Wer hat Recht?
Parkplatz besetzt – darf ich abschleppen lassen?
Frage: Unsere Firmenparkplätze werden immer wieder von Falschparkierern belegt, vor allem am Wochenende. Einige von ihnen legen einen Kontaktzettel mit ihrer Handynummer hinter die Windschutzscheibe. Darauf steht dann jeweils, dass sie ganz in der Nähe sind und den Wagen auf Anruf hin sofort umparkieren. Müssen wir das hinnehmen oder dürfen wir solche Fahrzeuge abschleppen lassen? Und auf wessen Kosten würde das gehen?
Antwort: Sie dürfen unberechtigt parkierte Autos abschleppen lassen – und zwar auch dann, wenn Sie die Parkplätze zur fraglichen Zeit nicht benötigen. Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben stehen Kundenparkplätze ausserhalb der Öffnungszeiten eines Geschäfts nicht einfach der Allgemeinheit zur Verfügung.
Ein Kontaktzettel hinter der Windschutzscheibe nützt einem Falschparkierer rechtlich gesehen nichts. Es wäre ja auch stossend, wenn man auf diese Weise in den Genuss eines Gratisparkplatzes kommen könnte. Somit bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie die betreffende Person kontaktieren wollen oder nicht. In vielen Fällen genügt es, ihr klar zu sagen, dass Sie das Fahrzeug beim nächsten Mal abschleppen lassen würden.
Sicher müssen Sie einen unbekannten Falschparkierer nicht suchen, bevor Sie den Abschleppauftrag erteilen. Einzig etwa für ein Einkaufzentrum könnte es zumutbar sein, die Autonummer vorgängig ausrufen zu lassen.
Die Abschleppkosten gehen zunächst zu Ihren Lasten als Auftraggeber. Für Ihre Auslagen können Sie aber vom Parksünder Schadenersatz verlangen. Das Problem dabei: Zahlt er nicht freiwillig, müssten Sie ihn einklagen – ein Aufwand der sich für ein paar hundert Franken in der Regel nicht lohnt.
Deshalb ist es oft sinnvoll, beim zuständigen Gericht ein amtliches Parkverbot mit Bussandrohung zu beantragen. Das ist zwar nicht gratis, wirkt aber auf die meisten Autofahrer abschreckend. Stellt dann doch jemand seinen Wagen unberechtigterweise auf Ihren Parkplätzen ab, können Sie ihn oder sie anzeigen. Dazu sollten Sie den Parkplatz mit dem fremden Auto und natürlich das Nummernschild fotografieren. Achten Sie darauf, dass auch Datum und Uhrzeit der Fotos gespeichert werden.
Thomas Müller
Dr. iur., Rechtsberater
Tel. 043 535 00 00
info@mein-hausjurist.ch




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