Die Grundlage der Ausschreibung bildete das Sicherheits-Reglement der Stadt Kreuzlingen, das seit dem 1. Juli 2018 in Kraft ist. Gestützt auf das Reglement über die Delegation von verkehrs- und ordnungsdienstlichen Aufgaben sowie die Videoüberwachung dürfen Aufträge an private Unternehmen für einen Zeitraum von maximal drei Jahren erfolgen und müssen dem öffentlichen Beschaffungswesen entsprechen.




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