07.03.2024 13:23
Frau + Arbeit - Präventiv handeln
Interview anlässlich des Weltfrauentags
Die Infostelle Frau+Arbeit in Weinfelden fördert die tatsächliche Gleichstellung im Erwerbsleben von Frauen und Männern. Sie ist spezialisiert auf die Lebensumstände von Frauen und berücksichtigt deren oft vielfältige und vielschichtige Bereiche in der Beratung. Die Beratungen stehen auch Männern offen. Ein Interview mit der Stellenleiterin.
Wie haben sich die Themen, mit denen sich «Frau und Arbeit» beschäftigen in den letzten Jahren verändert?
Bei der juristischen Beratung waren immer schon Fragestellungen rund um Kündigungen ein grosses Thema. Das hat sich nicht verändert und zeigt, dass die Unsicherheit, wenn jemand die Stelle verliert, gross ist. Ein weiteres grösseres Themengebiet ist der Lohn: Dürfen mir Minusstunden abgezogen werden? Wieviel Lohn erhalte ich, wenn ich nicht arbeitsfähig bin? Was ist, wenn ich zu wenig Lohn erhalte? Was muss ich unternehmen, wenn der Lohn ausbleibt? Stimmen die Lohnabrechnungen? Etc.etc.. Der Lohn ist existenziell und entsprechend dringend und emotional belastend sind auch die Fragestellungen rund um den Lohn. Diese Themen haben sich nicht stark verändert. Die Themen in der Laufbahnberatung haben sich dagegen etwas verschoben. Ging es früher im Schwerpunkt um den beruflichen Wiedereinstieg nach der Familienzeit so drehen sich die Beratungsfragen heute vermehrt um den Wiedereinstieg nach längeren Krankheiten oder nach unfreiwilligen Stellenverlusten wie Kündigung, Konflikt am Arbeitsplatz oder ähnlich. Der Verbleib im Erwerbsleben nach der Geburt von Kindern ist für viele junge Frauen und Männer eine Selbstverständlichkeit geworden. Leider lässt sich die Vereinbarkeit nicht so einfach umsetzen. Kranke Kinder, fehlende ausserfamiliäre Betreuungsmöglichkeiten und hohe Ansprüche der Eltern an sich selbst, ihre Rollen perfekt zu erfüllen, erzeugen einen hohen Druck auf alle Beteiligten. Hier versuchen wir eine gute und praktikable Unterstützung zu bieten.
Welche Entwicklung kann festgestellt werden?
Die Fälle werden komplexer, unsere Klientschaft ist manchmal zusätzlich belastet mit gesundheitlichen, familiären oder finanziellen Problemen. Das erfordert ein sorgfältigeres Vorgehen, denn der Weg, um die Probleme anzugehen, muss immer für die Klientin, für den Klienten gangbar und erträglich sein.
Welches sind die Top 3 der häufigsten Anliegen?
Bei der juristischen Beratung sind dies Entlassung, Lohnzahlungen und Arbeitsbedingungen.
In der Laufbahnberatung sind es Anliegen rund um Bewerbungen und die Stellensuche sowie das Bedürfnis nach beruflichen Veränderungen.
Kommen die Klienten meist präventiv mit Fragen zu Ihnen oder oftmals auch bei Konfliktsituationen?
Leider wenden sich noch zu wenig Klient*innen präventiv an uns. Denn vielfach gehen sie davon aus, dass sie die Situation meistern können oder dass es gut kommt oder dass der Arbeitgeber schon weiss, was richtig ist und entsprechend handelt. Dabei wäre es sinnvoll, sich vorgängig zu informieren, was mögliche Vorgehensweisen wären, welche Rechte mir zustehen und welche Pflichten ich habe.
Wird die andere Partei (z.B. bei sexueller Belästigung) bei Bedarf und Wunsch auf beigezogen?
Ob die Gegenpartei kontaktiert wird und in welcher Form der Kontakt erfolgt, wird mit der Klientschaft abgesprochen. Manchmal kann die Klientin selber ganz gut für sich einstehen und benötigt lediglich ein Coaching im Hintergrund. Manchmal ist der Klient gesundheitlich nicht in der Lage, Kontakt mit dem Arbeitgeber aufzunehmen, sodass die Kontaktnahme delegiert wird. Manchmal wurde schon so oft nach einem Arbeitszeugnis oder nach einer Lohnzahlung ersucht, dass das Ausstellen der Klage der nächste Schritt ist. Es kommt wirklich auf die Situation an. Bei Fällen von sexueller Belästigung ist die Kontaktnahme mit dem Belästiger sehr selten erwünscht. In diesem Fällen geht es in erster Linie darum, den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zu kontaktieren und zu prüfen, ob diese ihre Pflichten zum Schutz der Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung eingehalten haben. Ist dies nicht der Fall, kann eine Entschädigung von der Arbeitgeberin eingefordert werden. Wurden hingegen Massnahmen ergriffen, ist zu prüfen, weshalb diese Massnahmen die Belästigungen nicht verhindert haben und wie der Schutz zukünftig sichergestellt werden kann. Solche Fälle bringen nicht selten Unruhe in den Betrieb, was eine herausfordernde Situation für alle werden kann.
Interview Desirée Müller