Symbolbild: Der Regierungsrat ist mit der Änderung der Verkehrszulassungs- und der Strassenverkehrskontrollverordnung nur teilweise einverstanden. z.V.g.
10.07.2021 09:00
Anpassungen in den Verordnungsänderungen
Forderung des Regierungsrats
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit der Änderung der Verkehrszulassungs- und der Strassenverkehrskontrollverordnung nur teilweise einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt er, dass nicht alle Vorschläge auch Verbesserungen brächten.
Kanton Mit der Vorlage sollen zwei überwiesene Motionen umgesetzt werden. Einerseits die Motion Caroni, womit die Verfahren bei der polizeilichen Abnahme von Lernfahr- oder Führerausweisen beschleunigt und den Ausweisinhaberinnen und -inhabern mehr Rechte im Verfahren zum vorsorglichen Führerausweisentzug eingeräumt werden sollen. Andererseits die Motion Graf-Litscher, womit die kantonalen Behörden den Berufsfahrerinnen und Berufsfahrern während eines Entzugs ihres Lernfahr- oder Führerausweises Fahrten zur Berufsausübung sollen erlauben können. Beide Motionen betreffen das Verfahren und die Modalitäten des Führerausweisentzugs und werden deshalb gemeinsam umgesetzt.
Mit den Vorschlägen zur Meldung von Privatpersonen über Fahreignungsmängel und zur Übermittlung von abgenommenen Ausweisen und Kontrollschildern ist der Regierungsrat einverstanden. Die Entwürfe zu den übrigen Bestimmungen betreffend vorsorglicher Entzug, Gesuch auf Neubeurteilung des vorsorglichen Entzugs und Erlaubnis von Fahrten zur Berufsausübung während des Entzugs eines Lernfahr- oder Führerausweises für Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer lehnt der Regierungsrat hingegen ab. Insbesondere bei der Möglichkeit zur Neubeurteilung des vorsorglichen Entzugs alle drei Monate sieht der Regierungsrat keine Verbesserung der Rechtsstellung der betroffenen Person. Schon unter dem geltenden Recht könne jederzeit die Aufhebung eines vorsorglichen Entzugs verlangt und eine (gebührenpflichtige) anfechtbare Verfügung beantragt werden, schreibt der Regierungsrat.
I.D.