Wies alle Verantwortung von sich: Er sei nur in der Manege der Direktor gewesen, so Oliver Skreinig vor Gericht. Archiv
09.03.2022 00:00
Obergericht erhöht Gefängnisstrafe
Das Thurgauer Obergericht hat den ehemaligen Zirkusdirektor Oliver Skreinig zu 24 Monaten Gefängnis verurteilt, davon sechs unbedingt
Schock beim Angeklagten, Genugtuung bei ehemaligen Mitarbeitenden und ein zufriedener Staatsanwalt – vor dem Thurgauer Obergericht hatte der ehemalige Direktor des Circus Royal einen schweren Stand.
Frauenfeld Kurz und schmerzhaft. So könnte man die zweite Runde im Berufungsprozess bezeichnen, der im Mai 2021 begann (die «Frauenfelder Nachrichten» berichteten). Als das Urteil gesprochen wurde, flohen Oliver Skreinig und sein Anwalt durch die Hintertür des Obergerichts, Journalisten auf ihren Fersen. Ankläger Urs Wiedemann stellte sich derweil vor dem Gebäude den Medien. «Mit diesem Urteil können wir im Grossen und Ganzen zufrieden sein», sagte er gut gelaunt in die Kameras. Dann beantwortete er noch Fragen von ehemaligen Mitarbeitenden des Circus Royal, die den Prozess aufmerksam verfolgt hatten. Diese wollten vor allem wissen, was das Berufsverbot bedeutet, welches das Gericht zusätzlich über Oliver Skreinig verhängte. «Er darf für diesen Zeitraum nicht mehr als Zirkusunternehmer tätig sein», erklärte Wiedemann. Als Angestellter in einem Zirkus zu arbeiten, sei dennoch weiterhin möglich.
Jubel vor dem Gericht
Die Gäste machten aus ihrer Freude über das Prozessende keinen Hehl. «Wir hoffen alle, dass er einfährt», sagte beispielsweise der ehemalige Marketingchef des Circus Royal, der früher eng mit Skreinig zusammenarbeitete. Er spreche damit auch für die Familie Gasser. Die Empörung über Skreinigs Aussagen ist anscheinend weiterhin gross, die Wut auch nach einigen Jahren noch nicht verraucht. Skreinig ziehe das Ansehen seines verstorbenen Lebenspartners Peter Gasser in den Schmutz, so die Auffassung in Lipperswil. «Wer Menschen und Tiere von einem Tag auf den anderen im Stich lässt und abhaut, der ist einfach ein schlechter Mensch», ergänzte eine ehemalige Mitarbeiterin. Immer noch schulde Oliver Skreinig zahlreichen Angestellten Geld. «Menschen mit Familie», so die Frau verärgert.
Dem Urteil vorausgegangen war ein Prozess mit viel technischen Details und wenig Emotionen. Den Gästen fiel es dennoch schwer, ruhig zu bleiben. Das Plädoyer der Verteidigung und Aussagen Skreinigs im Zeugenstand wurden an mehreren Stellen mit verächtlichem Lachen quittiert, leise, dennoch hörbar. «Eine Märchenstunde war das», so ein Kommentator in der Pause. Die Argumente von Staatsanwalt Wiedemann hingegen erhielten merkliche Zustimmung. Dies obwohl Wiedemanns Rede gegenüber der flott und energisch vorgetragenen Verteidigung eher lustlos wirkte. Wie sich später herausstellen sollte, ein falscher Eindruck. Siegessicherheit wäre stattdessen die richtige Interpretation gewesen.
Er sei nur ein Rädchen im Getriebe des Circus Royal gewesen, sagte Oliver Skreinig vor Gericht. Gelenkt habe das Ganze immer Peter Gasser, mit dem er bis zu 25 Mal am Tag telefonierte. Sein Verteidiger Arthur Ruckstuhl zitierte Gesetzestexte und Fachliteratur, und erklärte detailliert, dass Skreinig nie unternehmerische Entscheide wie ein Geschäftsführer getroffen habe. «Die Frage ist doch nicht, wer die Leute angestellt hat, sondern wer die Stellenprozente genehmigt hat», sagte er. Diese Position habe stets Peter Gasser allein ausgefüllt. «Er sass auf dem Geld», versinnbildlichte Ruckstuhl. Wer sich letztendlich an der Kasse bedient haben soll, war damit ebenfalls ausgesprochen.
Für Staatsanwalt Urs Wiedemann hingegen war das Herumreiten auf betriebswirtschaftlichen Details spitzfindig. Im Grossen und Ganzen sei es so, wie die zwei geladenen Zeuginnen zuvor angegeben hätten: «Oliver Skreinig war der Chef.» Wiedemann verwies unter anderem auf ein Urteil von 2013 im Zusammenhang mit dem Konkurs einer Unternehmung, die Peter Gasser und Oliver Skreinig zusammen gegründet hatten. Da habe der Angeklagte eine Verurteilung als Geschäftsführer des Circus Royal akzeptiert. «In diesem Verfahren konnten Sie sich nicht aus der Verantwortung stehlen, weil Peter Gasser noch lebte und dagegen protestiert hätte», adressierte er den Angeklagten direkt. «So isses», war da leise aus dem Zuschauerraum zu hören.
Die vorsitzende Richterin folgte den Argumenten der Anklage. Nur Oliver Skreinig, als Co-Geschäftsführer, habe Aufgaben wie E-Banking erledigen und Personalentscheide treffen können. Unter anderem stufte das Gericht die einschlägige Vorstrafe von 2013 als massgeblich ein. Mit seinem Urteil erhöhte es die vom Bezirksgericht Kreuzlingen 2020 ausgesprochene bedingte Haftstrafe von 12 auf 24 Monate. Die unbedingte Haftstrafe liess das Gericht bei sechs Monaten bewenden. Das Berufsverbot wurde ebenfalls von drei auf fünf Jahre erhöht.
Schriftliches Urteil prüfen
Später am Abend gab der Verurteilte noch telefonisch Auskunft. Das Urteil sei ein Schock für ihn gewesen, gestand Oliver Skreinig. «Das muss ich erst verdauen.» Sein Anwalt und er werden jetzt auf die schriftliche Begründung warten und dann überlegen, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Was anzunehmen ist, denn auf die Frage, ob er sich schon damit auseinandergesetzt habe, tatsächlich eine halbjährliche Haftstrafe anzutreten, antwortete der 44-Jährige bedrückt: «Das würde ich psychisch nicht verkraften.»
Von Stefan Böker