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Samstag, 17. April 2021
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Wer hat Recht?
Darf ich mit der Drohne eine Hochzeit überfliegen?
Frage: Ich bin ein leidenschaftlicher Drohnenpilot. Nun hat mich ein Bekannter gefragt, ob ich im August ein paar Luftaufnahmen von seiner Hochzeit machen könnte. Natürlich würde ich das... weiterlesen
Ich höre ausnahmsweise die «Samstagsrundschau» von Radio SRF. Gast ist Walter Kielholz der frühere Präsident von Credit Suisse, der jetzt, mit siebzig, das Präsidium der Swiss Re – ehemals Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft – niederlegt. Er... weiterlesen
Theoretisch verfügt die Schweiz über Pandemie-Erfahrung. Die Behörden agierten während der Spanischen Grippe 1918 ähnlich wie heute. Daraus könnte man lernen. weiterlesen
Dass ich folgenden Satz jemals schreiben würde, hätte ich lange nicht gedacht: Sven Epiney und Michael Graber feierten erst gerade 10 Jahre Liebe. Mehr noch. Die SRF-«Allzweckwaffe» und sein 21 Jahre jüngerer Freund freuen sich auf ihre Hochzeit,.. weiterlesen
Bijou wurde von einem jungen Paar in der eisigen Kälte dem Tode nah gefunden und zur Tierhilfe Schweiz gebracht. Bijou war abgemagert, hatte einen vereiterten Mund, verklebte Augen und ein verdrecktes, verfilztes Fell. Ein Bild zum Weinen. Inzwischen... weiterlesen
TV: «Columbo – Playback» Die Flimmerkiste hat diese Woche zur Primetime nicht allzuviel zu bieten. Gut gibt es da Sat1 Gold, das am Samstag regelmässig mit der Krimireihe «Columbo» aufwartet. Schliesslich gibt es kaum jemanden, der den gammeligen,... weiterlesen
Symbolbild: Das Amt für Wirtschaft und Arbeit präsentiert die aktuellen Zahlen aus dem Härtefallprogramm. stock.adobe
Seit dem Start am 1. Februar 2021 wurden netto 763 Härtefall-Anträge eingereicht. 676 Anträge erfüllen die von Bund und Kanton geforderten Kriterien. Das sind 88.6 Prozent aller Gesuche. Abgelehnt wurden 87 Anträge. Die Absagen erfolgten, weil die Anträge die gesetzlichen Erfordernisse wie Geschäftssitz im Thurgau, Gründungsdatum vor dem 1. März 2020 oder die Mindestumsatzgrenze von 50'000 Franken nicht erfüllten.
Kanton Der Zulassungsentscheid erfolgt bei über 90 Prozent der Anträge am Tag des Eingangs. Bis und mit 30. März 2021 bewilligte der Kanton 245 Darlehen im Wert von 18'475'595 Franken. Davon ausbezahlt sind 150 Darlehen in der Höhe von 12'430'095 Franken. 95 Darlehen im Gesamtvolumen von 6'045'500 Franken werden ausbezahlt, sobald die Gesuchstellenden die unterschriebenen Darlehensverträge dem Kanton retourniert haben. 281 zum Härtefallprogramm zugelassene Gesuche können (Stand 30. März 2021) noch nicht bearbeitet werden, weil die zur materiellen Prüfung der Gesuche erforderlichen Unterlagen der Antragstellenden fehlen oder unvollständig sind. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, erfolgt die Bemessung im Durchschnitt innert zwei Wochen.
Die Anzahl Mitarbeitende pro Antrag und Betrieb liegt im Durchschnitt bei 7. Die durchschnittliche Darlehenshöhe pro Unternehmen beträgt aktuell 76'982 Franken. Ab spätestens Juli 2021 können die zinslosen, nachrangigen Darlehen auf Antrag und unter gewissen Voraussetzungen zu gegenwärtig maximal 75 Prozent in nicht rückzahlbare Beiträge umgewandelt werden.
Die erweiterten Bestimmungen in der neuen Härtefallverordnung des Bundesrates werden auch Änderungen beim Härtefallprogramm des Kantons Thurgau zur Folge haben. Das an die neue Verordnung angepasste kantonale Härtefallprogramm erfordert einen Beschluss der Regierung und der Covid-19-Kommission sowie die Befürwortung des Grossen Rates, bevor die neuen Härtefallbestimmungen im Kanton umgesetzt werden können.
Zusammenfassung Aktuelle Härtefallzahlen Seit dem Start am 1. Februar 2021 erfasste die Härtefallabteilung bis und mit 30. März 2021 folgende Kennzahlen: ? Eingegangene Online-Anträge netto: 763 ? Zum Härtefallprogramm zugelassene Anträge: 676* ? Abgelehnte Anträge (aufgrund Nichterfüllung gesetzlicher Vorgaben von Bund und Kanton): 87 ? Gesprochene Darlehen: 245, rund 18.5 Mio. Franken** ? Davon ausbezahlt: 150, rund 12.4 Mio. Franken ? Davon zur Auszahlung bereit: 95, rund 6 Mio. Franken*** ? Davon ohne Anspruch (aufgrund Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben): 22 ? Weitere Darlehen sind in Vorbereitung
* Der Zulassungsentscheid erfolgt bei über 90 Prozent der Anträge am Tag des Eingangs. ** Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, wird die Bemessung im Durchschnitt innert zwei Wochen abgeschlossen. *** Die Darlehensentscheide werden umgehend kommuniziert; die Darlehensverträge innert 2 Arbeitstagen ausgestellt und versendet. Die Auszahlung erfolgt, sobald der unterschriebene Darlehensvertrag dem Kanton vorliegt.
Etwas mehr als die Hälfte der Anträge stammen aus der Gastronomie. Weitere Schwerpunkte bilden die Eventbranche, der Tourismus- und Freizeitbereich sowie der Detailhandel non-food.
I.D.
Symbolbild: Das Amt für Wirtschaft und Arbeit präsentiert die aktuellen Zahlen aus dem Härtefallprogramm. stock.adobe
Seit dem Start am 1. Februar 2021 wurden netto 763 Härtefall-Anträge eingereicht. 676 Anträge erfüllen die von Bund und Kanton geforderten Kriterien. Das sind 88.6 Prozent aller Gesuche. Abgelehnt wurden 87 Anträge. Die Absagen erfolgten, weil die Anträge die gesetzlichen Erfordernisse wie Geschäftssitz im Thurgau, Gründungsdatum vor dem 1. März 2020 oder die Mindestumsatzgrenze von 50'000 Franken nicht erfüllten.
Kanton Der Zulassungsentscheid erfolgt bei über 90 Prozent der Anträge am Tag des Eingangs. Bis und mit 30. März 2021 bewilligte der Kanton 245 Darlehen im Wert von 18'475'595 Franken. Davon ausbezahlt sind 150 Darlehen in der Höhe von 12'430'095 Franken. 95 Darlehen im Gesamtvolumen von 6'045'500 Franken werden ausbezahlt, sobald die Gesuchstellenden die unterschriebenen Darlehensverträge dem Kanton retourniert haben. 281 zum Härtefallprogramm zugelassene Gesuche können (Stand 30. März 2021) noch nicht bearbeitet werden, weil die zur materiellen Prüfung der Gesuche erforderlichen Unterlagen der Antragstellenden fehlen oder unvollständig sind. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, erfolgt die Bemessung im Durchschnitt innert zwei Wochen.
Die Anzahl Mitarbeitende pro Antrag und Betrieb liegt im Durchschnitt bei 7. Die durchschnittliche Darlehenshöhe pro Unternehmen beträgt aktuell 76'982 Franken. Ab spätestens Juli 2021 können die zinslosen, nachrangigen Darlehen auf Antrag und unter gewissen Voraussetzungen zu gegenwärtig maximal 75 Prozent in nicht rückzahlbare Beiträge umgewandelt werden.
Die erweiterten Bestimmungen in der neuen Härtefallverordnung des Bundesrates werden auch Änderungen beim Härtefallprogramm des Kantons Thurgau zur Folge haben. Das an die neue Verordnung angepasste kantonale Härtefallprogramm erfordert einen Beschluss der Regierung und der Covid-19-Kommission sowie die Befürwortung des Grossen Rates, bevor die neuen Härtefallbestimmungen im Kanton umgesetzt werden können.
Zusammenfassung Aktuelle Härtefallzahlen Seit dem Start am 1. Februar 2021 erfasste die Härtefallabteilung bis und mit 30. März 2021 folgende Kennzahlen: ? Eingegangene Online-Anträge netto: 763 ? Zum Härtefallprogramm zugelassene Anträge: 676* ? Abgelehnte Anträge (aufgrund Nichterfüllung gesetzlicher Vorgaben von Bund und Kanton): 87 ? Gesprochene Darlehen: 245, rund 18.5 Mio. Franken** ? Davon ausbezahlt: 150, rund 12.4 Mio. Franken ? Davon zur Auszahlung bereit: 95, rund 6 Mio. Franken*** ? Davon ohne Anspruch (aufgrund Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben): 22 ? Weitere Darlehen sind in Vorbereitung
* Der Zulassungsentscheid erfolgt bei über 90 Prozent der Anträge am Tag des Eingangs. ** Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, wird die Bemessung im Durchschnitt innert zwei Wochen abgeschlossen. *** Die Darlehensentscheide werden umgehend kommuniziert; die Darlehensverträge innert 2 Arbeitstagen ausgestellt und versendet. Die Auszahlung erfolgt, sobald der unterschriebene Darlehensvertrag dem Kanton vorliegt.
Etwas mehr als die Hälfte der Anträge stammen aus der Gastronomie. Weitere Schwerpunkte bilden die Eventbranche, der Tourismus- und Freizeitbereich sowie der Detailhandel non-food.
I.D.
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