Die Primarschulbehörde beschäftigt sich mit der Zukunft der Schulzahnklinik. Bild: Schule Kreuzlingen
06.06.2023 16:04
Die Schulzahnklinik Kreuzlingen soll selbstständig werden
Seit einiger Zeit beschäftigt sich die Primarschulbehörde mit der Zukunft der Schulzahnklinik Kreuzlingen. Ausschlaggebend dafür ist die Frage, ob das Führen einer Zahnklinik Aufgabe einer Schule ist. Die Behörde kam dabei zum Schluss, die Schulzahnklinik in die Selbständigkeit zu entlassen, wie dies bereits in anderen Schulgemeinden geschehen ist.
Kreuzlingen Die jetzige Leiterin der Schulzahnklink hat Interesse bekundet, gemeinsam mit einem Partner die Schulzahnklinik zu erwerben. Im Sinne der Transparenz haben weitere Interessierte ebenfalls die Möglichkeit ein Kaufangebot abzugeben. Die Primarschulbehörde hat auf Basis zweier unabhängiger Fachschätzungen einen Verkaufspreis definiert.
Die neuen Eigentümer sollen eine Leistungsvereinbarung mit der Schule Kreuzlingen erhalten, um damit die im Volksschulgesetz vorgegebene Zahnprophylaxe, sowie den Standort Kreuzlingen zu gewährleisten. Die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen hat für die Primarschulbehörde weiterhin oberste Priorität, Prophylaxe und Reihenuntersuche sind gesichert.
Bedingungen:
- Die Zahnprophylaxe aller Kinder und Jugendlichen im Volksschulalter aus Kreuzlingen und den Partnergemeinden muss zu den vereinbarten Konditionen ausgeführt und flächendeckend sichergestellt werden.
- Alle bisherigen Mitarbeitenden der Schulzahnklinik werden zu den gleichen Grundbedingungen weiterbeschäftigt.
- Der Standort Kreuzlingen bleibt bestehen.
Auf dem Weg zur Verselbstständigung der Schulzahnklinik wird die Primarschulgemeinde vom Beratungsunternehmen Inspecta Treuhand AG begleitet. Dieses hat bereits andere Schulgemeinden in der Ostschweiz bei diesem Schritt beraten. Für die Bevölkerung ist zu gegebener Zeit ein Informationsanlass geplant.
Das Ansinnen unterliegt einer Volksabstimmung. Diese findet voraussichtlich am 26. November 2023 statt. Die Übergabe ist, wenn der Souverän der Vorlage zustimmt, frühstens auf den 1. Januar 2024 vorgesehen.
red