Kanton Der Regierungsrat ist mit dem Entwurf für eine Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz grundsätzlich einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement fordert er aber noch einige Anpassungen. Zum Beispiel regt er an, die Aufzählung der Schutzziele allgemeiner zu halten. Nach neuerer Definition enthielten die Schutzziele meist die Vertraulichkeit, die Integrität der Daten, die Verfügbarkeit und die Nachvollziehbarkeit. Ausserdem schlägt er mehrere Änderungen vor, die der Praxis näher sind als der Vorschlag des Bundes. Unter anderem soll der Datenschutz bei einem Auslandsbezug grundsätzlich durch Verträge oder Verfügungen sichergestellt werden. Ebenso sei betreffend Auslagerung von Daten zu beachten, dass bei einem Auslandsbezug mit tiefem Datenschutzniveau ein angemessener Datenschutz weder durch den Abschluss eines Vertrags noch mittels Verfügung erreicht werden könne.
Der Regierungsrat ist mit den verschiedenen Verordnungsanpassungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement schreibt er aber, dass nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eidgenössischen Zollverwaltung auf das Informationssystem der Bundeskriminalpolizei (JANUS) zugreifen dürfen sollten. Bei der Kantonspolizei Thurgau verfügten beispielsweise ausschliesslich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kriminalpolizei über entsprechende Zugriffsrechte. Eine zu weitgehende Verteilung der Zugriffsrechte könnte laut Regierungsrat dazu führen, dass sensible Informationen nicht mehr im System JANUS aufgenommen würden.
Der Bund will ein anreizorientiertes Finanzierungssystem für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen einführen, das den Fokus auf die Berufsbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen richtet und sich dabei nach den Wirkungszielen der Integrationsagenda Schweiz ausrichtet. Damit soll eine rasche und nachhaltige Integration der Betroffenen in der Schweiz erreicht und die Sozialhilfeabhängigkeit von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen reduziert werden. Betroffen sind die Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen, die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit und die Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht. Der Regierungsrat ist mit den Vorlagen grundsätzlich einverstanden, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Er fordert aber, dass der Schwellenwert für den Abzug der Globalpauschale 1000 Franken statt 600 Franken beträgt und dass zum Beispiel Praktikumslöhne ebenfalls erfasst werden. Weiter beantragt der Regierungsrat, dass die durchschnittlichen Betreuungskosten mit den Bundesabgeltungen vollständig gedeckt sein müssen. Ausserdem begrüsst er die beabsichtigte Erweiterung der Anforderungen an die Sprachnachweise, wünscht sich aber eine Präzisierung.
Der Regierungsrat ist mit dem Entwurf für einen Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und 2021/1152 zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für die Zwecke des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) einverstanden. Laut Entwurf kann die NES (Nationale ETIAS-Stelle beim Staatssekretariat für Migration) Abfragen im System machen und bei einem relevanten Treffer das Bundesamt für Polizei für weitere Abklärungen konsultieren. In seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement regt der Regierungsrat indes an, dass bei einem Treffer die Konsultation der ausschreibenden Behörde ebenfalls Pflicht sein müsste. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass unter Umständen einer Person aufgrund der Ausschreibung die Einreise verweigert werde, deren Anwesenheit in einem Verfahren wichtig wäre.
Um die politische Entscheidungsfähigkeit der Gemeinden und gleichzeitig die Rechte der Stimmberechtigten zu wahren, hat der Regierungsrat den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, Gemeindeversammlungen durch Urnenabstimmungen zu ersetzen. Der Beschluss war bis zum 4. Juli 2021 befristet. Nun hat der Regierungsrat beschlossen, die Frist für diese Möglichkeit bis zum 31. März 2022 zu verlängern. Im grössten Teil der Politischen Gemeinden, der Schulgemeinden und der Bürgergemeinden stehen in den kommenden Wochen und Monaten wiederum Gemeindeversammlungen an, insbesondere für das Budget 2022 und den Steuerfuss, in der Regel auch verbunden mit weiteren Traktanden. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Pandemie-Situation wurde von diversen Gemeinden und auch von Stimmberechtigten die Erwartung geäussert, dass die Möglichkeit der Verschiebung von Gemeindeversammlungen an die Urne wiederum gewährt wird. Die Entscheidung, ob sie eine Gemeindeversammlung durchführen oder die Geschäfte an der Urne zur Abstimmung bringen wollen, ist nach wie vor den Gemeinden überlassen. Der Beschluss des Regierungsrats wird dem Grossen Rat zur nachträglichen Genehmigung unterbreitet.
Der Regierungsrat hat Antje Kemter per 1. November 2021 für die verbleibende Amtsdauer 2020 bis 2024 in die Kommission für Gesundheitsförderung, Prävention und Sucht gewählt. Die therapeutische Leiterin der Psychiatrischen Tagesklinik Romanshorn der Psychiatrischen Dienste Thurgau ersetzt Marc Vogel, der der Kommission seit Oktober 2019 angehört hatte.
Der Regierungsrat hat die Dienstleistungsvereinbarung über die nichtmedizinischen Dienstleistungen inklusive aller Anhänge für das Jahr 2022 zwischen dem Kanton Thurgau und der thurmed AG genehmigt. Die jährlich zu erneuernde Vereinbarung regelt Rechtsverhältnisse wie die Immobiliennutzung, die Berechnung der Nutzungsentschädigung und die Dienstleistungen der kantonalen Ämter wie beispielsweise des Hochbauamts, des Amts für Informatik oder der Finanzkontrolle. Die Nutzungsentschädigung wurde auf 902'000 Franken angepasst, die leichte Reduktion resultiert aus einem überprüften Mietwert für die Klinik St. Katharinental.
I.D.




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