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Donnerstag, 18. August 2022
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Bezirksgericht Frauenfeld. Symbolbild: sb
Aussage gegen Aussage: Beim Fall einer mutmasslichen Vergewaltigung standen sich die Schilderungen des Opfers und des mutmasslichen Täters diametral gegenüber. 2018 soll der damals 27-Jährige den bewusstlosen Zustand der damals 25-Jährigen ausgenutzt haben. Als sie erwachte, habe er zudem Gewalt angewendet. Aus Sicht des Angeklagten war der Sex einvernehmlich.
Frauenfeld Es war eine besondere Verhandlung vor dem Frauenfelder Bezirksgericht. Opfer und Beschuldigter durften sich nicht begegnen. Die Öffentlichkeit war aus Gründen des Opferschutzes ausgeschlossen. Die Medien durften die Aussage der jungen Mutter jedoch per Videoübertragung verfolgen. Eine der Schlüsselszenen der Verhandlungen: Ihr von Qual gezeichnetes Gesicht auf dem Screen. Wie sie mit erstickter Stimme berichtet. Wie sie in Tränen ausbricht, als sie sagt: «Es war nicht freiwillig. Sonst hätte ich jetzt nicht solche Probleme.»
Für die Staatsanwältin ist der schlimme psychische Zustand der Deutschen eines von mehreren Indizien dafür, dass sie die Wahrheit sagt. Fast drei Jahre später kämpft die Frau immer noch mit den Folgen des verhängnisvollen Abends. Sie hat Angst, nachts das Haus alleine zu verlassen. Sie traut sich nicht mehr, kurze Röcke zu tragen. Wenn sie Männer sieht, die dem Angeklagten ähnlich sehen, bekommt sie Panik. Sie musste sich mehrfach in Kliniken behandeln lassen. «So etwas», stellte die Staatsanwältin fest, «kann man nicht schauspielern. Das wäre eine Meisterleistung.» Aus Sicht des Angeklagten ist es aber genau das: Theater. Schauspielerei. «Sie bekam Gewissensbisse wegen des Seitensprungs und versucht so, ihre Schuld zu vertuschen», erklärte der junge Mann, der keine sichtbaren Anzeichen von Gewissensbissen zeigte, sich während der Verhandlung mehrfach selbstbewusst im Gerichtssaal umsah und beim Antrag der Privatklägerschaft von 35‘000 Franken Genugtuung ungläubig schnaubte. 17 Tage sass er in U-Haft. Die Verhaftung sei für ihn aus heiterem Himmel gekommen. «Wegen was? Ich war so hässig», gab er zu Protokoll.
Die verhängnisvolle Nacht geschah im Oktober 2018 im Elternhaus des Angeklagten in einer Unterseegemeinde. Es hätte ein schöner Abend werden sollen. Zum Freundeskreis, der feierte, gehörte auch das Opfer lose. Mit einer Freundin fuhr sie hin. Sie hatte sich auf den Abend gefreut. Wie schon mehrfach zuvor, hatte die Frau ihr Baby dabei. Der Plan war, dort zu übernachten. Der Bruder des Angeklagten hatte für Mutter und Kind, wie gewohnt, sein Zimmer geräumt.
Gegen 20 Uhr traf man sich. Der Gastgeber hatte schon davor Alkohol getrunken, sie ebenfalls. Zur Gruppe gehörten neben dem Bruder des Angeklagten ein weiterer Mann und eine Frau. Man trank, kochte, rauchte, unterhielt sich. Nach aussen wirkte es, als ob Opfer und Angeklagter miteinander flirteten, sie hielten Händchen, umarmten sich. Gegen 2 Uhr nachts landeten beide im Bett im Zimmer des Angeklagten, auch das bestätigen mehrere Zeugenaussagen. «Sie wollte unbedingt bei mir schlafen», hielt der Angeklagte fest.
In ihrer Version wehrt sie sich den ganzen Abend gegen Gegrabsche und Anzüglichkeiten. Sie habe einen Freund und kein Interesse, will sie ihm mehrfach gesagt haben. Dennoch liess sie Nähe zu, Körperkontakt. Die Staatsanwältin spricht von «halbherzigen Abwehrversuchen», sein Verteidiger sogar von Koketterie. Als die Gruppe gemeinsam eine Serie anschaut, fühlt sie sich müde und betrunken. Dann weiss sie nichts mehr und kommt erst wieder zu sich, als der Angeklagte nackt über ihr auf dem Sofa liegt. Sie versucht ihn wegzustossen, doch er hält sie mit Gewalt fest. Als er von ihr ablässt, zieht sie sich an, rennt zu ihrem Baby und lässt sich schliesslich von ihrer Freundin nach Hause fahren. «Du Schwein wolltest mich vergewaltigen», soll sie gesagt haben. «Ich bin auch nur ein Mann», habe der Angeklagte erwidert.
Noch in derselben Nacht erzählt sie ihrem Freund davon, dann auch ihrem Vater. Einen Tag später zeigt sie den Thurgauer an. Sie habe stundenlang geduscht, um seinen widerlichen Körpergeruch loszuwerden, sagte sie vor Gericht. Sie sei wehrlos gewesen, habe tief und fest geschlafen. Geschockt. Erwiesen sind blaue Flecken an ihren Oberarmen und Schenkeln. Ein medizinisches Gutachten kann allerdings nicht beweisen, dass diese von einem Kampf stammen.
In seiner Version gibt es keinen Blackout. Sie sei zwar passiv gewesen, habe sich aber im Bett ausziehen lassen, habe ihn geküsst und sich selbst mit dem Finger stimuliert. Er habe sie oral befriedigt, dann hatten sie Sex. «Sie wollte das», sagte er vor Gericht. Weil das Kind schrie, hörten sie irgendwann auf.
Das Bezirksgericht Frauenfeld sah in ihrer Aussage zu viele Ungereimtheiten und entschied «in dubio pro reo». Unter anderem sei nicht glaubhaft, bei der angegebenen Menge an Alkohol einen Blackout zu bekommen. Wenig plausibel sei zudem ihre Angabe, die Vergewaltigung habe auf dem Sofa stattgefunden, wenn mehrere Zeugenaussagen bestätigen, dass sich das Paar im Bett befand. Das Bezirksgericht sprach den Angeklagten vom Vorwurf der Schändung und der Vergewaltigung frei. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon die Hälfte bedingt, gefordert.
Verurteilt wurde der Angeklagte dennoch: Zu sieben Monaten bedingt bei einer Probezeit von fünf Jahren wegen Cannabiserwerb sowie wegen einer Trunkenheitsfahrt und dem Versuch, sich einer Kontrolle zu entziehen. Letzteres hing ebenfalls mit dem bösen Ende besagter Partynacht zusammen. Nach der harten U-Haft hatte der Angeklagte sich vorgenommen, sein Leben nun in vollen Zügen zu geniessen. Die darauf resultierende Kneipentour endete am Emmishofer Zoll.
Von Stefan Böker
Bezirksgericht Frauenfeld. Symbolbild: sb
Aussage gegen Aussage: Beim Fall einer mutmasslichen Vergewaltigung standen sich die Schilderungen des Opfers und des mutmasslichen Täters diametral gegenüber. 2018 soll der damals 27-Jährige den bewusstlosen Zustand der damals 25-Jährigen ausgenutzt haben. Als sie erwachte, habe er zudem Gewalt angewendet. Aus Sicht des Angeklagten war der Sex einvernehmlich.
Frauenfeld Es war eine besondere Verhandlung vor dem Frauenfelder Bezirksgericht. Opfer und Beschuldigter durften sich nicht begegnen. Die Öffentlichkeit war aus Gründen des Opferschutzes ausgeschlossen. Die Medien durften die Aussage der jungen Mutter jedoch per Videoübertragung verfolgen. Eine der Schlüsselszenen der Verhandlungen: Ihr von Qual gezeichnetes Gesicht auf dem Screen. Wie sie mit erstickter Stimme berichtet. Wie sie in Tränen ausbricht, als sie sagt: «Es war nicht freiwillig. Sonst hätte ich jetzt nicht solche Probleme.»
Für die Staatsanwältin ist der schlimme psychische Zustand der Deutschen eines von mehreren Indizien dafür, dass sie die Wahrheit sagt. Fast drei Jahre später kämpft die Frau immer noch mit den Folgen des verhängnisvollen Abends. Sie hat Angst, nachts das Haus alleine zu verlassen. Sie traut sich nicht mehr, kurze Röcke zu tragen. Wenn sie Männer sieht, die dem Angeklagten ähnlich sehen, bekommt sie Panik. Sie musste sich mehrfach in Kliniken behandeln lassen. «So etwas», stellte die Staatsanwältin fest, «kann man nicht schauspielern. Das wäre eine Meisterleistung.» Aus Sicht des Angeklagten ist es aber genau das: Theater. Schauspielerei. «Sie bekam Gewissensbisse wegen des Seitensprungs und versucht so, ihre Schuld zu vertuschen», erklärte der junge Mann, der keine sichtbaren Anzeichen von Gewissensbissen zeigte, sich während der Verhandlung mehrfach selbstbewusst im Gerichtssaal umsah und beim Antrag der Privatklägerschaft von 35‘000 Franken Genugtuung ungläubig schnaubte. 17 Tage sass er in U-Haft. Die Verhaftung sei für ihn aus heiterem Himmel gekommen. «Wegen was? Ich war so hässig», gab er zu Protokoll.
Die verhängnisvolle Nacht geschah im Oktober 2018 im Elternhaus des Angeklagten in einer Unterseegemeinde. Es hätte ein schöner Abend werden sollen. Zum Freundeskreis, der feierte, gehörte auch das Opfer lose. Mit einer Freundin fuhr sie hin. Sie hatte sich auf den Abend gefreut. Wie schon mehrfach zuvor, hatte die Frau ihr Baby dabei. Der Plan war, dort zu übernachten. Der Bruder des Angeklagten hatte für Mutter und Kind, wie gewohnt, sein Zimmer geräumt.
Gegen 20 Uhr traf man sich. Der Gastgeber hatte schon davor Alkohol getrunken, sie ebenfalls. Zur Gruppe gehörten neben dem Bruder des Angeklagten ein weiterer Mann und eine Frau. Man trank, kochte, rauchte, unterhielt sich. Nach aussen wirkte es, als ob Opfer und Angeklagter miteinander flirteten, sie hielten Händchen, umarmten sich. Gegen 2 Uhr nachts landeten beide im Bett im Zimmer des Angeklagten, auch das bestätigen mehrere Zeugenaussagen. «Sie wollte unbedingt bei mir schlafen», hielt der Angeklagte fest.
In ihrer Version wehrt sie sich den ganzen Abend gegen Gegrabsche und Anzüglichkeiten. Sie habe einen Freund und kein Interesse, will sie ihm mehrfach gesagt haben. Dennoch liess sie Nähe zu, Körperkontakt. Die Staatsanwältin spricht von «halbherzigen Abwehrversuchen», sein Verteidiger sogar von Koketterie. Als die Gruppe gemeinsam eine Serie anschaut, fühlt sie sich müde und betrunken. Dann weiss sie nichts mehr und kommt erst wieder zu sich, als der Angeklagte nackt über ihr auf dem Sofa liegt. Sie versucht ihn wegzustossen, doch er hält sie mit Gewalt fest. Als er von ihr ablässt, zieht sie sich an, rennt zu ihrem Baby und lässt sich schliesslich von ihrer Freundin nach Hause fahren. «Du Schwein wolltest mich vergewaltigen», soll sie gesagt haben. «Ich bin auch nur ein Mann», habe der Angeklagte erwidert.
Noch in derselben Nacht erzählt sie ihrem Freund davon, dann auch ihrem Vater. Einen Tag später zeigt sie den Thurgauer an. Sie habe stundenlang geduscht, um seinen widerlichen Körpergeruch loszuwerden, sagte sie vor Gericht. Sie sei wehrlos gewesen, habe tief und fest geschlafen. Geschockt. Erwiesen sind blaue Flecken an ihren Oberarmen und Schenkeln. Ein medizinisches Gutachten kann allerdings nicht beweisen, dass diese von einem Kampf stammen.
In seiner Version gibt es keinen Blackout. Sie sei zwar passiv gewesen, habe sich aber im Bett ausziehen lassen, habe ihn geküsst und sich selbst mit dem Finger stimuliert. Er habe sie oral befriedigt, dann hatten sie Sex. «Sie wollte das», sagte er vor Gericht. Weil das Kind schrie, hörten sie irgendwann auf.
Das Bezirksgericht Frauenfeld sah in ihrer Aussage zu viele Ungereimtheiten und entschied «in dubio pro reo». Unter anderem sei nicht glaubhaft, bei der angegebenen Menge an Alkohol einen Blackout zu bekommen. Wenig plausibel sei zudem ihre Angabe, die Vergewaltigung habe auf dem Sofa stattgefunden, wenn mehrere Zeugenaussagen bestätigen, dass sich das Paar im Bett befand. Das Bezirksgericht sprach den Angeklagten vom Vorwurf der Schändung und der Vergewaltigung frei. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon die Hälfte bedingt, gefordert.
Verurteilt wurde der Angeklagte dennoch: Zu sieben Monaten bedingt bei einer Probezeit von fünf Jahren wegen Cannabiserwerb sowie wegen einer Trunkenheitsfahrt und dem Versuch, sich einer Kontrolle zu entziehen. Letzteres hing ebenfalls mit dem bösen Ende besagter Partynacht zusammen. Nach der harten U-Haft hatte der Angeklagte sich vorgenommen, sein Leben nun in vollen Zügen zu geniessen. Die darauf resultierende Kneipentour endete am Emmishofer Zoll.
Von Stefan Böker
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