Peter Koch bezahlte die Parkbusse nicht, weil seiner Meinung nach die Signalisation unzureichend war. Angelina Rabener.
19.10.2023 00:00
Nicht bezahlt, nicht bestraft
Peter Koch musste eine Parkbusse nicht begleichen, weil sie durch eine dazu nicht berechtigte Firma ausgestellt wurde.
Im Juli 2022 ignorierte Peter Koch eine Busse wegen Nichtbezahlen einer Parkgebühr beim Einkaufszentrum Seepark. Die Signalisierung sei unzureichend gewesen, argumentierte er. Bezahlen muss er die Busse tatsächlich nicht, aber aus einem anderen Grund.
Kreuzlingen Am 13. Mai 2022 stellte Peter Koch sein Fahrzeug auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums Seepark ab. Nach dem Einkauf klemmte eine «Rechnung für die entstandenen Umtriebe» in Höhe von 60 Franken unter den Scheibenwischer. Peter Koch weigerte sich, diese zu bezahlen, weil die Signalisation ungenügend gewesen sei. Die mit der Bewirtschaftung betreute parkon GmbH reichte in der Folge einen Strafantrag gegen Peter Koch ein, die Kantonspolizei zeigte diesen wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz an. Am 14. April 2023 erliess die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen eine Nichtanhandnahmeverfügung.
Keine Aufgabe von Privaten
«Die Staatsanwaltschaft nimmt ein Verfahren nicht an die Hand, wenn (unter anderem) aufgrund der Strafanzeige oder des Polizeirapports feststeht, dass die fraglichen Straftatbestände oder die Prozessvoraussetzungen nicht erfüllt sind», heisst es in der Verfügung. Die Parkplätze beim Einkaufszentrum seien mit einem öffentlich-rechtlichen Parkverbot belegt worden und nicht mit einem gerichtlichen Parkverbot. «Bei der Parkfläche handelt es sich somit um eine öffentliche Verkehrsfläche, auch wenn sich die Fläche im Privatbesitz befindet. Verletzungen der Verkehrsregeln auf dieser Fläche sind daher nach Strassenverkehrsgesetz zu ahnden», schreibt die Staatsanwaltschaft. Die Strafverfolgung entsprechender Widerhandlungen, namentlich die Missachtung von Parkverboten oder Nichtingangsetzen von Parkuhren, obliege einzig den staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Im Bereich der Ordnungsbussen stehe dieser Auftrag Polizeiorganen zu und, wo eine rechtliche Regelung vorhanden sei, auch gemeindeeigenen Sicherheitsorganen.
«Private Parkplatzbewirtschafter wie die parkon GmbH können diese Aufgabe hingegen nicht wahrnehmen. Die parkon GmbH kann demnach fehlbaren Parkierern auf dem Parkareal des Einkaufszentrums Seepark keine Rechnung beziehungsweise Busse ausstellen», hält die Staatsanwaltschaft fest. Aufgrund dieses Entscheides hat die parkon GmbH mit Datum von 5. Oktober 2023 die Forderung, am Ende waren es 156 Franken, zurückgezogen.
«Die Bewirtschaftungspflicht der Parkplätze im Gebäude wie für den Parkplatz hinter dem Gebäude ist eine Auflage der Behörden. Unsere Parkplätze im Aussenbereich des Seeparks bewirtschaften wir seit September 2022 selbst», antwortet Silke Seichter, Projektleiterin Kommunikation Genossenschaft Migros Ostschweiz. Die ersten 90 Minuten könnten Kundinnen und Kunden kostenfrei parkieren, im Gebäudeinneren wie im Aussenbereich. «Wir stellen für den Aussenparkplatz aktuell keine Bussen aus, sondern weisen unsere Kundinnen und Kunden lediglich auf eine allfällige Überschreitung der Parkdauer hin», erklärt Silke Seichter auf Anfrage.
Von Kurt Peter