30.08.2023 00:00
«Heftige Detonationen zu hören»
Ein amerikanischer Bomber lud 1945 seine tödliche Fracht in Tägerwilen über unbewohntem Gebiet ab
Luftraumverletzungen durch alliierte Kampfflugzeuge gab es während des Zweiten Weltkriegs zahlreiche. So war auch Tägerwilen betroffen, als ein US-Bomber seine tödliche Fracht südlich des Schlosses Castell abwarf. Glücklicherweise entstand nur Sachschaden.
Tägerwilen Am 22. Februar 1945 kam es in der Region zu mehreren Verletzungen des neutralen Luftraumes, auch in Tägerwilen. «Während der ausgedehnten Überfliegung unseres Hoheitsgebietes am 22. Februar 1945 wurde um ca. 12.20 Uhr ein fremdes Flugzeug beobachtet, welches eine Schleife über Konstanz beschrieb und nachher Richtung Frauenfeld verschwand. Da heftige Detonationen zu hören waren, wurde zuerst angenommen, dass der Bahnhof Konstanz bombardiert worden sei. Es konnte aber bald in Erfahrung gebracht werden, dass die Bombenabwürfe auf offenes Gelände, in der Gegend des Schlossgutes Castell Tägerwilen erfolgt seien. Das Ausmass des angerichteten Sachschadens ist aus den beiliegenden Aufnahmen des Polizeikommando Kt. Thurgau ersichtlich, schätzungsweise beträgt der Flurschaden ca. Fr.15’000 bis Fr. 20'000. Personenschaden ist keiner entstanden. Die genauen Zahlen sind noch nicht bekanntgegeben worden, da die Angaben über die militärischen Schäden noch fehlen», schrieb Major Grob vom Territorrialdienst des Armeekommandos am 17. März 1945.
Weiter hiess es: «Wie aus dem Bericht der kriegstechnischen Abteilung des Eidg. Militärdepartementes hervorgeht, ist die Untersuchung der Bombenabwürfe von dieser Instanz an Ort und Stelle vorgenommen worden. Anzahl der gesprungenen Bomben ca. 10 Stück, bei einem gemeldeten Blindgänger dürfte es sich mit grösster Wahrscheinlichkeit um eine sehr tief gesprungene Bombe handeln. Anhand der vom Kdo. der Ortswehr erhaltenen Splitter eines Kopfzünders und anhand der Trichtergrössen kann mit Sicherheit auf 500 Pfund Bomben amerikanischer Konstruktion geschlossen werden. Im allgemeinen war das Wetter am 22. Februar 1945 klar, jedoch geht aus den mir zugekommenen Berichten über die Witterungsverhältnisse nichts hervor, auch konnte die Nationalität des fraglichen Flugzeuges nicht festgestellt werden».
«Es kam oft vor, dass alliierte Bomber ihre tödliche Fracht vor einer Notlandung über möglichst unbewohntem Gebiet abwarfen», sagen der Archivar des Vereins Festungsgürtel Kreuzlingen, Urs Bodmer, und Vize-Präsident Urs Ehrbar. Die Piloten hatten in solchen Fällen den Militärflugplatz Dübendorf zum Ziel. «Dieser war gegen Ende des Zweiten Weltkriegs rappelvoll mit Bombern», sagt Urs Bodmer. Der Verein ist gut dokumentiert, wenn es um den Bombenabwurf in Tägerwilen geht. «Es ging nach dem Vorfall darum, die Schäden festzustellen und anschliessend bei den Amerikanern geltend zu machen», erklärt Urs Ehrbar. Der entsprechende Schriftwechsel sei äusserst umfangreich. Die sogenannten «Neutralitätsverletzungsschäden» wurden auf insgesamt 29'375.35 Franken geschätzt. Dies hielt das Assekuranzdepartement des Kantons Thurgau, Brandassekuranz, in einem Schreiben an das Eidgenössisch Politische Departement, Abteilung für Auswärtiges, am 26. November 1945 fest.
Forderungen wurden anerkannt
Das Kommando Festungswachtkorps meldete am 23. Februar umfangreiche Schäden an den Hindernisanlagen, unter anderem ausgerissene Winkeleisen und ausgerissene Verankerungspfähle, ebenso aus dem Fundament gehobene Eisenbahnschienen und defekte Verdrahtung. Die Flurschäden wurden auf 12'236.90 Franken beziffert. Das Bezirksamt Kreuzlingen verrechnete 159.45 für die Ermittlung der Schäden. Hauptmann Hauser, Kommandant der Festungswacht Kompanie 7 empfahl dem Festungskreiskommando, die Reparaturarbeiten an das Tägerwiler Baugeschäft Gebrüder Dütsch (5943.80 Franken) und an das Baugeschäft Carl Empt, Kreuzlingen-Ost (10'995 Franken), zu vergeben. Die US-Regierung anerkannte die Forderungen aus der Schweiz. Sie bezahlte Dr. von Stockkar, Schloss Castell, fast 12'000 Franken, an Gutsverwalter Wanner 875 Franken, an das Eidgenössische Militärdepartement 17'0000 Franken und an die Gebäudeversicherungsanstalt 160 Franken.
Von Kurt Peter