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Freitag, 22. Januar 2021
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Wer hat Recht?
Darf mein Vater das Haus unter Wert verkaufen?
Frage: Mein Vater will sein Ferienhaus an meinen Bruder verkaufen, und zwar zum Preis, den er vor über zwanzig Jahren dafür bezahlt hat. Inzwischen ist der Wert des Hauses stark gestiegen.... weiterlesen
Im letzten Jahr zeigte sich ein immer tiefer klaffender Graben zwischen Stadt und Land. Vertreter der Linken und viele Journalisten verspotteten unseren grossartigen Föderalismus und sprachen hochnäsig von «Kantönligeist» und «Flickenteppich». Sie... weiterlesen
Autos, Schiffe, Lastwagen und Flugzeuge müssen in Zukunft CO2-frei werden. Damit das gelingt, braucht es einen Mix aus verschiedenen Antrieben und Treibstoffen. weiterlesen
Eine kleine Vorwarnung. Was Sie jetzt lesen werden, ist eine Lobeshymne. Eine wohlverdiente, wie ich finde. Eigentlich könnte ich diese halbe Seite mit einem einzigen Satz füllen: Mein Herz gehört Rosa Wilder und Manfred Kägi. Das, obwohl sie keine.. weiterlesen
Ein Platz für Tiere
Am Samstag und Sonntag, 23. und 24. Januar, wird Ihnen der Kater Wuschel, sowie weitere heimatlose Tiere in der Sendung «Ein Platz für Tiere» im Bodensee TV Steckborn vorgestellt. Die Sendung kann über Kabelfernsehen oder Swisscom... weiterlesen
TV: «Der Marsianer» Bei einer Mission zum Mars gerät die Mannschaft des Raumschiffs «Ares III» nach einigen Tagen auf dem Planeten in einen Sandsturm. Im Glauben, ihr Kamerad Mark Watney (Matt Damon) sei darin umgekommen, flüchtet das Team ins... weiterlesen
Weinfelden Das vom Kanton Thurgau erarbeitete Massnahmenpaket für wirtschaftliche Härtefälle wurde vom Thurgauer Gewerbeverband begrüsst, da mit dem vorgestellten Programm eine schnelle und zielgerichtete finanzielle Unterstützung der existenzbedrohten Betriebe erfolgen kann. Noch Handlungsbedarf besteht bei den zusätzlich definierten Härtefallkriterien.
Die zusätzlichen kantonalen Kriterien zur Qualifizierung als Härtefall für Kleinstunternehmen sind ungerecht. Damit werden zahlreiche Betriebe aufgrund der Kriterien ausgeschlossen, obschon diese ebenfalls von den Massnahmen von Bund und Kanton betroffen sind. Gerade die Strukturen des Kantons Thurgau sind geprägt von vielen kleinen KMU-Betrieben mit mehreren Teilzeitarbeitsplätzen unter insgesamt 300 Stellenprozent Vollzeitäquivalenz. Diese kleinen Betriebe haben ebenfalls eine Existenzberechtigung. Zudem sind deren Teilzeitstellen zu schützen und zu erhalten. Der Thurgauer Gewerbeverband erwartet deshalb die Senkung auf 100 Stellenprozent Vollzeitäquivalenz als Härtefallkriterium.
Die föderalistische Umsetzung der wirtschaftlichen Härtefallhilfe führt zwangsläufig zu Wettbewerbsverzerrungen. Der Nachbarkanton St. Gallen hat bereits eine Senkung der Stellenprozente bei der Härtefallregelung vorgenommen. Der Thurgauer Gewerbeverband erwartet, dass der Regierungsrat mindestens in dieser Hinsicht nachzieht. Andernfalls würden Unternehmen mit gleich hohen totalen Stellenprozenten aufgrund der Ansässigkeit in verschiedenen Kantonen ungleich behandelt werden, was zu verhindern ist. Am besten wäre eine Festlegung der Kriterien auf Stufe Bund ohne zusätzliche kantonale Eingrenzungen. Damit wären ungewünschte Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum reduziert.
Thurgauer Gewerbeverband
Weinfelden Das vom Kanton Thurgau erarbeitete Massnahmenpaket für wirtschaftliche Härtefälle wurde vom Thurgauer Gewerbeverband begrüsst, da mit dem vorgestellten Programm eine schnelle und zielgerichtete finanzielle Unterstützung der existenzbedrohten Betriebe erfolgen kann. Noch Handlungsbedarf besteht bei den zusätzlich definierten Härtefallkriterien.
Die zusätzlichen kantonalen Kriterien zur Qualifizierung als Härtefall für Kleinstunternehmen sind ungerecht. Damit werden zahlreiche Betriebe aufgrund der Kriterien ausgeschlossen, obschon diese ebenfalls von den Massnahmen von Bund und Kanton betroffen sind. Gerade die Strukturen des Kantons Thurgau sind geprägt von vielen kleinen KMU-Betrieben mit mehreren Teilzeitarbeitsplätzen unter insgesamt 300 Stellenprozent Vollzeitäquivalenz. Diese kleinen Betriebe haben ebenfalls eine Existenzberechtigung. Zudem sind deren Teilzeitstellen zu schützen und zu erhalten. Der Thurgauer Gewerbeverband erwartet deshalb die Senkung auf 100 Stellenprozent Vollzeitäquivalenz als Härtefallkriterium.
Die föderalistische Umsetzung der wirtschaftlichen Härtefallhilfe führt zwangsläufig zu Wettbewerbsverzerrungen. Der Nachbarkanton St. Gallen hat bereits eine Senkung der Stellenprozente bei der Härtefallregelung vorgenommen. Der Thurgauer Gewerbeverband erwartet, dass der Regierungsrat mindestens in dieser Hinsicht nachzieht. Andernfalls würden Unternehmen mit gleich hohen totalen Stellenprozenten aufgrund der Ansässigkeit in verschiedenen Kantonen ungleich behandelt werden, was zu verhindern ist. Am besten wäre eine Festlegung der Kriterien auf Stufe Bund ohne zusätzliche kantonale Eingrenzungen. Damit wären ungewünschte Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum reduziert.
Thurgauer Gewerbeverband
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