Die FDP-Fraktion stellt in einem offenen Brief Fragen zum KVA-Ersatzbau Fragen an den Stadtrat. zVg
04.12.2025 05:00
Für die FDP ist vieles zu offen
Thema KVA bewegt die Politik - Die FDP bemängelt mangelnde Information durch den Stadtrat
Die FDP-Gemeinderatsfraktion geht in Sachen KVA in die Offensive und stellt dem Stadtrat in einem offenen Brief sieben Fragen. Diese reichen von der finanziellen Haftung bis hin zu Ausstiegsszenarien.
Kreuzlingen «Der Zweckverband KVA Thurgau plant am Standort Weinfelden den Neubau einer Kehrrichtverbrennungsanlage im Umfang von mindestens 500 Millionen Franken (Kostenstand 2020)», schreibt die FDP einleitend. Nach Aussagen der Verbandsverantwortlichen gestalte sich die Finanzierung des Vorhabens schwieriger als erwartet. Das stelle die Trägergemeinden des Zweckverbands, wie die Stadt Kreuzlingen, vor grosse Herausforderungen, indem sie einerseits auf ihre fixen Rückerstattungen sowie die Anschubvergütungen für Unterflurcontainer verzichten müssten und andererseits erhebliche finanzielle Risiken durch die vorgesehene Wiedereinführung der Haftung einzugehen hätten.
Die FDP-Gemeinderatsfraktion ersucht den Stadtrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Liegen der Stadt Kreuzlingen belastbare Zahlen für Planung, Bau, Betrieb und Amortisation der geplanten Anlage samt einem Business Plan für die Kehrrichtentsorgung (Tarife), die Verbrennung und den Abverkauf von Fernwärme und Strom vor? Wenn ja, bitte um Veröffentlichung für alle Gebührenzahler der Stadt, falls rechtlich möglich.
2. Der Zweckverband wird an seiner Delegiertenversammlung im Dezember 2025 die Wiedereinführung der finanziellen Haftung beantragen. Wie hoch wäre das finanzielle Risiko für die Stadt? Wie verhalten sich die Delegierten der Stadt zu dieser Frage?
3. Welches sind die Beschlussorgane (Stadtrat, Gemeinderat, Volksabstimmung) zu dieser Haftungsfrage und welche Kompetenzen hat der Delegierte der Stadt gegenüber dem Zweckverband? Da in der Gemeindeordnung Bürgschaften, Haftungen und dergleichen nicht geregelt sind: Strebt der Stadtrat eine den Ausgabekompetenzen der Gemeindeordnung basierende Regelung dieser Instrumente in der Gemeindeordnung an?
4. Wie hoch ist der Betrag an Planungskosten an dem vom Stadtrat angestrebten Wärmeverbund, welcher seitens Stadt bereits ausgegeben wurden, in der Annahme, die neue KVA werde gebaut?
5. Am 21. Oktober hat der Zweckverband die Gemeinden über den Stand des Vorhabens und die konkreten Vorstellungen für die Realisierung des Projekts informiert. Wann und in welcher Form wird der Stadtrat den Gemeinderat und die Öffentlichkeit darüber aus der Sicht des Stadtrats informieren?
6. Der Zweckverband wird per 2026 die pauschale Rückerstattung von 12 Franken pro Einwohner aussetzen. Sie beläuft sich in Kreuzlingen auf 280'000 Franken pro Jahr. Wie wird der Ausfall berücksichtigt werden?
7. Sollten der Zweckverband entgegen den Stimmen aus Kreuzlingen die beantragte Gemeindehaftung erhalten, welche Ausstiegsszenarien wären denkbar? Konkret: Kündigungsfrist und Kündigungsbedingungen; Möglichkeit der Abfallentsorgung durch einen haftungsausschliessenden Vertrag oder an eine andere KVA.
⋌red