16.09.2025 15:32
«Eine Steuer auf ein nichtexistentes Einkommen»
Thomas Leu, Präsident des Hauseigentümervereins Kreuzlingen über die Abschaffung des Eigenmietwertes
Am 28. September befinden die Stimmberechtigten indirekt über die Abschaffung des Eigenmietwertes. Direkt abgestimmt wird über die Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer für Zweitwohnungen. Thomas Leu, Präsident des Hauseigentümerverbands Kreuzlingen, spricht von einem konsequenten Systemwechsel.
Nur ein Ja zur Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen bedeutet die Abschaffung des Eigenmietwertes. Warum?
Thomas Leu: Über die Abschaffung des Eigenmietwertes kann nicht abgestimmt werden, weil gegen dieses Bundesgesetz kein Referendum ergriffen wurde. Der Eigenmietwert wurde 1915 als Notsteuer eingeführt und hat bis heute Bestand. Die Vorlage vom 28. September ist an den Bundesbeschluss über den Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung gekoppelt. Bei einem Ja wird die Vorlage zur Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen angenommen und gleichzeitig der Eigenmietwert abgeschafft.
Bei einem Ja können die Kantone Liegenschaftssteuern auf Zweitwohnungen erlassen. Kann das den Eigenmietwert kompensieren?
Die Ausgestaltung einer solchen Steuer ist Ausdruck der kantonalen Steuerhoheit und wird sicher in Kantonen mit vielen Zweitwohnungen zum Tragen kommen. Das sind traditionell die Berg- und Tourismuskantone. Die Einführung einer solchen Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen verläuft in einem demokratischen Prozess. Eine Kompensation des Eigenmietwerts scheint mir möglich.
Bei selbstgenutzten Wohnungen fällt der Eigenmietwert dann weg?
Genau, diese Steuer kann nicht mehr erhoben werden. Die Abschaffung ist ohnehin schon längst fällig. Denn es ist eine Steuer auf ein Einkommen, dass gar nicht existiert. Der Eigenmietwert orientiert sich am Betrag, den der Eigentümer bei einer Vermietung erzielen könnte. Das können schnell einmal ein paar tausend Franken jährlich sei. Das ist sowohl für Familien wie auch ältere Personen eine Belastung. Wer sein Haus abbezahlt hat und schuldenfrei ist, wird bestraft.
Unterhaltskosten dürften dann nicht mehr in Abzug gebracht werden?
Das ist richtig. Liegenschaftsunterhaltkosten bei selbstgenutzten Liegenschaften können nicht mehr in Abzug gebracht werden. Anders bei vermieteten Liegenschaften – da können werterhaltende Investitionen weiterhin als Liegenschaftsunterhalt abgezogen werden. Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen, aber auch Rückbaukosten für einen Ersatzneubau sind bei der Bundessteuer nicht mehr abzugsfähig. Die Kantone können bestimmen, ob sie kantonale Abzüge für solche Kosten zeitlich begrenzt bis maximal 2050 zulassen. Die Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten können bei der direkten Bundessteuer weiterhin geltend gemacht werden, die Kantone bestimmen jeweils selbst über die Abzugsfähigkeit dieser Kosten.
Mieter sind also nicht betroffen?
Nein, Reparaturen und Sanierung in Mietwohnungen sind nach wie vor abzugsberechtigt. Es ist ja auch im Interesse der Vermieter, attraktive Wohnungen anzubieten. Die Aussage, dass Hausbesitzer den Unterhalt vernachlässigen werden, erachte ich als Mumpiz. Sie werden auch weiterhin in die selbstgenutzte Liegenschaft investieren, niemand ist gerne in einer verlotterten Wohnung zu Hause. Einen Investitionsboom vor der Einführung des neuen System erwarte ich nicht. Profitieren davon würde aber sicher das Gewerbe.
Und wie sieht es bei den Schuldzinsen aus?
Private Schuldzinsen sind nur noch abzugsfähig, wenn die steuerpflichtige Person über eine vermietete Liegenschaft, ein Renditeobjekt, in der Schweiz verfügt. Wichtig: Eine Ausnahme gibt es für Personen, die erstmals ein Eigenheim erwerben. Ersterwerber können bis zu zehn Jahre nach dem Erwerb Schuldzinsen im Umfang von maximal 10'000 Franken (Ehepaare) und 5000 Franken (Alleinstehende) in Abzug bringen. Der Abzug nimmt über zehn Jahre linear um jährlich um 10 Prozent ab. Wenn die Vorlage angenommen wird, entscheidet der Bundesrat über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung. Zwei bis drei Jahre wird er den Kantonen wohl Zeit lassen.
Interview: Kurt Peter