Das Postulat «Lohngleichheit für die Stadt Kreuzlingen» wurde an den Stadtrat überwiesen.
13.04.2022 14:41
Das Anliegen ist unbestritten
Die Stadt Kreuzlingen setzt sich mit mehreren Massnahmen für die Lohngleichheit für Frau und Mann ein
Das Postulat «Lohngleichheit für die Stadt Kreuzlingen» wurde an den Stadtrat überwiesen. Dieser setzt sich weiterhin dafür ein, sieht aber noch Verbesserungspotenzial.
Kreuzlingen Mit 28 Ja- gegen 4 Nein-Stimmen nahm der Gemeinderat am 18. November 2021 das Postulat «Lohngleichheit für die Stadt Kreuzlingen» der Fraktion SP/GEW/Juso an. Der Stadtrat hält nun in seinem Bericht über die Umsetzung fest, dass bereits «am 23. November seitens der Stadt mit dem eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Kontakt aufgenommen wurde, um das weitere Vorgehen zu besprechen». In einem ersten Schritt sei die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor am 24. November unterzeichnet worden.
Formular für Arbeitgeber
Die Lohngleichheitsanalyse sei bereits durchgeführt worden. «Bis Ende Juni 2022 wird diese durch eine externe Stelle überprüft», schreibt der Stadtrat. Sobald die Überprüfung abgeschlossen sei, werde das Ergebnis kommuniziert. Neben den internen Massnahmen beziehungsweise Überprüfungen sei auch Punkt 4 der Charta, «Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/oder Subventionswesens durch die Einführung von Kontrollmechanismen» umzusetzen. Diesbezüglich habe die Stadt bereits ein Formular entworfen, welches ein Arbeitgeber einreichen muss, «sofern mindestens 50 Mitarbeitende im Betrieb angestellt sind».
Weiter müsse die Auftragssumme einmalig 200'000 oder während vier Jahren wiederkehrend total 200'000 Franken betragen. «Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, entfällt die Pflicht der Eingabe. Grundsätzlich handelt es sich beim Formular um eine Selbstdeklaration, auf freiwilliger Basis kann die Logib-Auswertung beigelegt werden», hält der Stadtrat fest.
Bemühungen ausbauen
Durch ein Schreiben der Stadt Kreuzlingen sollen der öffentlichen Hand nahestehende Körperschaften aufgefordert werden, die Einhaltung der Lohngleichheit nach anerkannten Standards zu gewährleisten. «Da kein direkter Einfluss genommen werden kann, könnte so zumindest eine indirekte Förderung erzielt werden». Schliesslich gelte es, die konkreten Ergebnisse des Engagements durch die Teilnahme am Monitoring des eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Frau und Mann zu melden.
«Diesbezüglich kann auch ein Austausch mit anderen Städten, welche die Charta ebenfalls unterzeichnet haben, erreicht werden», schreibt der Stadtrat. Die Stadt Kreuzlingen setze sich weiterhin für die Gleichbehandlung von Frau und Mann ein. «Insbesondere beim öffentlichen Beschaffungswesen können Bemühungen aber noch ausgebaut werden», gibt der Stadtrat zu. Auch durch einen Austausch mit anderen politischen Gemeinden könnten weitere Verbesserungen erzielt werden, heisst es abschliessend im Bericht.
Kurt Peter