01.09.2022 07:00
Alte Zöpfe abgeschnitten
Gemeinderat diskutiert am kommenden Donnerstag die Totalrevision des Hafenreglements
Die Totalrevision des Kreuzlinger Hafenreglements bringt der Stadtkasse einerseits mehr Geld, andererseits wurden einige Punkte den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Kreuzlingen «Seit Inkrafttreten des Reglements im Jahre 2018 wurde über die Verwendung der Gelder in der Spezialfinanzierung diskutiert», begründete der zuständige Stadtrat Thomas Beringer einen Grund zur Totalrevision, über die der Gemeinderat am kommenden Donnerstag diskutieren wird. Ein wichtiger Punkt ist die Mittelverwendung. Nach geltendem Reglement werden 50 Prozent der Ertragsüberschüsse in die Spezialfinanzierung, 50 Prozent der Stadt abgegeben. «Die Gewinne belaufen sich auf jährlich zwischen 360'000 Franken und 400'000 Franken», so Thomas Beringer. Wenn der Gemeinderat der Revision zustimmt, fliessen neu 100 Prozent der Ertragsüberschüsse in die Stadtkasse. Dazu kommen 2,8 Millionen Franken, die derzeit in der Spezialfinanzierung vorhanden sind. «Wir werden diese Summe als ausserordentlichen Ertrag verbuchen», so Stadtpräsident Thomas Niederberger.
Vorfinanziert mit Liegeplatzkauf
Beim Erstellen des Hafens Seegarten im Jahr 1984 wurden einzelne Liegeplätze durch Bootsbesitzer vorfinanziert. Diese Vorfinanzierung kam einem Kauf einzelner Liegeplätze gleich. Vertraglich wurde festgehalten, dass nach 25 Jahren die vorfinanzierten Liegeplätze an die Stadt Kreuzlingen übergehen werden. Um während dieser Zeit eventuelle Investitionen tätigen zu können, wurde für Ertragsüberschüsse aus Gebühreneinnahmen die Spezialfinanzierung in der Hafenrechnung eingerichtet. 2010 gingen die vorfinanzierten Bootsplätze vollständig in den Besitz der Stadt über.
Nach geltendem Reglement können die Mittel der Spezialfinanzierung nur bei einem Rückschlag verwendet werden. Ein Rückschlag in der Erfolgsrechnung ist erfahrungsgemäss nicht zu erwarten, da eventuelle Investitionen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. «Schon heute müssen Investitionen über Budget und Erfolgsrechnung der Stadt abgewickelt werden», ergänzt Thomas Beringer. Die Spezialfinanzierung erfülle ihren Zweck also nicht mehr, künftig soll der Ertragsüberschuss vollständig der Erfolgsrechnung der Stadt zugeführt werden.
Miteigner bevorzugt
Im neuen Reglement wird explizit der Grundsatz festgehalten, dass Mietverträge unvererblich sind. Die Übertragbarkeit innerhalb des engen Familienkreises respektive innerhalb von Eignergemeinschaften bleibt erhalten. Allerdings werden neu Miteigner im Todesfall besser gestellt: «Wer innerhalb der Eignergemeinschaft das Boot gemeinsam regelmässig benutzt hat, soll die Möglichkeit haben, den Liegeplatz zu übernehmen», so Beringer. Das Reglement hält ja auch fest, dass «das auf einem Bootsliegeplatz stationierte Boot auch benutzt werden muss. Der Stadtrat kann dazu in der Hafenordnung nähere Bestimmungen erlassen und insbesondere die Voraussetzungen für eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen ungenügender Nutzung festlegen».
Unter Artikel 15 wird die bisher missverständliche Formulierung «Vorrang» von Personen mit Wohnsitz in Kreuzlingen gegenüber Auswärtigen korrigiert. «Mit der Regelung war nie ein genereller Vorrang angestrebt (was faktisch einem Ausschluss gleichkommen würde), sondern eine zahlenmässig höhere Berücksichtigung von Personen mit Kreuzlinger Wohnsitz», heisst es in der Botschaft. Die Vergabe von Liegeplätzen an Gewerbe und Vereine war bisher bereits vorgesehen, doch die bisherige Formulierung widersprach dem Grundanliegen, die Hafenanlagen der individuellen Freizeitbetätigung offenzuhalten. Neu ist deshalb eine zahlenmässige Limite von Liegeplätzen für Gewerbe und Vereine vorgesehen. Neu wird festgehalten, dass kein Anspruch auf einen Gästeplatz besteht. «Es können nur Liegeplätze für Gäste zur Verfügung gestellt werden, wenn solche verfügbar sind. Die Zuweisung erfolg wie bisher durch den Hafenmeister», so die Botschaft zuhanden des Gemeinderates.
Die vorberatende Kommission für Allgemeines und Administration (AuA) habe der Botschaft zugestimmt, «wird dem Gemeinderat in einem Punkt allerdings eine Tischvorlage zur Diskussion vorlegen», erklärt Thomas Beringer.
Von Kurt Peter