Auch das Restaurant Zapfenzieher am Boulevard in Kreuzlingen macht von der Aussenbewirtschaftung Gebrauch. rab
13.10.2021 00:00
Gastrobetriebe unterstützen
Stadtrat verlängert Frist für Gastronomiebetriebe
Mitte September 2021 beschloss der Bundesrat die Auswertung der Zertifikatspflicht für Innenräume. Diese Massnahme gilt vorerst bis zum 24. Januar 2022. Um die Gastrobetriebe zu untertützen, verzichtet der Stadtrat daher weiterhin auf Baubewilligungen für Aussenwirtschaften.
Kreuzlingen In Zusammenhang mit den Corona-Schutzmassnahmen beschloss der Stadtrat im letzten Jahr, den Kreuzlinger Gastronomen den Aufbau von temporären Aussenwirtschaften ohne ordentliches Baubewilligungsverfahren zu gewähren.
Um die Kreuzlinger Gastronomiebetriebe zu unterstützen, gestattet der Stadtrat seit letztem Jahr eine ausgedehntere Nutzung des öffentlichen Raums für temporäre Restaurationsbauten. Zahlreiche Kreuzlinger Gastronomen machen von diesem Angebot Gebrauch. Auf Anfrage bei der Stadt gehören dazu am Boulevard zum Beispiel das Restaurant Zapfenzieher, die Caffè Bar Sorisso das F.A.X. oder das «Blue».
Insbesondere weil die Gartenwirtschaften von der Zertifikatspflicht ausgenommen sind, verlängert der Stadtrat die Frist: Gastronomen können ihre temporären Gartenwirtschaften bis Ende Januar 2022 ohne Baubewilligungsverfahren geöffnet halten. Allerdings müssen die Betreiberinnen und Betreiber sicherstellen, dass die Bauten auf zwei Seiten geöffnet werden können. Die Sehbehinderten-Führung auf dem Boulevard muss frei bleiben. Auch der Zugang zu allfällig betroffenen Anlagen der Energie- und Wasserversorgung muss gewährleistet sein. Des Weiteren darf die Ausweitung der Gastronomiebetriebe zu keiner Behinderung des Verkehrs oder der Schneeräumungsfahrzeuge führen.