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Donnerstag, 4. März 2021
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Wer hat Recht?
Darf mein Vater das Haus unter Wert verkaufen?
Frage: Mein Vater will sein Ferienhaus an meinen Bruder verkaufen, und zwar zum Preis, den er vor über zwanzig Jahren dafür bezahlt hat. Inzwischen ist der Wert des Hauses stark gestiegen.... weiterlesen
Alt-Bundesrat Pascal Couchepin – ein langjähriger EU-Beitrittsbefürworter – klagte kürzlich, die SVP habe die Schweizer Politik mit ihren Forderungen «jahrelang vor sich hergetrieben». Er meinte wohl den Einsatz für eine freie, unabhängige Schweiz... weiterlesen
Theoretisch verfügt die Schweiz über Pandemie-Erfahrung. Die Behörden agierten während der Spanischen Grippe 1918 ähnlich wie heute. Daraus könnte man lernen. weiterlesen
Grüezi mitenand. Da sind wir also wieder. Sie, ich, Promis. Wir alle sitzen im gleichen Boot. Wir alle müssen gerade im zweiten Lockdown ausharren. Statt Restaurants zu besuchen, essen wir auch mal vor dem Fernsehen. Statt High Heels und VIP-Events.. weiterlesen
Wer vermisst mich?
Dieses abgemagerte Katzenmaiteli wurde seit Wochen im Wald zwischen Hugelshofen und Riet bei Ottoberg gesehen. Schaute man sie nur an, verschwand sie. Vom Hunger getrieben kam sie zu den Häusern und konnte eingefangen werden. Sie... weiterlesen
TV: «Jagd auf Roter Oktober» Die Welt befindet sich noch in den Zeiten des Kalten Krieges, als der russische Kapitän Ramius (Sean Connery) beschliesst, sich mit seinem Atom-U-Boot «Rote Oktober» in die USA abzusetzen. Nur haben davon weder seine... weiterlesen
Zuschlag für Ergebnisermittlungssystem für Wahlen und Abstimmungen
Die Kantone St.Gallen und Thurgau haben im Rahmen einer parallel durchgeführten Ausschreibung der Abraxas Informatik AG den Zuschlag für ein neues Ergebnisermittlungssystem für Wahlen und Abstimmungen erteilt. Das neue System wird voraussichtlich ab dem Jahr 2022 das bisherige System WABSTI ersetzen, das in beiden Kantonen seit bald 20 Jahren im Einsatz steht.
Kanton Die Kantone St.Gallen und Thurgau setzen zur Ermittlung und Übermittlung der Ergebnisse bei eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen seit 2003 die Applikation WABSTI ein. Sie steht auch allen Gemeinden zur Ermittlung der Ergebnisse von kommunalen Wahlen und Abstimmungen zur Verfügung. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters kommt WABSTI an die Grenzen der Anforderungen, die an die Systemarchitektur, die Benutzerführung sowie die Sicherheit von technischen Applikationen im Bereich Wahlen und Abstimmungen gestellt werden. Die Staatskanzleien beider Kantone haben deshalb entschieden, eine neue Lösung zur Ergebnisermittlung bei Wahlen und Abstimmungen zu beschaffen. Nun hat die Abraxas Informatik AG den Zuschlag erhalten.
Die Anforderungen an das neue Ergebnisermittlungssystem wurden von einem Projektteam der Staatskanzleien der Kantone St.Gallen und Thurgau gemeinsam definiert. Das offene Ausschreibungsverfahren wurde anschliessend parallel durchgeführt.
Die Kantone St.Gallen und Thurgau gehen davon aus, dass die im Rahmen von E-Voting diskutierten Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Wahlen und Abstimmungen zunehmend auf alle technischen Hilfsmittel, die bei einem Urnengang zum Einsatz kommen, übertragen werden. Dies gilt insbesondere für die elektronischen Ergebnisermittlungssysteme zur Erfassung, Auszählung und Auswertung von Stimm- und Wahlzetteln. In Bezug auf die Sicherheit des neuen Systems wurden daher bewusst erhöhte Anforderungen gestellt. So wird vom Anbieter die Bereitschaft verlangt, den Quellcode des Ergebnisermittlungssystems offenzulegen. Zeitpunkt und Form einer Offenlegung werden durch die Staatskanzleien festgelegt. Dabei handelt es sich um einen bewussten Paradigmenwechsel hin zum Prinzip «Sicherheit durch Transparenz».
? Von den vier im Ausschreibungsverfahren offerierten Lösungen erfüllte das Ergebnisermittlungssystem der Abraxas Informatik AG die Systemanforderungen der Kantone St.Gallen und Thurgau am besten. Die Neuentwicklung des Systems, das bisher bei keinem anderen Kanton im Einsatz steht, bietet die Möglichkeit, hinsichtlich der Offenlegung des Quellcodes konsequent einen neuen Weg einzuschlagen. I.D.
Zuschlag für Ergebnisermittlungssystem für Wahlen und Abstimmungen
Die Kantone St.Gallen und Thurgau haben im Rahmen einer parallel durchgeführten Ausschreibung der Abraxas Informatik AG den Zuschlag für ein neues Ergebnisermittlungssystem für Wahlen und Abstimmungen erteilt. Das neue System wird voraussichtlich ab dem Jahr 2022 das bisherige System WABSTI ersetzen, das in beiden Kantonen seit bald 20 Jahren im Einsatz steht.
Kanton Die Kantone St.Gallen und Thurgau setzen zur Ermittlung und Übermittlung der Ergebnisse bei eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen seit 2003 die Applikation WABSTI ein. Sie steht auch allen Gemeinden zur Ermittlung der Ergebnisse von kommunalen Wahlen und Abstimmungen zur Verfügung. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters kommt WABSTI an die Grenzen der Anforderungen, die an die Systemarchitektur, die Benutzerführung sowie die Sicherheit von technischen Applikationen im Bereich Wahlen und Abstimmungen gestellt werden. Die Staatskanzleien beider Kantone haben deshalb entschieden, eine neue Lösung zur Ergebnisermittlung bei Wahlen und Abstimmungen zu beschaffen. Nun hat die Abraxas Informatik AG den Zuschlag erhalten.
Die Anforderungen an das neue Ergebnisermittlungssystem wurden von einem Projektteam der Staatskanzleien der Kantone St.Gallen und Thurgau gemeinsam definiert. Das offene Ausschreibungsverfahren wurde anschliessend parallel durchgeführt.
Die Kantone St.Gallen und Thurgau gehen davon aus, dass die im Rahmen von E-Voting diskutierten Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Wahlen und Abstimmungen zunehmend auf alle technischen Hilfsmittel, die bei einem Urnengang zum Einsatz kommen, übertragen werden. Dies gilt insbesondere für die elektronischen Ergebnisermittlungssysteme zur Erfassung, Auszählung und Auswertung von Stimm- und Wahlzetteln. In Bezug auf die Sicherheit des neuen Systems wurden daher bewusst erhöhte Anforderungen gestellt. So wird vom Anbieter die Bereitschaft verlangt, den Quellcode des Ergebnisermittlungssystems offenzulegen. Zeitpunkt und Form einer Offenlegung werden durch die Staatskanzleien festgelegt. Dabei handelt es sich um einen bewussten Paradigmenwechsel hin zum Prinzip «Sicherheit durch Transparenz».
? Von den vier im Ausschreibungsverfahren offerierten Lösungen erfüllte das Ergebnisermittlungssystem der Abraxas Informatik AG die Systemanforderungen der Kantone St.Gallen und Thurgau am besten. Die Neuentwicklung des Systems, das bisher bei keinem anderen Kanton im Einsatz steht, bietet die Möglichkeit, hinsichtlich der Offenlegung des Quellcodes konsequent einen neuen Weg einzuschlagen. I.D.
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