27.11.2023 09:32
Kirchenparlament fordert Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch
Synodensitzung der Katholischen Landeskirche Thurgau
An ihrer Budgetsitzung vom 24. November genehmigte die Katholische Synode das Budget 2024. Im Rathaus Weinfelden genehmigten die KirchenparlamentarierInnen zwei neue Stellen in der Rehaklinik Dussnang und in der Palliative Care. Intensiv diskutierten die Anwesenden über Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche Schweiz.
Weinfelden Das Budget 2024 weist einen Aufwandüberschuss von 387'00 Franken auf. Das Defizit kann mit dem Eigenkapital aufgefangen werden. Die KirchenparlamentarierInnen genehmigten das Budget. Der Zentralsteuerfuss bleibt unverändert bei 4.00 Steuerprozente. Beide Anträge haben die 71 Anwesenden einstimmig angenommen. Die Erklärungen zu den verschiedenen Positionen waren derart ausführlich und klar, dass die Synodalen weder Fragen noch Anträge zum Budget stellten.
Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch
Deutlich intensiver diskutierten die Synodalen die Resolution zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs. Vor allem die Forderung, Geldzahlung an das Bistum einzufrieren oder zu verweigern, unterstützten nicht alle. Nach einer halben Stunde einigten sie sich auf eine Schlussfassung. Die Synode erwartet von allen Beteiligten, dass mit grösster Entschlossenheit nicht nur in einzelnen Missbrauchsfällen gehandelt wird, sondern dass auch auf struktureller und systemischer Ebene Konsequenzen gezogen werden, um weiteren Missbrauchsfällen vorzubeugen. Unter anderem hält die Synode darin fest:
- Wir unterstützen den Katholischen Kirchenrat des Kantons Thurgau in seiner Entschlossenheit, sexuellem Missbrauch entgegenzutreten und dazu konkrete Massnahmen auch auf organisatorischer und struktureller Ebene vorzunehmen bzw. von der Bischofskonferenz zu fordern.
- Wir fordern, dass unabhängige Strukturen geschaffen werden, damit Missbrauchsfälle in jedem Fall nach eidgenössischer und kirchlicher Strafverfolgung beurteilt werden.
- Wir bitten den Kirchenrat, Möglichkeiten zu prüfen, um gegebenenfalls finanzielle Massnahmen zu ergreifen, falls die notwendigen Schritte zur Verhinderung sexuellen Missbrauchs nicht unternommen werden oder diese zusätzliche Unterstützung benötigen.
Der Präsident der Synode, Thomas Merz, unterstreicht nach der einstimmigen Annahme: «Als VertreterInnen des Kirchenvolks setzen wir mit dieser Resolution ein klares Zeichen gegen sexuellen Missbrauch. Wir unterstützen damit den Kirchenrat, der sich stark für griffige Massnahmen und strukturelle Änderungen einsetzt».
Bereits im November 2018 hat die Katholische Synode eine Resolution "Für eine glaubwürdige Kirche" an Bischof Felix Gmür übergeben. Empfänger der Resolution war die Versammlung der Präsidenten der Bischofskonferenzen, die im Februar 2019 zum Thema "Schutz von Minderjährigen" in Rom tagte. Der Bischof von Basel wurde darin aufgefordert, fünf Massnahmen zu vertreten, die der Aufarbeitung von sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld und zum Schutz vor neuen Gewaltakten diesen sollen.
Ausbau in der Klinikseelsorge
In der Rehaklinik in Dussnang wird der bisherige priesterliche Beistand durch eine neue Seelsorgestelle ausgebaut. Für die Stelle ist ein Pensum von 20 Prozent vorgesehen. Neben der Seelsorge für Patientinnen und Patienten soll auch ein Angebot für Angehörige und Mitarbeitende entstehen. Zudem wird eine Anstellung in der Palliative Care in beiden Kantonsspitälern beschlossen. Die Evangelische Landeskirche Thurgau hat eine Spitalseelsorgerin im Spital Münsterlingen angestellt, welche Qualifikationen im Bereich der Palliative Care mitbringt. Neben ihrem 80 Prozent-Pensum übernimmt sie die zehn Stellenprozente der Evangelischen Landeskirche und neu auch die zehn Stellenprozente der Katholischen Landeskirche.
Die Begleitung und Betreuung von kranken, betagten oder sterbenden Menschen gehört zu den Kernaufgaben der Kirche. Die Klinik- und Spitalseelsorge stärkt die Sichtbarkeit der Kirche und trägt einen wesentlichen Beitrag dazu, dass die Kirche in der Gesellschaft positiv wahrgenommen wird. Die Synode genehmigte die beiden Stellen ohne Gegenstimme.
red
Verteilung der Kirchensteuern
Im Jahr 2022 wurden mit lediglich 0.08 Prozent der Kirchensteuereinnahmen aus dem Kanton Thurgau die Löhne (inkl. allen Sozialversicherungsabgaben und Versicherungen) des Bischofs, des Weihbischofs und des Domdekans mitfinanziert. 0.70 Prozent der Steuereinnahmen wurden verwendet, das Bischöfliche Ordinariat, mitzufinanzieren und 0.23 Prozent der eingenommenen Steuergelder wurden für die Mitfinanzierung der Bistumsregionalleitung St. Viktor aufgewendet. Der Kirchenrat betont, dass sich die Zusammenarbeit mit der aktuellen Bistumsregionalleitung sehr konstruktiv und positiv gestaltet. Die Schweizerische Bischofskonferenz (SBK) wurde mit 0.18 Prozent der Steuergelder mitfinanziert. Das bedeutet, dass vom gesamten Kirchensteuerertrag im Kanton Thurgau im Jahr 2022 1.20 Prozent an das Bistum Basel geflossen sind, konkret also von 100 Steuerfranken lediglich CHF 1.20.