24.10.2022 00:00
«Der Probleme annehmen»
SP Thurgau wehrt sich gegen eine «Schwarze Liste» für säumige Prämienzahler
Während Thurgauerinnen und Thurgauer versuchen, mit Prämienschock und Inflation umzugehen, schreitet ihr Kanton in eine andere Richtung: Er will Leute, die sich die Krankenkassenprämien nicht leisten können, auf eine Schwarze Liste setzen. Dagegen wehren sich die SP-Kantonsrätinnen Nina Schläfli und Marina Bruggmann, sowie SP-Kantonsrat Turi Schallenberg.
Region An einer Pressekonferenz verlangten sie vom Kanton, sich der Anliegen der Bevölkerung anzunehmen, anstatt Schwarze Listen zu führen. «Die SP Thurgau sieht bei den Schwarzen Listen eine grosse Gefahr beim sogenannten Case Management (CM). Würde dieses seriös umgesetzt, würde das bedeuten, die Prämienzahlenden einzuladen, die persönliche Situation zu beleuchten, einen individuellen Lösungsweg zu erarbeiten», so die Aussage. Das bedinge aber riesige personelle und fachliche Ressourcen. Ob sich ein solcher Verwaltungsaufwand lohne? «Besonders heikel ist aber der Fakt, dass die Gemeinden völlig frei sind, wie sie das CM umsetzen möchten. Oder einfach gesagt: Jede Gemeinde entscheidet nach Gutdünken, ob jemand einen Spitalaufenthalt bezahlt erhält oder nicht».
Die SP Thurgau wehre sich daher gegen dieses unmenschliche Vorgehen. Der Kanton Thurgau solle «sich der Probleme der Bevölkerung annahmen» und stelle drei Forderungen an das neue Krankenversicherungsgesetz: 1. Die Individuelle Prämineverbilligung (IPV) müsse erleichtert werden, Prämien-Erhöhungen von 7,1 Prozent, während gleichzeitig die Kaufkraft sinke. «Im kommenden Jahr kommen Veränderungen, die finanziell Schlechter-gestellte bis hin zum Mittelstand in arge Not bringen kann». Darum fordert die SP Thurgau einen Ausbau der IPV.
2. Wer vom Case-Management als nicht zahlungsfähig befunden wird, soll sofort von der «Liste der säumigen Prämienzahler» entfernt werden. Es müsse sichergestellt werden, dass niemand, der unter Armut leide, auf die «Schwarze Liste der säumigen Prämienzahler» kommt.
3. Es brauche zwingende Minimal-Standards zur Umsetzung des Case-Managements. Bei Leistungen des Gesundheitssystems dürfe kein Flickenteppich aus unterschiedlichen Gemeinderegelungen entstehen. Der Kanton müsse die Verantwortung für die Umsetzung des CMs übernehmen. Ausserdem müsse die Wirksamkeit der Schwarzen Liste getestet, und die Kosten dafür und das CM evaluiert und bemessen werden.
red