Blick in die Dunkelkammer
Ein Forschungsteam der Universität Zürich legt einen Bericht vor, der erstmals systematisch schweizweit das Ausmass an Fällen sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche offenlegt.
Ein Forschungsteam der Universität Zürich legt einen Bericht vor, der erstmals systematisch schweizweit das Ausmass an Fällen sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche offenlegt.
Region Der achtjährige Knabe stand vor Gericht und versuchte dort mutig, die Schändung und Entwürdigung in Worte zu fassen, die Scham zu überwinden. Über Jahre hinweg war er vom Vikar in seiner Gemeinde sexuell missbraucht worden, jetzt sollte der Weihrauchschleier, der die kirchliche Dunkelkammer umwehte, gelüftet werden. Nach der Gerichtsverhandlung allerdings wurde er vom eigenen Vater beschimpft: «Ich habe mich schämen müssen», liess er den Sohn wissen und schickte sein Urteil hinterher: «Du bist ein Säubub.» Damit war das Tabu zementiert. Über die Vorfälle wurde fortan geschwiegen.
Szenenwechsel. In den 1950er-Jahren offenbaren sich bei G. A., Priester im Kanton Zürich, Probleme im Umgang mit Minderjährigen. Später wird er mehrmals versetzt, unter anderem in die Innerschweiz. In seiner Bibliothek, so ein Zeitzeuge, habe G. A. ungestört an Kindern «umetäple» können. Selbst ein Strafverfahren wegen «Unzucht mit Kindern» hinderte die Verantwortlichen des Bistums Chur nicht daran, neue Stellen für den Verurteilten zu finden. Die Taten wurden verschleiert, Kinder blieben ihm in der Seelsorge weiter ausgeliefert.
Geschildert werden diese und weitere Fälle im «Bericht zum Pilotprojekt zur Geschichte sexuellen Missbrauchs im Umfeld der katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts», welcher vergangene Woche publiziert wurde. Erstmals wurde es dafür einem Team von Historikerinnen und Historikern der Universität Zürich ermöglicht, in kirchlichen Archiven Akten über sexuellen Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche einzusehen. Beauftragt wurde die schweizweite Pilotstudie durch Vertreter der Römisch-Katholischen Kirche, unter anderen auch der Schweizer Bischofskonferenz. Sie unterzeichneten dafür mit dem Historischen Seminar der Universität Zürich 2021 einen Vertrag. Zugesichert wurde dem Forschungsteam unter anderem auch der Zugang zu den bisher der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Geheimarchiven der Bistümer. Sie bildeten bis anhin eine Bastion der traditionellen, jahrhundertealten Kultur der Diskretion, Verschwiegenheit und Geheimhaltung in der katholischen Kirche. Viele Akten zu Missbrauchsfällen seien, konstatiert der Bericht, in der Vergangenheit vernichtet worden.
Insgesamt wurden im Bericht 1002 Fälle sexuellen Missbrauchs belegt, welche katholische Kleriker, kirchliche Angestellte und Ordensangehörige seit Mitte des 20. Jahrhunderts in der Schweiz begangen haben. Knapp 22 Prozent der ausgewerteten Fälle ereigneten sich zwischen 1950 und 1959, über 25 Prozent zwischen 1960 und 1969. Den darauffolgenden drei Jahrzehnten konnten jeweils noch rund ein Zehntel der Fälle zugeordnet werden. Doch auch in jüngster Vergangenheit kam es noch zu Missbrauch: Von 2000 bis 2022 fanden gemäss Bericht noch zwölf Prozent der Fälle statt, auch wenn nach der Jahrtausendwende, als immer neue Skandale weltweit an die Öffentlichkeit gelangten, ein Wandel stattzufinden begann. Die Schweizer Bischofskonferenz erliess zum Beispiel Richtlinien um Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs. Dabei handle es sich, so das Forschungsteam, bei den im Bericht aufgeführten Zahlen noch immer um «die Spitze des Eisbergs». Zahlreiche Archive konnten noch nicht ausgewertet werden. Zudem wurden Meldungen nicht immer schriftlich festgehalten und archiviert.
Der grösste Teil der von Missbrauch Betroffenen, konkret 56 Prozent, war männlich, 39 Prozent waren weiblich. Die aktenkundigen Beschuldigten wiederum waren bis auf wenige Ausnahmen Männer. Bei 74 Prozent der in den Archiven ausgewerteten Akten fielen Minderjährige sexuellem Missbrauch zum Opfer. Selbst bei Säuglingen kam es zu Übergriffen. Viele jugendliche Betroffene dienten als Ministranten oder Ministrantinnen, andere Fälle ereigneten sich besonders häufig auch in Internaten und katholischen Heimen, in der Seelsorge oder in der Jungwacht. In einem geschilderten Fall aus den 1980er-Jahren unternahm ein Pfarrer mehrtägige Ausflüge in seinem Wohnmobil mit einigen Buben seiner Pfarrei, bei denen er die Jungen sexuell missbrauchte. 1989 wurde er zu zwölf Monaten Gefängnis bedingt verurteilt mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Der Bericht zeigt auf, wie sehr sich Priester oder kirchliche Angestellte durch die Machtstrukturen der Institution Kirche, ausgestattet mit einer vermeintlich «besonderen Gnade», sicher fühlen konnten. Einerseits wurden sie von den Vorgesetzten geschützt, andererseits wurden Missbrauchsfälle auch in der Gemeinde verharmlost oder ganz verschwiegen.
Ein besonders wichtiges Forschungsinstrument waren für den Bericht neben der Aktenauswertung auch direkte Interviews mit Betroffenen. Sie zeigten noch einmal drastisch die langfristigen Folgen des Missbrauchs für die psychische und physische Gesundheit auf. Viele Betroffene leiden bis heute unter einem gestörten Sexual-, Beziehungs- und Sozialleben, es entwickelten sich Suchterkrankungen oder Posttraumatische Belastungsstörungen.
Der nun veröffentlichte Bericht soll eine Basis für weitere Forschungen legen. So empfiehlt das Forschungsteam unter anderem, auch die Mitverantwortung des Staates etwa im pädagogischen Bereich zu untersuchen. Auch Fragen rund um die kirchliche Sexualmoral, den Zölibat oder das Verhältnis zur Homosexualität müsse vertiefter untersucht werden.
Für die Schweizer Bischofskonferenz zeigen die Ergebnisse des Berichts ein «Scheitern der kirchlichen Institutionen, deren Führungspersonen Missbräuche gedeckt und damit weitere Opfer in Kauf genommen haben». Mit dem Pilotprojekt und dem Bericht sei nun «ein Anfang in der schweizweiten Aufarbeitung gemacht». Bereits sei ein wissenschaftliches Folgeprojekt für die Jahre 2024 bis 2026 beschlossen. Für Betroffene sollen überdies schweizweit professionelle Meldestellen geschaffen werden. Künftige Priester, Mitglieder von Ordensgemeinschaften oder Seelsorgende sollen während ihrer Ausbildung psychologische Abklärungen durchlaufen müssen. Für die Führung von Personaldossiers und die Weitergabe von relevanten Informationen werden Mindeststandards eingeführt. Akten, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen, sollen nicht mehr vernichtet werden dürfen. Für die Fortsetzung des Forschungsprojekts sprachen die Schweizer Bischofskonferenz, die Römisch-Katholische Zentralkonferenz und die Konferenz der Ordensgemeinschaften und anderer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens in der Schweiz 1,5 Millionen Franken. Für die Umsetzung der beschlossenen Massnahmen wurden 1 Million Franken budgetiert.
Von Jan Strobel
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