Gemeinde Lengwil
Ruhezeiten sind (ausser an Sonn- und Feiertagen) nicht gesetzlich vorgeschrieben. Doch wäre eine Stunde Ruhe am Mittag oder das Geniessen eines lauen Sommerabends ab 20 Uhr ohne Lärm nicht angenehm für alle?
Wir appellieren deshalb an alle Einwohnerinnen und Einwohner, die üblichen Ruhezeiten von 12 bis 13 Uhr und ab 20 Uhr einzuhalten.
Bei Ruhestörungen ist die persönliche und direkte Ansprache immer das Mittel der ersten Stunde. Sollte dies zu keinem Erfolg führen, ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Gemeinde verfügt weder über die Mittel noch die Berechtigung für die Ermittlung, respektive Abhandlung einer Lärmklage.
Gemeindeverwaltung Lengwil




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