Symbolbild: Der Hochwasserschutz wird laut dem Regierungsrat immer wichtiger. z.V.g.
09.07.2021 16:00
Hochwasserschutz wird immer wichtiger
Regierungsrat regt Präzisierungen an
Der Regierungsrat ist mit der Änderung des Bundesgesetzes über den Wasserbau grundsätzlich einverstanden. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt, regt er einige Präzisierungen an.
Kanton Das Wasserbaugesetz soll den aktuellen Entwicklungen angepasst werden und der risikobasierte Ansatz im Umgang mit Naturgefahren darin verankert werden. Damit soll erreicht werden, dass die Sicherheit trotz der sich verschärfenden sozioökonomischen und klimabedingten Rahmenbedingungen langfristig gewährleistet und finanziert werden kann. Der Regierungsrat begrüsst den vorgelegten Entwurf grundsätzlich. Wie er ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt, teilt er die Auffassung des Bundesrates, dass die Hochwasserrisiken – also die Überlagerung von Gefahren und Nutzung – durch den Klimawandel, die Siedlungsentwicklung und den Ausbau der Infrastrukturen stark zunehmen werden.
Die Anregungen des Regierungsrats betreffen unter anderem den Oberflächenabfluss innerhalb der Siedlung. Es müsse geklärt werden, wie mit diesem im Rahmen der Siedlungsentwässerung umzugehen sei. Insbesondere sei zu klären, inwiefern Hochwasserschutz innerhalb der Siedlung im Rahmen der Siedlungsentwässerung erfolgen solle. Zudem müsse der Bund sicherstellen, dass die Erarbeitung von risikobasierten Gefahrengrundlagen in der Schweiz nach einheitlichen Standards erfolge.
Neu sollen bei Revitalisierungen mögliche Nutzniesserinnen und Nutzniesser zur Mitfinanzierung beigezogen werden. Diese Bestimmung kann der Regierungsrat zwar nachvollziehen, lehnt sie aber im Hinblick auf die Akzeptanz von Revitalisierungen ab. Dies dürfte für die umsetzenden Behörden in vielen Fällen zu grossen Diskussionen und juristischen Streitigkeiten mit den Betroffenen führen.
I.D.