Auf dem Bike abseits von Waldstrassen und -wegen unterwegs? Das könnte bald eine Busse vom Förster geben (Symboldbild). zVg
04.02.2022 00:00
Dürfen Förster bald Bussen im Wald verteilen?
Das neue Waldgesetz geht in die Vernehmlassung – mit einigen weitreichenden Veränderungen
Der Regierungsrat will das Waldgesetz ändern. Künftig sollen Förster die Kompetenz erhalten, Ordnungsbussen zu erteilen. Die Gesetzes-Revision soll desweiteren klimaorientierte Waldbewirtschaftung fördern.
Region «Immer häufiger stellen die Mitarbeitenden des Forstdienstes einfache Delikte im Wald fest», sagt Kantonsforstingenieur Daniel Böhi. Menschen laden ihren Abfall illegal ab. Sie stellen Geräte und Maschinen im Wald ab. Oder sie feiern unbewilligte Feste und errichten unbewilligte Bauten und Anlagen. Auch Biker beschäftigen den Forstdienst zunehmend, weil diese sich vermehrt abseits von Waldstrassen und -wegen bewegen. Um kantonale Gebote und Verbote durchzusetzen, sind den Mitarbeitenden jedoch bislang die Hände gebunden. «Sie können die Fälle zwar dokumentieren und verzeigen. Doch das ist umständlich und aufwendig», bemängelt Böhi. Er will einfache Verfahren für einfache Vergehen. Künftig sollen daher bestimmte Organe des Forstdienstes, in der Regel die Förster, die Kompetenz erhalten, Ordnungsbussen zu erteilen.
Diese Mitarbeitenden sollen zu richtiggehenden Waldpolizisten werden. Um die Bussen auszustellen, dürften sie verdächtige Personen festhalten und deren Identität feststellen. Sie dürften mitgeführte Werk- und Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei sicherstellen. Sie dürften Taschen und Rucksäcke durchsuchen. Wie der Regierungsrat schreibt, ist dazu eine Ausbildung nötig, die neben materiellen insbesondere auch strafprozessuale Themen beinhaltet. Die Ausbildung soll freiwillig sein.
Der Regierungsrat rechnet für die erstmalige polizeiliche Ausbildung mit Kosten von 30'000 Franken. Die nachfolgende, periodische Aus- und Weiterbildung wird schätzungsweise 15'000 Franken pro Jahr kosten.
Weitere Ziele
Nebst der Stärkung des Vollzugs soll mit dem revidierten Gesetz die klimaorientierte Waldbewirtschaftung gefördert werden. Der Wald und seine Funktionen sind vom Klimawandel breit betroffen, sind doch aufgrund des Klimawandels vermehrt Extremereignisse wie Stürme und Trockenheit sowie weitere schädigende Einflüsse zu erwarten. Gefahren wie Waldbrände oder Schäden durch Insekten nehmen zu. Um stabile und auf die künftigen Standortbedingungen abgestimmte Bestände zu entwickeln, muss bereits heute die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit des Waldes durch gezielte Waldpflege erhöht werden. In Anbetracht der zu erwartenden klimatischen Entwicklungen beauftragt der Bund die Kantone, präventive Massnahmen zu ergreifen, die den Wald darin unterstützen, seine Funktion auch unter veränderten Klimabedingungen nachhaltig erfüllen zu können.
Dem Auftrag des Bundes will der Regierungsrat durch einzelne Gesetzesanpassungen Rechnung tragen. Um den Anliegen, die aus dem fortschreitenden Klimawandel erwachsen, das nötige Gewicht zu verleihen, sollen Finanzhilfen im Bereich des Waldbaus in Zukunft nur mehr für Massnahmen ausgerichtet werden, welche die Regeln des naturnahen Waldbaus nachweislich beachten und zugleich den sich verändernden klimatischen Bedingungen Rechnung tragen.
In weiteren Bereichen, namentlich bei der Ausrichtung von Beiträgen oder bei der Bewlilligung von Holznutzungen, hat sich die Praxis im Laufe der Jahre entwickelt und ist durch das geltende Recht teilweise nicht mehr vollständig abgedeckt. Daher soll es diesbezüglich Änderungen geben.
Vernehmlassung bis März
Das Thurgauer Waldgesetz datiert vom 14. September 1994, die dazugehörige Verordnung vom 26. März 1996. Seit ihrem Erlass hat die kantonale Waldgesetzgebung mehrere punktuelle Änderungen erfahren, ausgelöst jeweils durch kantonale Projekte und Neuregelungen oder Änderungen des Bundesrechts.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat seinen Entwurf für die Änderung des Waldgesetzes nun in die externe Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 2. Mai. Eingeladen wurden unter anderem die Politischen Gemeinden, die im Grossen Rat vertretenen Parteien sowie verschiedene weitere Körperschaften, Vereine oder Verbände. Die Vernehmlassung wird digital durchgeführt. Unter https://e-vernehmlassungen-dbu.tg.ch können Stellungnahmen papierlos und einfach erfasst werden.
Stefan Böker