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Samstag, 1. April 2023
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Visualisierung des genehmigten Vorprojektes für die Sanierung des Bahnhofs Bernrain. zVg
Am kommenden Donnerstag beschliesst der Gemeinderat über einen Baurechtsvertrag für den Bahnhof Bernrain. Der Vertrag sieht unter anderem auch die Sanierung und den Umbau der Liegenschaft vor.
Kreuzlingen «Das Bahnhofgebäude an der Seeblickstrasse bedarf dringend einer Sanierung», erklärte Stadtpräsident Thomas Niederberger anlässlich der Vorstellung der Botschaft über den Baurechtsvertrag. Seit 2007 ist die Stadt Kreuzlingen im Besitz der Liegenschaft, im Jahr 2012 beschloss der Stadtrat, das ehemalige Stationsgebäude im Baurecht öffentlich auszuschreiben. Damals konnte mit keinem der drei Bewerber ein Vertrag abgeschlossen werden. 2014 genehmigte der Gemeinderat die Einzonung der Parzelle in WG50. Danach wurde das Baurecht erneut öffentlich ausgeschrieben.
Auf diese Ausschreibungen gingen zwei Bewerbungen ein, der Stadtrat beschloss am 25. November 2014, mit Bewerber Manuel Miller, Eventcrew, die weiteren Verhandlungen zu führen. Gestoppt wurde das Vorhaben durch den Gemeinderat, der den Baurechtsvertrag im November 2015 ablehnte. 2018 erfolgte eine erneute Ausschreibung, um die Bewerbungen zu sichten und eine Empfehlung an den Stadtrat abgeben zu können, wurde eine Arbeitsgruppe einberufen. Schliesslich empfahl diese Arbeitsgruppe, dass in einem ersten Schritt mit der Firma Helvetic PV GmbH Vertragsverhandlungen geführt werden sollten. «Aus verschiedenen Gründen habe sich das Vorhaben immer wieder verzögert», so Niederberger. Neu sei unter anderem vorgeschlagen worden, dass der Baurechtsvertrag statt mit der Helvetic PV mit der Peter Moser RE GmbH (PMRE) abgeschlossen werden soll.
Die PMRE wurde 2012 gegründet, beschäftigt aktuell nur einen Mitarbeiter und zwar Peter Moser und unterstützt mit eigenen Investitionen die Geschäftstätigkeit der Helvetic PV. Diese wiederum beschäftigt 18 Angestellte und ist spezialisiert auf die Projektierung, Planung und Realisierung von Photovoltaikanlagen. Die Aussendarstellung des ehemaligen Bahnhofs wird ganz auf die Helvetic PV ausgerichtet.
2019 reichten die Inhaber Björn Brezger und Peter Moser als Bewerbung ein Vorprojekt mit dem Titel «Classic trifft Moderne» ein. Dabei wurde festgestellt, dass das Gebäude komplett sanierungsbedürftig ist, in seiner Grundform jedoch erhalten bleiben und komplett modernisiert werden soll. Um Sicherheit zu erlangen und die Kosten so gering wie möglich zu halten, entschieden sich die Bewerber einen Vorentscheid zu erwirken. Das Projekt fand schliesslich Zustimmung. In der Botschaft wird festgehalten, dass «es mit gewissen Auflagen umsetzbar ist.» Somit kann der alte Bahnhof zu einem Gebäude mit Wohn-, Gewerbe- und Lagerbereich umgebaut und im Zuge des Umbaus saniert werden. Der Baurechtsvertrag weist besondere Vertragsbedingungen auf. Einerseits muss die heute bestehende Baute weitgehend erhaltenbleiben, andererseits werden an die Gestaltung der Bauten und Anlagen aufgrund der prominenten Lage hohe Anforderungen gestellt. Gemäss Botschaft plant die «Baurechtsnehmerin konkret den Umbau beziehungsweise Sanierung des bestehenden Gebäudes und dessen künftige Nutzung als Wohn- und Gewerbebau gemäss Projektstudie der Baurechtsnehmerin vom Juni 2019 sowie dem Vorentscheid der Baukommission». Das Baurecht beginnt mit der Eintragung des Baurechtsvertrags im Grundbuch und dauert 50 Jahre. Spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Vertragsdauer treten die Parteien in Verhandlung über eine allfällige Erneuerung des Baurechts ein. Dabei wird die Erneuerung einem Heimfall vorgezogen.
Der Baurechtszins (5000 Franken jährlich) wird laut Vertrag geschuldet, wenn die Stadt das Bauvorhaben genehmigt hat und eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt. «Es ist im Interesse der Stadt, dass die Sanierungen und Umbauten so schnell wie möglich stattfinden», erklärte Niederberger. Der Baurechtsvertrag hält fest, dass «falls Schadstoffbelastungen festgestellt werden, die Baurechtsnehmerin für Belastungen im Gebäude, die Stadt für Schadstoffbelastungen im Boden haften.» Der Stadtrat spricht in der Botschaft von «einer guten Lösung, zumal die Form des ehemaligen Bahnhofs Bernrain auch nach dem Umbau ersichtlich ist. Des Weiteren kann sich das KMU in Kreuzlingen weiterentwickeln und muss nicht nach alternativen Standorten suchen».
Von Kurt Peter
Visualisierung des genehmigten Vorprojektes für die Sanierung des Bahnhofs Bernrain. zVg
Am kommenden Donnerstag beschliesst der Gemeinderat über einen Baurechtsvertrag für den Bahnhof Bernrain. Der Vertrag sieht unter anderem auch die Sanierung und den Umbau der Liegenschaft vor.
Kreuzlingen «Das Bahnhofgebäude an der Seeblickstrasse bedarf dringend einer Sanierung», erklärte Stadtpräsident Thomas Niederberger anlässlich der Vorstellung der Botschaft über den Baurechtsvertrag. Seit 2007 ist die Stadt Kreuzlingen im Besitz der Liegenschaft, im Jahr 2012 beschloss der Stadtrat, das ehemalige Stationsgebäude im Baurecht öffentlich auszuschreiben. Damals konnte mit keinem der drei Bewerber ein Vertrag abgeschlossen werden. 2014 genehmigte der Gemeinderat die Einzonung der Parzelle in WG50. Danach wurde das Baurecht erneut öffentlich ausgeschrieben.
Auf diese Ausschreibungen gingen zwei Bewerbungen ein, der Stadtrat beschloss am 25. November 2014, mit Bewerber Manuel Miller, Eventcrew, die weiteren Verhandlungen zu führen. Gestoppt wurde das Vorhaben durch den Gemeinderat, der den Baurechtsvertrag im November 2015 ablehnte. 2018 erfolgte eine erneute Ausschreibung, um die Bewerbungen zu sichten und eine Empfehlung an den Stadtrat abgeben zu können, wurde eine Arbeitsgruppe einberufen. Schliesslich empfahl diese Arbeitsgruppe, dass in einem ersten Schritt mit der Firma Helvetic PV GmbH Vertragsverhandlungen geführt werden sollten. «Aus verschiedenen Gründen habe sich das Vorhaben immer wieder verzögert», so Niederberger. Neu sei unter anderem vorgeschlagen worden, dass der Baurechtsvertrag statt mit der Helvetic PV mit der Peter Moser RE GmbH (PMRE) abgeschlossen werden soll.
Die PMRE wurde 2012 gegründet, beschäftigt aktuell nur einen Mitarbeiter und zwar Peter Moser und unterstützt mit eigenen Investitionen die Geschäftstätigkeit der Helvetic PV. Diese wiederum beschäftigt 18 Angestellte und ist spezialisiert auf die Projektierung, Planung und Realisierung von Photovoltaikanlagen. Die Aussendarstellung des ehemaligen Bahnhofs wird ganz auf die Helvetic PV ausgerichtet.
2019 reichten die Inhaber Björn Brezger und Peter Moser als Bewerbung ein Vorprojekt mit dem Titel «Classic trifft Moderne» ein. Dabei wurde festgestellt, dass das Gebäude komplett sanierungsbedürftig ist, in seiner Grundform jedoch erhalten bleiben und komplett modernisiert werden soll. Um Sicherheit zu erlangen und die Kosten so gering wie möglich zu halten, entschieden sich die Bewerber einen Vorentscheid zu erwirken. Das Projekt fand schliesslich Zustimmung. In der Botschaft wird festgehalten, dass «es mit gewissen Auflagen umsetzbar ist.» Somit kann der alte Bahnhof zu einem Gebäude mit Wohn-, Gewerbe- und Lagerbereich umgebaut und im Zuge des Umbaus saniert werden. Der Baurechtsvertrag weist besondere Vertragsbedingungen auf. Einerseits muss die heute bestehende Baute weitgehend erhaltenbleiben, andererseits werden an die Gestaltung der Bauten und Anlagen aufgrund der prominenten Lage hohe Anforderungen gestellt. Gemäss Botschaft plant die «Baurechtsnehmerin konkret den Umbau beziehungsweise Sanierung des bestehenden Gebäudes und dessen künftige Nutzung als Wohn- und Gewerbebau gemäss Projektstudie der Baurechtsnehmerin vom Juni 2019 sowie dem Vorentscheid der Baukommission». Das Baurecht beginnt mit der Eintragung des Baurechtsvertrags im Grundbuch und dauert 50 Jahre. Spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Vertragsdauer treten die Parteien in Verhandlung über eine allfällige Erneuerung des Baurechts ein. Dabei wird die Erneuerung einem Heimfall vorgezogen.
Der Baurechtszins (5000 Franken jährlich) wird laut Vertrag geschuldet, wenn die Stadt das Bauvorhaben genehmigt hat und eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt. «Es ist im Interesse der Stadt, dass die Sanierungen und Umbauten so schnell wie möglich stattfinden», erklärte Niederberger. Der Baurechtsvertrag hält fest, dass «falls Schadstoffbelastungen festgestellt werden, die Baurechtsnehmerin für Belastungen im Gebäude, die Stadt für Schadstoffbelastungen im Boden haften.» Der Stadtrat spricht in der Botschaft von «einer guten Lösung, zumal die Form des ehemaligen Bahnhofs Bernrain auch nach dem Umbau ersichtlich ist. Des Weiteren kann sich das KMU in Kreuzlingen weiterentwickeln und muss nicht nach alternativen Standorten suchen».
Von Kurt Peter
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