Der Gestaltungsplan umfasst das Gebiet zwischen Romanshornerstrasse, Kirchweg und Bleichestrasse. Bild: Bauverwaltung
16.06.2022 06:00
Mit Rücksicht auf die Umgebung
Bachöffnung für Hochwasserschutz, Ersatzneubau passt sich in den historischen Dorfkern ein
Der Gestaltungsplan «Kurzrickenbach Zentrum» ermöglicht einen Ersatzneubau sowie die Öffnung des Chogenbachs. Damit will die Stadt sowohl dem Hochwasserschutz wie auch der angemessenen Verdichtung Rechnung tragen.
Kreuzlingen Stadtrat Ernst Zülle begrüsste die Interessierten zur Informationsveranstaltung über den Gestaltungsplan «Kurzrickenbach Zentrum» im Rathaus. Der Abend sei auch der Startschuss zur Mitwirkung. «Bis 1. Juli können die Betroffenen zu den Plänen Stellung beziehen und allfällige Anmerkungen eingeben», sagte er. Wichtig für die Stadt sei es, den Chogenbach zu öffnen und trotzdem Bauten zu ermöglichen. Dabei nehme der geplante Ersatzneubau Rücksicht auf die historischen Häuser der Umgebung und erlaube eine angemessene Verdichtung.
Bachöffnung in Etappen
Katja Schönholzer von der Abteilung Stadtplanung in der Bauverwaltung erläuterte den vorliegenden Gestaltungsplan. Dieser ermögliche den Ersatzneubau des bestehenden Einfamilienhauses und sehe einen zweigeschossigen Bau vor, dessen beiden Teile durch das Treppenhaus verbunden seien. «Die Erschliessung der Tiefgarage erfolgt über die Bleichestrasse», erklärte sie. Das Vorprojekt sei in der Stadtbildkommission und in der kantonalen Denkmalpflege diskutiert und geprüft worden.
Das Konzept Bachführung liege zwar vor, meinte Katja Schönholzer, aber das Projekt durch das Gestaltungsplangebiet sei noch in Ausarbeitung. Klar sei, dass der Chogenbach ausgedolt werde. «Ein treppenartiger Bachzugang ist vorgesehen, dazu kommt ein Unterhaltskorridor entlang des Gewässers». Die Umsetzung des Konzepts werde in Etappen erfolgen, zuerst im Bereich Seetalstrasse bis Kirchweg, danach die Etappe Kirchweg bis Romanshornerstrasse, «dies in Abstimmung mit dem Bauprojekt».
Gegen Naturgefahren
«Der Gestaltungsplan regelt die Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten und Anlagen», erklärte Adrian Sauter vom bhateam. «In diesem Fall besonders wichtig sind die Massnahmen gegen Naturgefahren und die Festschreibung eines Projekts, welches Rücksicht auf die geschützten Bauten in der Umgebung nimmt». Grünflächen, Bepflanzung, Erschliessung, Spielplätze, Entsorgung und der energietechnisch hohe Standard seien ebenfalls im Gestaltungsplan festgehalten. «Es gibt wenige oberirdische Parkplätze für Besucher».
Der Gestaltungsplan erfülle Kriterien der Siedlungsgestaltung und der haushälterischen Bodennutzung, erklärte Adrian Sauter. Wenn der Gestaltungsplan in Kraft trete, könne der bestehende Gestaltungsplan «Chogenbach» aufgehoben und die Baulinien angepasst werden. Zülle gab die weiteren Schritte bekannt. Nach den Stellungnahmen gebe es eine allfällige Überarbeitung. «Danach folgen die Beratung im Stadtrat und die öffentliche Auflage». Nach einem allfälligen Einspracheverfahren folge die Genehmigung durch den Kanton. Ein anschliessendes Baugesuch durchlaufe das übliche Baubewilligungsverfahren.
Von Kurt Peter