Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen, Wegen und Ausfahrten
Wir erinnern daran, dass Bäume, Sträucher und Lebhecken so zu schneiden sind, dass sie nicht in den Strassen- und Wegraum hineinragen und so zur Gefahr werden.
Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen die Pflanzen höchstens 80 cm ab Strassenhöhe erreichen.
Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von mindestens 60 cm zur Strassen-, Weg- oder Trottoirgrenze aufweisen.
Strassen-Randabschlüsse sind von Überwachsungen frei zu halten.
Überragende Äste von Bäumen sind im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4.50 m, bei Wegen und Trottoirs auf eine solche von 2.50 m aufzuschneiden.
Wir bitten die Grundeigentümerinnen und -eigentümer, diesen Bestimmungen bis am 14. Juni 2024 nachzukommen und die nötigen Rückschnittarbeiten vorzunehmen oder ausführen zu lassen (achten Sie auf vorhandene Vogelnester und schützen Sie diese).
Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und erleichtern die Strassenunterhaltsarbeiten!
Nicht vorgenommene Rückschnittarbeiten wird die Bauverwaltung nötigenfalls auf Kosten der Eigentümerschaft ausführen lassen.
⋌BAUVERWALTUNG KREUZLINGEN
Baugesuche
Beim Stadtrat Kreuzlingen sind folgende Baugesuche eingegangen:
2024-0103
Rückbau Tennisplatz + Gebäude, Umlegung Wegverbindung, Anpassung und Ergänzung Einzäunung Tierpark, Seeburgpark Nord, Parz.-Nrn. 2816, 2631 + 304
Stadt Kreuzlingen, Dep. Gesellschaft, Marktstrasse 4, 8280 Kreuzlingen
2024-0104
Reklamebeschriftungen,
Zelgstrasse 2
3A Solar, Zelgstrasse 2,
8280 Kreuzlingen
2024-0105
energetische Sanierung,
Weinstrasse 4
Schliephake Florian,
Weinstrasse 4, 8280 Kreuzlingen
2024-0106
teilw. Innensanierung + Umbau Klostergebäude PMS, Hauptstrasse 87
Staat Thurgau, vertr. d. Hochbauamt d. Kt. Thurgau, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld
2024-0107
Ertüchtigung Brandschutz,
Bleichestrasse 40
Zweckverband Wasserversorgung Region Kreuzlingen, Nationalstrasse 27, 8280 Kreuzlingen
2024-0108
Solaranlage an der Südfassade,
Irseestrasse 4
Ja-Jireh AG, Irseestrasse 4a,
8280 Kreuzlingen
2024-0109
Solaranlage an der Ost-, West- und Nordfassade, Irseestrasse 4
Ja-Jireh AG, Irseestrasse 4a, 8280 Kreuzlingen
2024-0110
Überdachung Sitzplatz,
Brückenstrasse 7c
Jäggi Alexander, Weinbergstrasse 17, 8268 Mannenbach-Salenstein
2024-0111
Erstellen Pergola, Gaissbergstrasse 46 (benötigt Ausnahmegenehmigung für Abweichung vom GP Wolfacker Südwest)
Keller Roger + Debora, Gaissbergstrasse 46, 8280 Kreuzlingen
2024-0112
geänderter Standort für Pool,
Mittelalpstrasse 19
Köbele Clemens + Sarah,
Alpstrasse 24, 8280 Kreuzlingen
Die Pläne liegen vom 4. bis 24. Juni 2024 bei der Bauverwaltung Kreuzlingen, Hauptstrasse 88, öffentlich zur Einsicht auf. Wer vom Bauvorhaben berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist beim Stadtrat Kreuzlingen, Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen, schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Baubewilligung erteilt
Umbau + Nutzungsänderung Keller in Pizzaküche, Dammstrasse 28
⋌BAUVERWALTUNG KREUZLINGEN
Altpapiersammlung ganzes
Stadtgebiet
durch HSC Kreuzlingen
am Samstag, 1. Juni 2024
Wir bitten Sie, Papier und Karton getrennt gebündelt bis zum Sammelbeginn (spätestens 7.00 Uhr) an die Strasse zu stellen. Es werden nur verschnürte Bündel entgegen genommen. Volle Tragtaschen, Kartonschachteln oder ähnliche Behälter sowie mit Abfällen durchmischte Bündel werden nicht mitgenommen.
Grössere Papiermengen bitte melden: Tel. 071 677 64 72
Nächste Sammlung: 6. Juli 2024
Sie unterstützen die Kreuzlinger Vereine, indem Sie von der Papiersammlung Gebrauch machen. Die sammelnden Vereine werden von der Stadtverwaltung für ihren Aufwand finanziell entschädigt. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Sammelmenge.
⋌BAUVERWALTUNG KREUZLINGEN
Verkehrsanordnung
Reg.-Nr. 2024/053/TBA
Gemeinde, Ort: Kreuzlingen
Strasse, Weg: Tägermoosstrasse, Eschenstrasse, Höhenstrasse
Antragsteller: Stadt Kreuzlingen
Anordnung: Parkverbot
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
Die Signale 2.50 «Parkieren verboten» mit Zusätzen 5.05 / 5.06 «Anfangstafel / Endetafel / beidseitig» und «Wendeplatz» werden gemäss Antrag vom 22. März 2024 und Situationsplänen vom 18. März 2024 und 19. März 2024 genehmigt.
Die Situationspläne können bei der Stadt Kreuzlingen, Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Frauenfeld, 6. Mai 2024
⋌
⋌Departement für Bau und Umwelt




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