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Donnerstag, 4. März 2021
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Wer hat Recht?
Darf mein Vater das Haus unter Wert verkaufen?
Frage: Mein Vater will sein Ferienhaus an meinen Bruder verkaufen, und zwar zum Preis, den er vor über zwanzig Jahren dafür bezahlt hat. Inzwischen ist der Wert des Hauses stark gestiegen.... weiterlesen
Alt-Bundesrat Pascal Couchepin – ein langjähriger EU-Beitrittsbefürworter – klagte kürzlich, die SVP habe die Schweizer Politik mit ihren Forderungen «jahrelang vor sich hergetrieben». Er meinte wohl den Einsatz für eine freie, unabhängige Schweiz... weiterlesen
Theoretisch verfügt die Schweiz über Pandemie-Erfahrung. Die Behörden agierten während der Spanischen Grippe 1918 ähnlich wie heute. Daraus könnte man lernen. weiterlesen
Grüezi mitenand. Da sind wir also wieder. Sie, ich, Promis. Wir alle sitzen im gleichen Boot. Wir alle müssen gerade im zweiten Lockdown ausharren. Statt Restaurants zu besuchen, essen wir auch mal vor dem Fernsehen. Statt High Heels und VIP-Events.. weiterlesen
Wer vermisst mich?
Dieses abgemagerte Katzenmaiteli wurde seit Wochen im Wald zwischen Hugelshofen und Riet bei Ottoberg gesehen. Schaute man sie nur an, verschwand sie. Vom Hunger getrieben kam sie zu den Häusern und konnte eingefangen werden. Sie... weiterlesen
TV: «Jagd auf Roter Oktober» Die Welt befindet sich noch in den Zeiten des Kalten Krieges, als der russische Kapitän Ramius (Sean Connery) beschliesst, sich mit seinem Atom-U-Boot «Rote Oktober» in die USA abzusetzen. Nur haben davon weder seine... weiterlesen
Finanzielle Unterstützung für kantonale Spitäler infolge der Covid-19-Pandemie
Der Regierungsrat hat für die innerkantonalen Listenspitäler der Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie infolge der Bewältigung der ersten Welle der Covid-19-Pandemie eine finanzielle Unterstützung von maximal 16,8 Millionen Franken genehmigt. Entschädigt werden die Spitäler für die Zusatzkosten und Ertragsausfälle in den ersten fünf Monaten 2020.
Kanton Leistungserbringer im Gesundheitswesen haben eine zentrale Funktion in der Bewältigung der durch das Coronavirus ausgelösten Erkrankungen. Den Listenspitälern kommt eine ausserordentliche Rolle zu in der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung. Sie wurden in der ersten Welle der Pandemie auch wirtschaftlich vor grosse Herausforderungen gestellt. Hauptgrund war das vom Bundesrat am 16. März 2020 gestützt auf das Epidemiengesetz erlassene Verbot der Durchführung nicht dringlich angezeigter medizinischer Eingriffe und Therapien ab dem 17. März 2020 bis zur Aufhebung am 26. April 2020. Zudem hat der Bundesrat die Kantone ermächtigt, private Spitäler zu verpflichten, Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Mit diesen Massnahmen wurde der Handlungsspielraum der Leistungserbringer in ihrer Geschäftstätigkeit stark eingeschränkt. Allerdings hat der Gesetzgeber nicht geregelt, wer die finanziellen Folgen der Massnahmen zu tragen hat.
Wirtschaftlich betroffen sind alle Spitäler der Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie. Im Unterschied zu vielen privaten Betrieben, die vorübergehend geschlossen wurden oder Kurzarbeit anmelden konnten, mussten in den Spitälern einerseits die Patientinnen und Patienten bis zur Entlassung behandelt werden, die personellen und infrastrukturellen Kapazitäten standen somit ohne massgebliche Erträge im Einsatz und Kapazitäten mussten gemäss den Beschlüssen zusätzlich geschaffen und vorgehalten werden. Andererseits hatten die Spitäler mit externer Notfallversorgung Kapazitäten in allen ambulanten und stationären Leistungsbereichen für die Abklärung und Behandlung bereitzustellen, ohne dass die betriebswirtschaftlich notwendige Auslastung gegeben war.
Daher hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau entschieden, die innerkantonalen Listenspitäler gestützt auf das Epidemiengesetz und den Beschluss des Grossen Rates finanziell zu unterstützen. Insgesamt hat er dafür einen Betrag von maximal 16,8 Millionen Franken gesprochen. Maximal 6,5 Millionen Franken werden dabei an die Ertragsausfälle für stationäre Leistungen bezahlt, der Beitrag berechnet sich aus dem Ertrag aus dem Finanzierungsanteil des Kantons Thurgau an stationäre Leistungen der Periode 1. Januar 2019 bis 30. September 2019 abzüglich des Ertrags in derselben Zeitspanne in 2020. Die Ertragsausfälle der Bereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation werden getrennt berechnet und finanziert. Konnten die Spitäler entstandene Verluste bis Ende 2020 auffangen, erhalten sie keine Beiträge an Ertragsausfälle. Ausserdem leistet der Kanton auf Gesuch hin eine Abgeltung an Covid-19 bedingte Zusatzkosten von maximal 8,8 Millionen Franken, wenn die Spitäler für die Diagnostik und Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten Infrastrukturen, Schutzkonzept und -materialien sowie Personalbestände der Gesundheitsversorgung bereitgestellt haben, die nicht über die bestehenden Abgeltungssysteme oder andere Abgeltungen gedeckt sind.
Weil die Kantonsspitäler in Frauenfeld und Münsterlingen die Hauptlast der Bewältigung der Covid-19-Pandemie tragen und keine Kurzarbeitsentschädigung beantragen konnten, hat der Regierungsrat für die Spital Thurgau AG zusätzliche finanzielle Unterstützung gewährt. So leistet der Kanton der Spital Thurgau AG einen pauschalen Beitrag von 1,5 Millionen Franken zur Milderung des Wettbewerbsnachteils. Dieser Beitrag ist bei den Mehrkosten aufwandmindernd zu berücksichtigen.
Soweit die Bedingungen erfüllt sind, können folgende weiteren Einrichtungen Gesuche für die finanzielle Unterstützung einreichen: Herz-Neuro-Zentrum Bodensee, Klinik Seeschau, Venenklinik Bellevue Kreuzlingen, Klinik Schloss Mammern, Rehaklinik Dussnang, Geriatrische Rehabilitationsklinik Neutal Berlingen, Klinik St. Katharinental, Rehaklinik Zihlschlacht, Psychiatrische Dienste Thurgau und Clienia Littenheid sowie Klinik Aadorf.
Die Mehrkosten in den innerkantonalen Pflegeheimen und den Spitexorganisationen werden in den Kostenrechnungen separat ausgewiesen gemäss den Empfehlungen der Branchenverbände und zusätzlichen Anweisungen des Amtes für Gesundheit für die Pflegeheime. Über die Höhe der Entschädigungen zur Bewältigung der Pandemie werden Gespräche mit dem Verband Thurgauer Gemeinden geführt. Die Beiträge werden auf der Grundlage der definitiven Rechnungsabschlüsse und Prüfungen voraussichtlich im Sommer 2021 festgelegt und ausbezahlt. Ebenso wird Mitte 2021 geprüft, welche Auswirkungen die aktuelle zweite Welle auf die Listenspitäler hat und gegebenenfalls werden Anträge gestellt. I.D.
Finanzielle Unterstützung für kantonale Spitäler infolge der Covid-19-Pandemie
Der Regierungsrat hat für die innerkantonalen Listenspitäler der Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie infolge der Bewältigung der ersten Welle der Covid-19-Pandemie eine finanzielle Unterstützung von maximal 16,8 Millionen Franken genehmigt. Entschädigt werden die Spitäler für die Zusatzkosten und Ertragsausfälle in den ersten fünf Monaten 2020.
Kanton Leistungserbringer im Gesundheitswesen haben eine zentrale Funktion in der Bewältigung der durch das Coronavirus ausgelösten Erkrankungen. Den Listenspitälern kommt eine ausserordentliche Rolle zu in der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung. Sie wurden in der ersten Welle der Pandemie auch wirtschaftlich vor grosse Herausforderungen gestellt. Hauptgrund war das vom Bundesrat am 16. März 2020 gestützt auf das Epidemiengesetz erlassene Verbot der Durchführung nicht dringlich angezeigter medizinischer Eingriffe und Therapien ab dem 17. März 2020 bis zur Aufhebung am 26. April 2020. Zudem hat der Bundesrat die Kantone ermächtigt, private Spitäler zu verpflichten, Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Mit diesen Massnahmen wurde der Handlungsspielraum der Leistungserbringer in ihrer Geschäftstätigkeit stark eingeschränkt. Allerdings hat der Gesetzgeber nicht geregelt, wer die finanziellen Folgen der Massnahmen zu tragen hat.
Wirtschaftlich betroffen sind alle Spitäler der Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie. Im Unterschied zu vielen privaten Betrieben, die vorübergehend geschlossen wurden oder Kurzarbeit anmelden konnten, mussten in den Spitälern einerseits die Patientinnen und Patienten bis zur Entlassung behandelt werden, die personellen und infrastrukturellen Kapazitäten standen somit ohne massgebliche Erträge im Einsatz und Kapazitäten mussten gemäss den Beschlüssen zusätzlich geschaffen und vorgehalten werden. Andererseits hatten die Spitäler mit externer Notfallversorgung Kapazitäten in allen ambulanten und stationären Leistungsbereichen für die Abklärung und Behandlung bereitzustellen, ohne dass die betriebswirtschaftlich notwendige Auslastung gegeben war.
Daher hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau entschieden, die innerkantonalen Listenspitäler gestützt auf das Epidemiengesetz und den Beschluss des Grossen Rates finanziell zu unterstützen. Insgesamt hat er dafür einen Betrag von maximal 16,8 Millionen Franken gesprochen. Maximal 6,5 Millionen Franken werden dabei an die Ertragsausfälle für stationäre Leistungen bezahlt, der Beitrag berechnet sich aus dem Ertrag aus dem Finanzierungsanteil des Kantons Thurgau an stationäre Leistungen der Periode 1. Januar 2019 bis 30. September 2019 abzüglich des Ertrags in derselben Zeitspanne in 2020. Die Ertragsausfälle der Bereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation werden getrennt berechnet und finanziert. Konnten die Spitäler entstandene Verluste bis Ende 2020 auffangen, erhalten sie keine Beiträge an Ertragsausfälle. Ausserdem leistet der Kanton auf Gesuch hin eine Abgeltung an Covid-19 bedingte Zusatzkosten von maximal 8,8 Millionen Franken, wenn die Spitäler für die Diagnostik und Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten Infrastrukturen, Schutzkonzept und -materialien sowie Personalbestände der Gesundheitsversorgung bereitgestellt haben, die nicht über die bestehenden Abgeltungssysteme oder andere Abgeltungen gedeckt sind.
Weil die Kantonsspitäler in Frauenfeld und Münsterlingen die Hauptlast der Bewältigung der Covid-19-Pandemie tragen und keine Kurzarbeitsentschädigung beantragen konnten, hat der Regierungsrat für die Spital Thurgau AG zusätzliche finanzielle Unterstützung gewährt. So leistet der Kanton der Spital Thurgau AG einen pauschalen Beitrag von 1,5 Millionen Franken zur Milderung des Wettbewerbsnachteils. Dieser Beitrag ist bei den Mehrkosten aufwandmindernd zu berücksichtigen.
Soweit die Bedingungen erfüllt sind, können folgende weiteren Einrichtungen Gesuche für die finanzielle Unterstützung einreichen: Herz-Neuro-Zentrum Bodensee, Klinik Seeschau, Venenklinik Bellevue Kreuzlingen, Klinik Schloss Mammern, Rehaklinik Dussnang, Geriatrische Rehabilitationsklinik Neutal Berlingen, Klinik St. Katharinental, Rehaklinik Zihlschlacht, Psychiatrische Dienste Thurgau und Clienia Littenheid sowie Klinik Aadorf.
Die Mehrkosten in den innerkantonalen Pflegeheimen und den Spitexorganisationen werden in den Kostenrechnungen separat ausgewiesen gemäss den Empfehlungen der Branchenverbände und zusätzlichen Anweisungen des Amtes für Gesundheit für die Pflegeheime. Über die Höhe der Entschädigungen zur Bewältigung der Pandemie werden Gespräche mit dem Verband Thurgauer Gemeinden geführt. Die Beiträge werden auf der Grundlage der definitiven Rechnungsabschlüsse und Prüfungen voraussichtlich im Sommer 2021 festgelegt und ausbezahlt. Ebenso wird Mitte 2021 geprüft, welche Auswirkungen die aktuelle zweite Welle auf die Listenspitäler hat und gegebenenfalls werden Anträge gestellt. I.D.
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