicherstellen. Es wird der Beizug qualifizierter Landschaftsarchitektin-nen bzw. ?architekten empfohlen. Notwendige technische Infrastrukturelemente der unterirdischen Einstellhalle sind gut in die Gesamtplanung zu integrieren und sollten keine Aufbauten auf der Festwiese bedingen.» ? «Die Freihaltung der nicht oberirdisch überbauten Bereiche der Festwiese ist behördenverbindlich festzulegen.»
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der EKD mit Zuversicht zur Kenntnis. Er hofft, dass die Stimmberechtigten die Ausführungen der EKD bei der Abstimmung über die Volksinitiative «zur Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz» vom 7. März 2021 in ihren Entscheid einbeziehen werden. Stadt- und Gemeinderat empfehlen, die Initiative abzulehnen, um mit den vom Stimmvolk genehmigten Neubau eines zentralen Stadthauses umzusetzen. Die Volksbotschaft wird den Stimmberechtigten ab dem 8. Februar 2021 zugestellt.
Ferner wird der Stadtrat die Empfehlungen der EKD bei der weiteren Bearbeitung des Projekts überprüfen und in der Realisierung miteinbeziehen. Insbesondere bei der Aussengestaltung des heutigen Bärenplatzes, bzw. der Festwiese, stützt der Stadtrat die Meinung der EKD. Mit dem Planungsstopp im September 2019 fror er den Auftrag mit den St. Galler Landschaftsarchitekten Pauli | Stricker GmbH für die Gestaltung der Festwiese ein, um keine weiteren Kosten zu generieren. Zum heutigen Standpunkt kann davon ausgegangen werden, dass die Umsetzung der Empfehlungen der EKD nicht zu Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Projekt 'Schlussstein' führen wird. Diese Annahme kann dadurch begründet werden, dass es sich bei den von der EKD vorgeschlagenen Massnahmen tendenziell um Reduktionen des Projekts handelt. Der Zeitpunkt, die Anliegen der EKD durch die Landschaftsarchitekten einfliessen zu lassen ist ideal, da es nun um die Präzisierung der Umgebungsgestaltung geht. IDSK/rab
Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) äussert sich in ihrem Bericht differenziert zum Stadthausprojekt «Schlussstein». Grundsätzlich hält sie eine Baute auf dem Bärenplatz für möglich. Aber sie nennt mehrere wichtige Vorbehalte gegen das Projekt: die geringe Aufenthaltsqualität auf der Festwiese, den in Bedrängnis geratenden Friedhof, die Lage der Tiefgarage, die beeinträchtigten Sichtbeziehungen, die Zäsur durch die wuchtige Substruktion und die Passerelle. Bemängelt werden ferner die Gestaltung des Laubengangs, der Verlust der Baumallee und die technischen Aufbauten auf der Festwiese. Eine Versetzung und Absenkung der Tiefgarage und des gesamten Gebäudes wäre vorteilhaft. Der Stadtrat kann diese Einwände nicht ignorieren, nachdem er die EKD um eine Stellungnahme gebeten hat. Falls er am «Schlussstein» festhält, muss er die erwähnten Nachbesserungen ernst nehmen und liefern. Sonst würde er erneut die Bedingungen der Denkmalpflege missachten. Diese Änderungen bedeuten Mehraufwand, führen zu Mehrkosten und wohl zu einem Nachtragskredit. Die Diskrepanz zum Projekt von 2016 wäre erheblich. Damit entpuppt sich die scheinbare Zustimmung der EKD für den Stadtrat als zusätzlicher Stolperstein. Der Hindernislauf geht weiter, neue Hürden kommen dazu. Keines der Probleme ist gelöst, im Gegenteil. Über dem Projekt schwebt bekanntlich auch das Urteil des Verwaltungsgerichts: nicht bewilligungsfähig! Kreuzlingen steckt mit dem Projekt «Schlussstein» auf einem steinigen Weg fest. Eine umsichtige Planung vor der Abstimmung von 2016 hätte diese Schwierigkeiten im Voraus verhindern können. Die Initiative will eine verschönerte freie Festwiese ohne Stadthaus. Das Volk soll das letzte Wort haben, nicht Kommissionen und Gerichte. Ein Ja zur Initiative gibt dem Stadtrat den Auftrag, die räumlichen Verbesserungen auf andere und kostengünstigere Art zu lösen. Sie öffnet den Weg zu sinnvollen Alternativen, die wir uns leisten können.
Offenbar hat man im Stadthaus immer noch nicht begriffen, dass dieses Projekt auf der Festwiese nicht gebaut werden darf. Das Verwaltungsgericht hat das ausdrücklich verboten! Herrscht da jetzt bloss Ratlosigkeit oder ist das Sturheit? J. Hinrichs / Bodan
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