Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen, Wegen und Ausfahrten
Baugesuche
Beim Stadtrat Kreuzlingen ist folgendes Baugesuch eingegangen:
2024-0102
Photovoltaikanlage an der Fassade, Sonnenstrasse 28
StWEG Sonnenstrasse 26 + 28, v.d. Tony Wetzel, Sonnenstrasse 26+28, 8280 Kreuzlingen
Die Pläne liegen vom 28. Mai bis 17. Juni 2024 bei der Bauverwaltung Kreuzlingen, Hauptstrasse 88, öffentlich zur Einsicht auf. Wer vom Bauvorhaben berührt ist und ein schutz-würdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist beim Stadtrat Kreuzlingen, Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen, schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Baubewilligungen erteilt
Änderung Fassaden + Grundrisse, Erstellen Photovoltaikanlage, Kirchstrasse 17
Erdwärmesondenbohrungen, Bernrainstrasse 8
Ertüchtigung Brandschutz, Bärenstrasse 25
Einbau Schwedenofen, Anbau Aussenkamin, Bodanstrasse 11
Pinselrenovation Fensterläden, Romanshornerstrasse 68
Einbau Küche, Erstellen Gartenwirtschaft, Hauptstrasse 45
⋌⋌BAUVERWALTUNG KREUZLINGEN
Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen, Wegen und Ausfahrten
Wir erinnern daran, dass Bäume, Sträucher und Lebhecken so zu schneiden sind, dass sie nicht in den Strassen- und Wegraum hineinragen und so zur Gefahr werden.
Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen die Pflanzen höchstens 80 cm ab Strassenhöhe erreichen.
Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von mindestens 60 cm zur Strassen-, Weg- oder Trottoirgrenze aufweisen.
Strassen-Randabschlüsse sind von Überwachsungen frei zu halten.
Überragende Äste von Bäumen sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4.50 m, bei Wegen und Trottoirs auf eine solche von 2.50 m aufzuschneiden.
Wir bitten die Grundeigentümerinnen und -eigentümer, diesen Bestimmungen bis am 14. Juni 2024 nachzukommen und die nötigen Rückschnittarbeiten vorzunehmen oder ausführen zu lassen (achten Sie auf vorhandene Vogelnester und schützen Sie diese).
Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und erleichtern die Strassenunterhaltsarbeiten!
Nicht vorgenommene Rückschnittarbeiten wird die Bauverwaltung nötigenfalls auf Kosten der Eigentümerschaft ausführen lassen.
⋌BAUVERWALTUNG KREUZLINGEN




Vampirgerüchte mit glanzvoller Premiere
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