Seit dem 1. Januar 2022 ist eine amtliche Geschlechtsänderung mittels einer Erklärung beim Zivilstandsamt möglich. Bis anhin war dafür ein Gerichtsverfahren nötig. Vor 2022 wurden rund 5 Geschlechtswandlungen im Personenregister eingetragen. 2022 waren es derer 34, im laufenden Jahr 7. Wie die zwei Zivilstandsämter des Kantons auf Anfrage des «Frauenfelder Nachrichten» mitteilen, sind die Betroffenen froh über diese Erleichterung. Missbrauchsfälle sind den Ämtern gemäss Abteilungsleiterin Claudia Berner Lennon nicht bekannt. Sie zitiert aus den Weisungen des eidgenössischen Amtes für Zivilstandswesen (EAZW). «Fälle von missbräuchlicher Geschlechtsänderung sind weder in der Schweiz noch im Ausland bekannt. Es ist davon auszugehen, dass es auch in Zukunft nicht zu solchen Situationen kommen wird.»




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