04.09.2025 07:00
«Kein erkennbarer Mehrwert»
Postulat «Schuldenbremse für Kreuzlingen» will strukturelles Gleichgewicht im Haushalt - Stadrat empfiehlt Ablehnung
Weil die vom Kanton gesetzlich vorgegeben Regelungen verhindern, dass eine Gemeinde in eine absolut desolate Schieflage geraten kann, lehnt der Stadtrat das Postulat «Schuldenbremse für Kreuzlingen» von Georg Schulthess ab. Heute Abend wird die Stellungnahme im Gemeinderat präsentiert
Kreuzlingen Am 12. Dezember 2024 reichte Gemeinderat Georg Schulthess (Aufrecht Schweiz) das Postulat «Schuldenbremse für Kreuzlingen - Strukturelles Gleichgewicht im Kreuzlinger Finanzhaushalt der kommenden Jahre» ein. Die Schuldenbremse solle die Kreuzlinger Finanzen vor strukturellen Ungleichgewichten bewahren und verhindern, «dass sie ungebremst weiter ansteigt wie in den vergangenen fünf Jahren», so Georg Schulthess in seinem Postulat. Die Schuldenbremse adressiere somit zwei klassische Ziele der Finanzpolitik: die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sowie den Ausgleich von Konjunktur- und Wachstumsschwankungen.
Eingeschränkte Flexibilität
Der Stadtrat sieht in seiner Stellungnahme durchaus Vorteile einer Schuldenbremse. So zum Beispiel die Vermeidung von Überschuldung, eine antizyklische Fiskalpolitik sowie Stabilität und Vertrauen. Allerdings werde durch eine Schuldenbremse die Flexibilität eingeschränkt, sie sei durch strikte Ausgabenkontrolle ein Investitionshemmnis und die Regelungen zur Schuldenbremse seien komplex, es gebe Ausnahmen, welche die Umsetzung und Überwachung erschweren könnten», heisst es in der Stellungnahme.
«In der Praxis existieren verschiedene Formen von Schuldenbremsen, die die föderale Vielfalt der Schweiz wiederspiegeln». Um die zuständigen Organe bei der nachhaltigen finanzpolitischen Steuerung zu unterstützen, habe der Thurgauer Regierungsrat in der Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden einen langfristig gültigen Rahmen mit verbindlichen Eckwerten festgelegt. «Das kumulierte Ergebnis der Erfolgrechnung muss innert acht Jahren einen Ertragsüberschuss ausweisen oder ausgeglichen sein», heisst es in der Verordnung. Die Schuldenbremse sei ein zentrales Element dieser Verordnung, hält der Stadtrat fest. Die Gemeinden müssten ihre Ausgaben und Einnahmen so planen und steuern, dass langfristig keine neuen Schulden enständen und bestehende Schulden abgebaut würden.
Folge von Beschlüssen
Der Stadrat zieht daher das Fazit, dass «es keine zusätzlich (über-) steuernde Instrumente braucht». Die vom Kanton vorgegebenen Regelungen verhinderten, dass eine Gemeinde in eine absolut desolate Schieflage geraten könne. Eine Schuldenbremse verhindere nicht per se neue Schulden und Defizite, allfällige strukturelle Probleme liessen sich damit ebenfalls nicht lösen. «Das Instrument nimmt den Politikerinnen und Politikern die Verantwortung nicht ab», schreibt der Stadtrat und hält fest, dass «neue Schulden nicht automstisch entstehen sondern sie sind Folge von demokratischen Beschlüssen beziehungsweise der damit verbundendenen Ausgaben oder Einnehmeausfälle und der damit einhergehenden Verpflichtungen gegenüber Dritten». Das Postulat von Georg Schulthess sei abzulehnen, auch weil sie keinen erkennbaren Mehrwert schaffe, jedoch zusätzlichen administrativen Aufwand schaffen würde, heisst es in der Stellungnahme.
Von Kurt Peter