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Freitag, 20. Mai 2022
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Corona-Fonds, Thomas Niederberger, Jan. 22
Seit März 2021 steht dem Gewerbe, den Vereinen und Institutionen der Corona-Fonds der Stadt Kreuzlingen zur Unterstützung zur Verfügung. Eine erste Bilanz zeigt: Es werden weniger Gelder in Anspruch genommen, als erwartet.
Kreuzlingen Im März letzten Jahres genehmigte der Gemeinderat einen Nachtragskredit von 500'000 Franken zur Bildung des Corona-Fonds der Stadt Kreuzlingen. Am 23. März setzte der Stadtrat die Richtlinien in Kraft. «Zur Minderung der negativen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie sollen mit Mitteln des Corona-Fonds, zusätzlich zu den Massnahmen von Bund und Kanton, ergänzende Unterstützungsleistungen an die Vereine, Verbände, Institutionen, Organisationen oder Gewerbe gewährt werden. Ausgenommen sind religiöse Institutionen», heisst es zum Zweck des Fonds.
«Wir erarbeiteten Richtlinien, weil diese, im Gegensatz zu einem Reglement, in der Kompetenz der Exekutive liegen und allfällige Änderungen nicht vom Gemeinderat beschlossen werden müssen», erklärt Stadtpräsident Thomas Niederberger. Und die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass sich die Richtlinien bewährt hätten. Für Unterstützungsbeiträge gebe es zwei Themenbereiche. Erstens bei Mietzinsreduktionen für Mieter, Pächter oder Baurechtsnehmer städtischer Liegenschaften und zweitens für Vereine, Gewerbebetriebe und Institutionen.
Grundlage sei, dass «die Antragsteller durch vom Bund beschlossenen Schliessungen in Notlage gerieten und nicht von Unterstützungsmassnahmen von Bund oder Kanton profitierten», so der Stadtpräsident. Für Unterstützungen im Bereich Mietzinsreduktion seien sechs Gesuche eingetroffen, rund 90'000 Franken seien gesprochen worden. Von Vereinen, Institutionen und Gewerbe seien acht Gesuche eingegangen. «Vier wurden positiv bewertet und es wurden 30 000 Franken a fond perdu-Beiträge gesprochen». Vier Gesuche seien aus verschiedenen Gründen negativ beurteilt worden, zwei Gesuche seien noch pendent.
Die Koordination liege bei Stadtschreiber Michael Stahl. Er prüfe die Grundlagen der Unterstützungsgesuche. Danach werde in einer Sitzung unter seiner Leitung und unter Teilnahme der Abteilungsleiter der betroffenen Departemente eine Empfehlung zuhanden des Stadtrates ausgesprochen. «Der Stadtrat entscheidet schliesslich, ob Unterstützungsgelder gesprochen werden».
Der Stadtrat habe nicht gewusst, was auf ihn zukomme, habe beim Gewerbe nicht mit vielen Gesuchen gerechnet, bei den Vereinen, Institutionen und Organisationen «hätten wir mehr erwartet», zieht Niederberger Bilanz. Eine Aufstockung des Betrags auf die bewilligten 500'000 Franken seien im Budget 2022 nicht vorgesehen. «Allerdings stehen wir noch mitten in der Pandemie und daher sind weitere Gesuche in diesem Jahr zu erwarten», blickt er voraus. Und er hofft, dass «weitere Schliessungen nicht erfolgen».
Von Kurt Peter
Corona-Fonds, Thomas Niederberger, Jan. 22
Seit März 2021 steht dem Gewerbe, den Vereinen und Institutionen der Corona-Fonds der Stadt Kreuzlingen zur Unterstützung zur Verfügung. Eine erste Bilanz zeigt: Es werden weniger Gelder in Anspruch genommen, als erwartet.
Kreuzlingen Im März letzten Jahres genehmigte der Gemeinderat einen Nachtragskredit von 500'000 Franken zur Bildung des Corona-Fonds der Stadt Kreuzlingen. Am 23. März setzte der Stadtrat die Richtlinien in Kraft. «Zur Minderung der negativen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie sollen mit Mitteln des Corona-Fonds, zusätzlich zu den Massnahmen von Bund und Kanton, ergänzende Unterstützungsleistungen an die Vereine, Verbände, Institutionen, Organisationen oder Gewerbe gewährt werden. Ausgenommen sind religiöse Institutionen», heisst es zum Zweck des Fonds.
«Wir erarbeiteten Richtlinien, weil diese, im Gegensatz zu einem Reglement, in der Kompetenz der Exekutive liegen und allfällige Änderungen nicht vom Gemeinderat beschlossen werden müssen», erklärt Stadtpräsident Thomas Niederberger. Und die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass sich die Richtlinien bewährt hätten. Für Unterstützungsbeiträge gebe es zwei Themenbereiche. Erstens bei Mietzinsreduktionen für Mieter, Pächter oder Baurechtsnehmer städtischer Liegenschaften und zweitens für Vereine, Gewerbebetriebe und Institutionen.
Grundlage sei, dass «die Antragsteller durch vom Bund beschlossenen Schliessungen in Notlage gerieten und nicht von Unterstützungsmassnahmen von Bund oder Kanton profitierten», so der Stadtpräsident. Für Unterstützungen im Bereich Mietzinsreduktion seien sechs Gesuche eingetroffen, rund 90'000 Franken seien gesprochen worden. Von Vereinen, Institutionen und Gewerbe seien acht Gesuche eingegangen. «Vier wurden positiv bewertet und es wurden 30 000 Franken a fond perdu-Beiträge gesprochen». Vier Gesuche seien aus verschiedenen Gründen negativ beurteilt worden, zwei Gesuche seien noch pendent.
Die Koordination liege bei Stadtschreiber Michael Stahl. Er prüfe die Grundlagen der Unterstützungsgesuche. Danach werde in einer Sitzung unter seiner Leitung und unter Teilnahme der Abteilungsleiter der betroffenen Departemente eine Empfehlung zuhanden des Stadtrates ausgesprochen. «Der Stadtrat entscheidet schliesslich, ob Unterstützungsgelder gesprochen werden».
Der Stadtrat habe nicht gewusst, was auf ihn zukomme, habe beim Gewerbe nicht mit vielen Gesuchen gerechnet, bei den Vereinen, Institutionen und Organisationen «hätten wir mehr erwartet», zieht Niederberger Bilanz. Eine Aufstockung des Betrags auf die bewilligten 500'000 Franken seien im Budget 2022 nicht vorgesehen. «Allerdings stehen wir noch mitten in der Pandemie und daher sind weitere Gesuche in diesem Jahr zu erwarten», blickt er voraus. Und er hofft, dass «weitere Schliessungen nicht erfolgen».
Von Kurt Peter
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