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Montag, 6. Februar 2023
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Frage: Wir haben uns von einem Zürcher Reisebüro eine individuelle Reise für kommenden Frühling zusammenstellen lassen. Die Offerte liegt vor und wir haben uns bereits entschieden, zu buchen. Zu unserer... weiterlesen
Bis 1973 war der Schweizer Franken, wie alle wichtigen Währungen auch, an den Dollar gebunden, und zwar über das sogenannte Bretton- Woods-System. Mit Milliarden musste der Franken zu diesem Zweck gestützt werden.
Fast alle Länder fanden dieses... weiterlesen
Ich bin manchmal ein sehr einfaches Gemüt. Wenn irgendwo «Sex» draufsteht, klicke ich drauf. So wie neulich, als mir ein Newsportal eine Pushnachricht beschert, in der die Rede von einem neuen Schweizer Film ist, in dem so viel Sex zu sehen.. weiterlesen
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Sie informierten über das neue Parkierungsreglement (vl): Thomas Niederberger, Thomas Beringer und Kurt Affolter. Kurt Peter
Am kommenden Donnerstag wird der Gemeinderat über das neue Parkierungsreglement diskutieren. Gegenüber dem im November 2021 zurückgewiesenen Regelwerk hat es diverse Punkte aus den damaligen Beratungen aufgenommen.
Kreuzlingen «Das neue Parkierungsreglement ist das Hauptthema an der kommenden Gemeinderatssitzung vom 26. Januar», sagte Stadtpräsident Thomas Niederberger zu Beginn der Medienkonferenz am Dienstagmorgen. Der zuständige Stadtrat Thomas Beringer bezeichnete es als «Reglement 2.0». Denn am 18. November 2021 wurde das Traktandum bereits im Gemeinderat diskutiert und einstimmig zurückgewiesen. «Wir haben nach dem Wortprotokoll der Sitzung eine Analyse erstellt und dabei diverse Punkte der damaligen Beratungen nun ins neue Reglement aufgenommen», erklärte Thomas Beringer.
So sei etwa die Aufteilung und die Ausweitung der Weissen und der Blauen Zonen aufgenommen worden. Auch die Absicht, auf dem Parkplatz der Kapelle Bernrain Langzeitparkplätze zu markieren, sei nicht mehr im Reglement. «Zählungen haben gezeigt, dass es auf dem Platz immer genügend Parkiermöglichkeiten gibt. Genauer angesehen habe sich der Stadtrat das Nachtparkieren. «Wir haben dies genauer definiert, vor allem, weil schwere Fahrzeuge, Anhänger oder Wohnmobile Platz in Anspruch nehmen, dies zu Lasten derjenigen, die auf einen Parkplatz angewiesen sind».
Neu eingeführt werde die Handwerkerparkkarte. Dies entspreche einem Anliegen aus den Beratungen im Gemeinderat, heisst es in der Botschaft. Diese Parkkarte knüpft laut Reglement nicht an den Sitz des Unternehmens, sondern an den Arbeitseinsatz in der Stadt Kreuzlingen. Je nach Bedarf kann sie auf bestimmte Arbeitseinsätze und/oder Sektoren beschränkt werden. Die seit 2013 etablierte Mitarbeiterparkkarte entspreche einem Bedürfnis. Bisher stütze sie sich auf einen Stadtratsbeschluss und soll jetzt sachgerecht im Reglement verankert werden, ohne jedoch das bewährte Regime zu verändern.
«Die im Reglement aufgeführten Maximalansätze entsprechen den grossen Thurgauer Gemeinden und verändern sich nicht», erklärte Kurt Affolter, Leiter Sicherheit und Häfen. Neu wurden Maximalsätze für Parkhäuser und Tiefgaragen ins Reglement aufgenommen und auch die Maximalgebühren für die neue Handwerkerkarte festgeschrieben. Die im Gemeinderat immer wieder diskutierte Verwendung der Mittel aus der Spezialfinanzierung wird im Reglement definiert. Unumstritten ist, dass die aus dem motorisierten Verkehr fliessenden Gebühren in erster Linie auch wieder für diesen einzusetzen sind. Neben Betriebs- und Unterhaltskosten betrifft dies die Kapitalkosten, die sich aus Planung, Projektierung und Erstellung entsprechender Infrastrukturen ergeben.
Anlass zu grösseren Diskussionen gab die Verwendung des Überschusses aus den jährlichen Einnahmen und den zu deckenden Kosten. Eine Verwendung zugunsten des öffentlichen Verkehrs wird im Gemeinderat begrüsst. Profitieren soll aber auch der nicht-motorisierte Verkehr. Um ein stetiges Anwachsen der Spezialfinanzierung zu vermeiden (im Budget 2022 sind es 20,359 Millionen Franken) stehen laut Botschaft 100 Prozent des Überschusses zur Verfügung, solange die Spezialfinanzierung mindestens zehn Millionen Franken als Reserve aufweist. Bei Unterschreitung dieser Schwelle wird die verfügbare Quote auf 70 Prozent beschränkt. Ebenfalls aus der Spezialfinanzierung werden Betriebsdefizite aus öffentlichen Parkhäusern und Tiefgaragen gedeckt. Diese werden vom jährlichen Ertragsüberschuss nicht abgezogen, weil sich dies zu Lasten des öffentlichen und nicht motorisierten Verkehrs auswirken würde.
Von Kurt Peter
Sie informierten über das neue Parkierungsreglement (vl): Thomas Niederberger, Thomas Beringer und Kurt Affolter. Kurt Peter
Am kommenden Donnerstag wird der Gemeinderat über das neue Parkierungsreglement diskutieren. Gegenüber dem im November 2021 zurückgewiesenen Regelwerk hat es diverse Punkte aus den damaligen Beratungen aufgenommen.
Kreuzlingen «Das neue Parkierungsreglement ist das Hauptthema an der kommenden Gemeinderatssitzung vom 26. Januar», sagte Stadtpräsident Thomas Niederberger zu Beginn der Medienkonferenz am Dienstagmorgen. Der zuständige Stadtrat Thomas Beringer bezeichnete es als «Reglement 2.0». Denn am 18. November 2021 wurde das Traktandum bereits im Gemeinderat diskutiert und einstimmig zurückgewiesen. «Wir haben nach dem Wortprotokoll der Sitzung eine Analyse erstellt und dabei diverse Punkte der damaligen Beratungen nun ins neue Reglement aufgenommen», erklärte Thomas Beringer.
So sei etwa die Aufteilung und die Ausweitung der Weissen und der Blauen Zonen aufgenommen worden. Auch die Absicht, auf dem Parkplatz der Kapelle Bernrain Langzeitparkplätze zu markieren, sei nicht mehr im Reglement. «Zählungen haben gezeigt, dass es auf dem Platz immer genügend Parkiermöglichkeiten gibt. Genauer angesehen habe sich der Stadtrat das Nachtparkieren. «Wir haben dies genauer definiert, vor allem, weil schwere Fahrzeuge, Anhänger oder Wohnmobile Platz in Anspruch nehmen, dies zu Lasten derjenigen, die auf einen Parkplatz angewiesen sind».
Neu eingeführt werde die Handwerkerparkkarte. Dies entspreche einem Anliegen aus den Beratungen im Gemeinderat, heisst es in der Botschaft. Diese Parkkarte knüpft laut Reglement nicht an den Sitz des Unternehmens, sondern an den Arbeitseinsatz in der Stadt Kreuzlingen. Je nach Bedarf kann sie auf bestimmte Arbeitseinsätze und/oder Sektoren beschränkt werden. Die seit 2013 etablierte Mitarbeiterparkkarte entspreche einem Bedürfnis. Bisher stütze sie sich auf einen Stadtratsbeschluss und soll jetzt sachgerecht im Reglement verankert werden, ohne jedoch das bewährte Regime zu verändern.
«Die im Reglement aufgeführten Maximalansätze entsprechen den grossen Thurgauer Gemeinden und verändern sich nicht», erklärte Kurt Affolter, Leiter Sicherheit und Häfen. Neu wurden Maximalsätze für Parkhäuser und Tiefgaragen ins Reglement aufgenommen und auch die Maximalgebühren für die neue Handwerkerkarte festgeschrieben. Die im Gemeinderat immer wieder diskutierte Verwendung der Mittel aus der Spezialfinanzierung wird im Reglement definiert. Unumstritten ist, dass die aus dem motorisierten Verkehr fliessenden Gebühren in erster Linie auch wieder für diesen einzusetzen sind. Neben Betriebs- und Unterhaltskosten betrifft dies die Kapitalkosten, die sich aus Planung, Projektierung und Erstellung entsprechender Infrastrukturen ergeben.
Anlass zu grösseren Diskussionen gab die Verwendung des Überschusses aus den jährlichen Einnahmen und den zu deckenden Kosten. Eine Verwendung zugunsten des öffentlichen Verkehrs wird im Gemeinderat begrüsst. Profitieren soll aber auch der nicht-motorisierte Verkehr. Um ein stetiges Anwachsen der Spezialfinanzierung zu vermeiden (im Budget 2022 sind es 20,359 Millionen Franken) stehen laut Botschaft 100 Prozent des Überschusses zur Verfügung, solange die Spezialfinanzierung mindestens zehn Millionen Franken als Reserve aufweist. Bei Unterschreitung dieser Schwelle wird die verfügbare Quote auf 70 Prozent beschränkt. Ebenfalls aus der Spezialfinanzierung werden Betriebsdefizite aus öffentlichen Parkhäusern und Tiefgaragen gedeckt. Diese werden vom jährlichen Ertragsüberschuss nicht abgezogen, weil sich dies zu Lasten des öffentlichen und nicht motorisierten Verkehrs auswirken würde.
Von Kurt Peter
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