Im Laufe des Monats März werden die Rechnungen für die Hundesteuer an alle Tierhalterinnen und Tierhalter verschickt. Die Höhe der Hundesteuer pro Hund berechnet sich aus der Anzahl im gleichen Haushalt registrierter Hunde. Die Hundesteuer für das laufende Jahr beträgt gemäss Gebührentarif der Gemeinde Kemmental CHF 80.00 für den ersten und CHF 150.00 für jeden weiteren Hund.
Hundehalterinnen und –halter sind verpflichtet, Hunde, die älter als fünf Monate sind, innert zehn Tagen bei der Hundekontrolle der Gemeinde Kemmental anzumelden. Halter registrierter Hunde müssen Änderungen ihrer Personalien, die Personalien eines neuen Halters sowie den Tod ihres registrierten Hundes innert dreissig Tagen ebenfalls zu melden.
Wer einen Hund hält ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken abzuschliessen. Innerhalb eines Jahres, nach Anschaffung eines Hundes ist vom Hundebesitzer ein Nachweis über den Besuch eines anerkannten praktischen Hundeerziehungskurses gemäss §7a der Verordnung über die Hundehaltung zu erbringen.
Hundehalter haben sich ausserdem um eine angemessene Überwachung des Hundes zu kümmern, insbesondere haben sie dafür zu sorgen, dass Trottoirs und Fusswege, Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanalgen sowie Gärten, Futterwiesen und Gemüsefelder nicht verunreinigt werden und der Hundekot korrekt beseitigt wird. In Park-, Schul-, Sport- und Spielanlagen, an verkehrsreichen Strassen sowie an weiteren Orten mit signalisiertem Anleingebot sind Hunde zwingend an der Leine zu führen.
An dieser Stelle erinnern wir alle Hundehalter auch an die Leinenpflicht vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und am Waldrand. Besten Dank für die Rücksichtnahme zugunsten der Wildtiere!
Einwohnerdienste Kemmental
Hundekontrollstelle