Drei Varianten prüft der Ermatinger Gemeinderat beim Projekt Rathaus. Kurt Peter
17.09.2025 07:00
Der Fokus liegt auf einer Mietlösung
Das Ermatinger Rathaus ist in die Jahre gekommen - Die Bevölkerung kann ab sofort mitwirken
Der Ermatinger Gemeinderat prüft für das Projekt Rathaus drei Varianten. Neubau am bestehenden Standort oder einem Drittstandort, eine umfassende Sanierung sowie eine Mietlösung.
Ermatingen Am 1. Juni hat der Gemeinderat Ermatingen die Bevölkerung über die durchgeführte Liegenschaftsanalyse des Rathauses informiert. Seither wurden die Abklärungen vertieft und erste Rückmeldungen aus Fachgesprächen eingeholt. Die gewonnenen Erkenntnisse zeigen deutlich den baulichen Handlungsbedarf am 56-jährigen Rathaus (Baujahr 1969) auf. Festgestellt wurden Mängel in den Bereichen Brandschutz (u. a. Arbeitnehmerschutz), Behindertengleichstellung und Barrierefreiheit, Energieeffizienz sowie der technischen Infrastruktur. Zudem müssten bei baulichen Eingriffen auch die Statik und Erdbebensicherheit überprüft und an aktuelle Normen angepasst werden.
Nachfolgend informiert der Gemeinderat über den aktuellen Stand und die nächsten Schritte. Eine Überprüfung durch die Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) hat erhebliche Brandschutzmängel aufgezeigt, darunter fehlende Fluchtwege, fehlende Brandabschnitte, fehlende Brandschutztüren und ungenügende Sicherheit für Personen im Brandfall. Die GVTG hat in ihrem Bericht kurzfristige, mittelfristige und langfristige Massnahmen verfügt. Eine Verbesserung im bestehenden Gebäude ist nur mit grossen baulichen Eingriffen möglich. Die Umsetzung im laufenden Betrieb wäre mit entsprechenden Mehrkosten für ein Provisorium verbunden.
Fehlende Barrierefreiheit
Derzeit ist das Rathaus für Besuchende und Mitarbeitende nicht hindernisfrei zugänglich. Es fehlen sowohl ein durchgängiger behindertengerechter Eingang für Rollstühle sowie eine entsprechende Toilette. Ebenso ist eine barrierefreie innere Erschliessung (normgerechte Liftanlage) nicht vorhanden. Diese Anforderungen sind laut Gesetz bei öffentlichen Gebäuden zwingend umzusetzen.
Energie und Haustechnik
Die Gebäudehülle entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen für öffentliche Bauten und ist energetisch sanierungsbedürftig (GEAK-Klasse G). Der Energieverbrauch ist rund dreimal höher als bei einem Neubau und verursacht entsprechend höhere Betriebskosten. Die gesamte Haustechnik sowie sämtliche Leitungen (Strom, Wasser, Abwasser) haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Eine Sanierung würde umfangreiche Eingriffe in den Gebäudekern erfordern.
Nächste Schritte: Prüfung von Varianten
Die Liegenschaftsanalyse schlägt folgende drei Varianten zur Prüfung vor: Neubau des Rathauses am bestehenden oder an einem Drittstandort, Umfassende Sanierung des bestehenden Gebäudes und Mietlösung an einem Drittstandort. Aktuell liegt der Fokus auf der Prüfung der Variante «Miete», nachdem die Landi Mittelthurgau eine Einmietung am heutigen Landi-Standort angeboten hat. Diese Variante könnte eine verbesserte ÖV-Anbindung ermöglichen. Da sich das Landi-Projekt bereits in der Planungsphase befindet, ist eine prioritäre Abklärung erforderlich. Es folgt in Kürze eine Wirtschaftlichkeitsrechnung, die alle Varianten miteinander vergleicht und deren finanzielle Auswirkungen aufzeigt, über welche informiert wird.
Synergien mit der Schulraumplanung
Die Entwicklung des Rathauses eröffnet Chancen für die Schulraumplanung. Das aktuelle Rathaus-Grundstück könnte für eine spätere Schulerweiterung attraktiv sein. Eine abschliessende Beurteilung ist jedoch derzeit noch nicht möglich, da die neue Legislatur der Primarschulbehörde per 1. August 2025 begonnen hat und sich das zuständige Gremium noch in der Einarbeitung befindet. Der Austausch zwischen Gemeinderat und Schulbehörde wird aktiv gepflegt.
Berichte und Mitwirkung der Bevölkerung
Alle Fachberichte (Liegenschaftsanalyse, GEAK-Bericht, Brandschutzbericht GVTG) sind auf der Webseite der Gemeinde unter «Projekt Rathaus» einsehbar. Dem Gemeinderat ist es ein zentrales Anliegen, die Bevölkerung von Beginn an in den Prozess einzubeziehen. Deshalb wird vom 15. September bis 15. Oktober auf der Mitwirkungsplattform der Gemeinde eine erste Mitwirkungsmöglichkeit aufgeschaltet.
⋌Gemeinderat Ermatingen