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Samstag, 17. April 2021
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Wer hat Recht?
Darf ich mit der Drohne eine Hochzeit überfliegen?
Frage: Ich bin ein leidenschaftlicher Drohnenpilot. Nun hat mich ein Bekannter gefragt, ob ich im August ein paar Luftaufnahmen von seiner Hochzeit machen könnte. Natürlich würde ich das... weiterlesen
Ich höre ausnahmsweise die «Samstagsrundschau» von Radio SRF. Gast ist Walter Kielholz der frühere Präsident von Credit Suisse, der jetzt, mit siebzig, das Präsidium der Swiss Re – ehemals Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft – niederlegt. Er... weiterlesen
Theoretisch verfügt die Schweiz über Pandemie-Erfahrung. Die Behörden agierten während der Spanischen Grippe 1918 ähnlich wie heute. Daraus könnte man lernen. weiterlesen
Dass ich folgenden Satz jemals schreiben würde, hätte ich lange nicht gedacht: Sven Epiney und Michael Graber feierten erst gerade 10 Jahre Liebe. Mehr noch. Die SRF-«Allzweckwaffe» und sein 21 Jahre jüngerer Freund freuen sich auf ihre Hochzeit,.. weiterlesen
Bijou wurde von einem jungen Paar in der eisigen Kälte dem Tode nah gefunden und zur Tierhilfe Schweiz gebracht. Bijou war abgemagert, hatte einen vereiterten Mund, verklebte Augen und ein verdrecktes, verfilztes Fell. Ein Bild zum Weinen. Inzwischen... weiterlesen
TV: «Columbo – Playback» Die Flimmerkiste hat diese Woche zur Primetime nicht allzuviel zu bieten. Gut gibt es da Sat1 Gold, das am Samstag regelmässig mit der Krimireihe «Columbo» aufwartet. Schliesslich gibt es kaum jemanden, der den gammeligen,... weiterlesen
Region Seit dem Start am 1. Februar wurden 906 Online-Anträge auf Zugang zum Corona-Härtefallprogramm eingereicht. 665 Anträge erfüllen die von Bund und Kanton geforderten Kriterien. Das sind rund 75 Prozent aller Gesuche. Abgelehnt wurden 86 Anträge. Die Absagen erfolgten, weil die Anträge die gesetzlichen Erfordernisse wie Geschäftssitz im Thurgau, Gründungsdatum vor dem 1. März oder die Mindestumsatzgrenze von 50000 Franken nicht erfüllten. Bis und mit 23. März bewilligte der Kanton 182 Darlehen im Wert von über 15 Millionenn Franken. Davon ausbezahlt sind 99 Darlehen in der Höhe von über neun Millionen Franken. Vorbereitete Darlehensverträge liegen 83 vor im Gesamtvolumen von über fünf Millionen Franken. Weitere Prüfungen und Zahlungen erfolgen fortlaufend. Das Bundesparlament hat in der Frühlingssession diverse Anpassungen im COVID-19-Gesetz vorgenommen, die das Härtefallprogramm betreffen. Insbesondere wurden die finanziellen Mittel erheblich aufgestockt. Die detaillierten Regelungen werden in der zugehörigen Härtefall-Verordnung und deren Ausführungsbestimmungen dargestellt. Die Kantone erwarten dazu einen Entscheid des Bundesrates am 31. März 2021. Der Kanton Thurgau wird, gestützt auf diese geänderte Verordnung, das kantonale Härtefallprogramm prüfen und wo nötig anpassen. Es ist dabei nach wie vor das Ziel, Wettbewerbsverzerrungen möglichst zu vermeiden, unabhängig von der Branche und Grösse der besonders von den Covid-19-Massnahmen beeinträchtigten Unternehmen. Das Programm wird ein «Härtefallprogramm» für besonders betroffene Betriebe bleiben und nicht zu einer generellen Umsatzausfall-Versicherung für alle Unternehmen werden. Diese Haltung hat sich letztlich auch im eidgenössischen Parlament durchgesetzt. Die Umsetzung allfälliger Neuerungen im Härtefallprogramm des Kantons Thurgau benötigt vorab einen Regierungsbeschluss und den Zuspruch des Grossen Rates.
IDKT
Region Seit dem Start am 1. Februar wurden 906 Online-Anträge auf Zugang zum Corona-Härtefallprogramm eingereicht. 665 Anträge erfüllen die von Bund und Kanton geforderten Kriterien. Das sind rund 75 Prozent aller Gesuche. Abgelehnt wurden 86 Anträge. Die Absagen erfolgten, weil die Anträge die gesetzlichen Erfordernisse wie Geschäftssitz im Thurgau, Gründungsdatum vor dem 1. März oder die Mindestumsatzgrenze von 50000 Franken nicht erfüllten. Bis und mit 23. März bewilligte der Kanton 182 Darlehen im Wert von über 15 Millionenn Franken. Davon ausbezahlt sind 99 Darlehen in der Höhe von über neun Millionen Franken. Vorbereitete Darlehensverträge liegen 83 vor im Gesamtvolumen von über fünf Millionen Franken. Weitere Prüfungen und Zahlungen erfolgen fortlaufend. Das Bundesparlament hat in der Frühlingssession diverse Anpassungen im COVID-19-Gesetz vorgenommen, die das Härtefallprogramm betreffen. Insbesondere wurden die finanziellen Mittel erheblich aufgestockt. Die detaillierten Regelungen werden in der zugehörigen Härtefall-Verordnung und deren Ausführungsbestimmungen dargestellt. Die Kantone erwarten dazu einen Entscheid des Bundesrates am 31. März 2021. Der Kanton Thurgau wird, gestützt auf diese geänderte Verordnung, das kantonale Härtefallprogramm prüfen und wo nötig anpassen. Es ist dabei nach wie vor das Ziel, Wettbewerbsverzerrungen möglichst zu vermeiden, unabhängig von der Branche und Grösse der besonders von den Covid-19-Massnahmen beeinträchtigten Unternehmen. Das Programm wird ein «Härtefallprogramm» für besonders betroffene Betriebe bleiben und nicht zu einer generellen Umsatzausfall-Versicherung für alle Unternehmen werden. Diese Haltung hat sich letztlich auch im eidgenössischen Parlament durchgesetzt. Die Umsetzung allfälliger Neuerungen im Härtefallprogramm des Kantons Thurgau benötigt vorab einen Regierungsbeschluss und den Zuspruch des Grossen Rates.
IDKT
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