Ab Januar 2024 dürfen im Obersee keine Felchen mehr gefischt werden. Dafür werden andere Netze erlaubt, damit die Berufsfischer weiter ihrer Arbeit nachgehen können. nw
30.06.2023 11:18
Bodenseefelchen dürfen nicht mehr gefischt werden
Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) beschliesst Massnahmepaket
Es ist ein harter Schritt für alle Berufs- und auch Hobbyfischer. Die IBKF hat am 21. Juni ein weitreichendes Massnahmenpaket beschlossen. Im Januar 2024 wird ein Fangverbot für Felchen eingeführt.
Region Im Jahr 2022 haben die 64 Berufsfischerinnen und -fischer am Obersee nur noch 21 Tonnen Felchen gefangen, ein Rückgang von über 80 Prozent im Vergleich zum 2021. «Die Felchenfänge lagen 2022 89 Prozent unter dem Mittel der letzten zehn Jahre», erklärt die IBKF in ihrer Medienmitteilung. Diese stuft die Situation der Felchen im Obersee als besorgniserregend ein. So fehlen insbesondere junge, nachwachsende Felchen, zusätzliche mangele es ihnen an Nahrung. Als Ursachen nennt die IBKF die Ausbreitung der gebietsfremden Arten Stichling und Quagga-Muschel, sowie die Auswirkungen des Klimawandels. Ebenfalls leide der Fischbestand auch unter der zunehmenden Kormoranpopulation.
Massnahmen beschlossen
An der Jahreskonferenz der IBKF vom 21. Juni wurden verschiedene Massnahmen beschlossen um die Felchenbestände zu beschützen:
- die fischereiliche Schonung der Felchen durch Berufs- und Angelfischerei,
- Anpassungen im Felchenbesatz (dem Aussetzen von jungen Felchen aus Brutanstalten),
- die Überprüfung von Nutzungs- und Eindämmungsmöglichkeiten der invasiven Stichlinge,
Neu gelte also ab dem 1. Januar 2024 eine dreijährige Schonung für die Felchen. «Für die Berufsfischer heisst das explizit ein Verbot von Schwebenetzen. In diesen werden am meisten Felchen gefangen», erklärt Roman Kistler, Amtsleiter der Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons Thurgau. Im Gegenzug würden neun Netztypen erlaubt, die bei den Fischern bisher nicht zum Einsatz kamen. «Gleichzeitig sollen die Fischer vermehrt die in den letzten Jahren wichtiger gewordenen Arten fangen», so Kistler weiter.
Fische bleiben länger in der Aufzuchtstation
Um den Felchen bessere Startbedingungen im See zu bieten, sollen diese zukünftig länger in den Aufzuchstationen bleiben. «In den Anlagen in Ermatingen und Romanshorn werden die Jungfische neu bis 3,5 cm gehalten. Bisher wurden diese schon als Larven schnell nach dem Schlüpfen in den See gesetzt», erzählt Roman Kistler. Aus Sicht der Berufsfischer kommt das Verbot nicht überraschend. «Wir haben uns nicht gegen das Verbot selbst gewehrt, Probleme lagen anfangs in der Umsetzung», erklärt Reto Leuch, Präsident des Schweizerischen Berufsfischerverbandes. Denn Rotaugen werden mit Felchennetzen gefangen. Durch die Zulassung anderer Netze habe sich dieses Problem aber gelöst.
Schonzeit bringt nicht automatisch eine Besserung
Dass das Fangverbot nicht direkt eine Verbesserung der Situation ist, stellt Leuch klar: «Wir haben weiterhin die Probleme mit Stichlingen und den Kormoranen, ebenso wie die Nährstoffsituation im See. Diese müssen angegangen werden, hier nehme ich die Politik in die Pflicht.» Projekte diesbezüglich seien bereits am Laufen. Unter anderem werde wissenschaftlich erforscht, was man aus dem Stichling machen könne. «Wenn wir die Stichlinge schon abfischen, wäre es doch sinnvoll, mit dem Fisch auch etwas anfangen zu können», so Leuch. Und auch beim Kormoran herrsche dringend Handlungsbedarf. Dieser sei nicht nur am Obersee ein Problem, auch an vielen anderen Seen greife der Vogel in die Fischbestände ein.
Als Berufsfischer müsse man sich damit abfinden, dass die Situation sei, wie sie sei. Es gebe schliesslich noch genügend Fische im See, wie zum Beispiel Rotaugen oder Barsche. Auch beim Konsumenten müsse ein Umdenken stattfinden. «Die Berufsfischer werden am Bodensee ganz sicher nicht verschwinden, aber ohne ein zweites Standbein ist es fast nicht mehr möglich», betont Reto Leuch.
Der Untersee ist von diesem Fangverbot nicht betroffen.
Von Nico Wrzeszcz