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Gestützt auf § 27 und § 53 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden öffentlich aufgelegt:
Einleitungsbeschluss Gestaltungsplan Blumenstrasse
Einleitungsbeschluss Baulandumlegung Blumenstrasse
Der Gemeinderat Lengwil hat am 10. April 2024 beschlossen, über das Gebiet Blumenstrasse, umfassend die Parzellen Nrn. 61, 64, 141, 224, 807 und einen Teil der Parzelle Nr. 48 einen Gestaltungsplan zu erlassen. Die Gebietsabgrenzung ist im Situationsplan Gebietsabgrenzung Gestaltungsplan 1:1‘000 ersichtlich.
Weiterhin hat der Gemeinderat Lengwil am 10. April 2024 beschlossen, über das Gebiet Blumenstrasse, umfassend die Parzellen Nrn. 61, 64, 141, 224, 807 und einen Teil der Parzelle Nr. 47 eine Baulandumlegung durchzuführen. Die Baulandumlegung erfolgt nach dem Verhältnis der Flächen. Die Gebietsabgrenzung ist im Situationsplan Gebietsabgrenzung Baulandumlegung 1:1‘000 ersichtlich.
Frist und Ort:
Die Auflage findet vom Freitag, 19. April 2024 bis Mittwoch, 8. Mai 2024 in der Gemeindekanzlei Lengwil, Hauptstrasse 8, 8574 Lengwil, während der Schalteröffnungszeiten statt.
Rechtsmittel:
Wer durch die aufgelegten Einleitungsbeschlüsse, die Gebietsabgrenzung sowie die Art der Neuzuteilung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Einsprachen sind an den Gemeinderat Lengwil, Hauptstrasse 8, 8574 Lengwil zu richten.
Lengwil, 10.04.2024
Gemeinderat Lengwil
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