Das Gesetz wurde u.a. wegen rücksichtslosen Mountainbikern überarbeitet. Archiv
13.02.2023 14:19
Regeln im Wald werden schärfer
Regierungsrat verabschiedet die Botschaft zum Waldgesetz
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zum teilrevidierten Waldgesetz verabschiedet. Die Schwerpunkte der Teilrevision liegen in der Stärkung des Vollzugs sowie die Umsetzung der Vorgaben betreffend den Klimawandel.
Frauenfeld Das Waldgesetz des Kantons Thurgau vom 14. September 1994 und die dazugehörige Verordnung vom 26. März 1996 setzen das Bundesgesetz über den Wald und die Verordnung über den Wald um. Beide kantonalen Erlasse haben in den vergangenen Jahren punktuelle Änderungen erfahren, ausgelöst jeweils durch kantonale Projekte und Neuregelungen oder Änderungen des Bundesrechts. Gesetz und Verordnung wurden letztmals per 1. April 2014 angepasst.
Geltendes Recht reicht nicht
Die Waldgesetzgebung des Kantons Thurgau hat sich im Grundsatz bewährt. Gleichwohl ist sie in gewissen Teilen revisionsbedürftig. Einerseits haben sich in den vergangenen Jahren verschiedene Herausforderungen rund um den Wald akzentuiert. Insbesondere illegale Abfallablagerungen, abgestellte Geräte und Maschinen, unbewilligte Bauten und Anlagen sowie ausufernde Freizeitaktivitäten beschäftigen den Forstdienst zunehmend. Dabei hat sich gezeigt, dass das Instrumentarium des geltenden Rechts nicht ausreicht, um den Missständen wirksam entgegenzutreten. Für die Durchsetzung von Geboten und Verboten fehlen teilweise die nötigen gesetzlichen, und insbesondere strafrechtlichen, Grundlagen. Dieser Mangel stört nicht nur aus Sicht der Vollzugsbehörden, sondern führt auch zu einer Ungleichbehandlung all jener Menschen, die sich regelkonform verhalten. Ein Hauptziel der Gesetzesrevision ist die Stärkung des Vollzugs. Der Katalog der Übertretungstatbestände soll daher erweitert werden.
Förster als Polizisten
Zudem sollen künftig nebst den Polizeiorganen auch bestimmte Organe des Forstdienstes die Kompetenz erhalten, Ordnungsbussen zu erteilen. Andererseits hat sich, namentlich bei der Ausrichtung von Beiträgen oder bei der Bewilligung von Holznutzungen, die Praxis im Laufe der Jahre entwickelt und ist durch das geltende Recht teilweise nicht mehr vollständig abgedeckt. Dies korrigiert der Regierungsrat mit der vorliegenden Gesetzesrevision.
Vorkehrungen zum Klimawandel
Ein weiterer Auslöser der vorliegenden Teilrevision ist die von der Bundesversammlung im März 2016 beschlossene Änderung des Waldgesetzes. Diese basierte auf der vom Bundesrat am 31. August 2011 verabschiedeten Waldpolitik 2020, die auf die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine nachhaltige, effiziente und innovative Waldbewirtschaftung ausgerichtet ist. Aus den Änderungen der Waldgesetzgebung des Bundes ergibt sich für die Waldgesetzgebung des Kantons Thurgau punktueller Anpassungsbedarf. Insbesondere die Vorgaben betreffend den Klimawandel bedürfen einer Umsetzung. In Anbetracht der zu erwartenden klimatischen Entwicklungen beauftragt der Bund die Kantone, präventive Massnahmen zu ergreifen, die den Wald darin unterstützen, seine Funktion auch unter veränderten Klimabedingungen nachhaltig erfüllen zu können. Entsprechende Massnahmen werden durch Beiträge des Bundes abgegolten. Dem Auftrag des Bundes trägt der Regierungsrat durch einzelne Gesetzesanpassungen Rechnung. Zum einen werden die Bewirtschaftungsgrundsätze ergänzt, mit dem Ziel, die sukzessive Anpassung des Waldes an den Klimawandel zu unterstützen. Wer seinen Wald bewirtschaftet (und dafür Beiträge erhalten will), soll dabei künftig nebst dem allgemeinen Grundsatz des naturnahen Waldbaues explizit auch die Anliegen, die sich aus den sich verändernden klimatischen Bedingungen ergeben, berücksichtigen. Diese Grundsätze setzen zusammen mit den Beitragsbestimmungen einen Anreiz zur Förderung vielfältiger und stabiler Bestände (Risikoverteilung, Biodiversität).
Vom 4. Februar 2022 bis zum 2. Mai 2022 wurde zum Entwurf für die Änderung des Waldgesetzes ein externes Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Es gingen 93 Stellungnahmen ein. Die Vorlage wird von vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Grundsatz begrüsst. Einzelne Themen wurden indes kontrovers beurteilt.
ID/red