Pro Wind Thurgau ist für eine Weiterführung des Projekts Windenergie auf dem Wellenberg. Bild: zVg
11.12.2023 17:30
Pro Wind Thurgau begrüsst die rasche Weiterführung des Projekts auf dem Wellenberg
Der Ausbau der einheimischen Windenergie und die damit verbundene Stärkung der Versorgungssicherheit insbesondere in den Wintermonaten ist wichtig und dringend. Pro Wind Thurgau unterstützt deshalb die Weiterführung des Windprojekts auf dem Wellenberg und begrüsst dessen vertiefte regionale Verankerung durch die Partnerschaft von EKZ und EKT.
Region Die deutliche Redimensionierung des Projekts von acht auf drei Windturbinen zeigt aus Sicht von Pro Wind Thurgau jedoch beispielhaft, in welchem Dilemma die Windenergie in der Schweiz steckt: Obwohl ihr Ausbau demokratisch legitimiert und von übergeordnetem, nationalem Interesse ist, kann eine Handvoll Stimmbürgerinnen und -bürger Projekte verhindern, verzögern oder verkleinern.
Pro Wind Thurgau freut sich, dass die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) das Windprojekt auf dem Wellenberg weiterführen und gemeinsam mit dem hälftig beteiligten Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) rasch weiterentwickeln. Die Partnerschaft der beiden Unternehmen stärkt die Verankerung des Projekts im Thurgau, und die Domizilierung der Wellenberg AG in Thundorf schafft regionale Wertschöpfung, was für die lokale Akzeptanz des Projekts wichtig ist.
Rasche Realisierung stützt Akzeptanz der Windenergie
Zwar geht Pro Wind Thurgau nach wie vor davon aus, dass der Kanton Thurgau die von der Thundorfer Stimmbevölkerung geforderte Mindestabstandsregel von 850 Metern ablehnen und diese auch vor Gericht keinen Bestand haben wird – kürzlich durch das Bundesgericht gefällte Entscheide zu zwei Projekten im Jura stützen diese Einschätzung. Trotzdem ist es wichtig, dass die Projektierung auf dem Wellenberg nun rasch weitergeführt wird. Die Bevölkerung in der Region wird – das zeigt das Beispiel anderer Windprojekte – positive Erfahrungen mit der Nachbarschaft zu einem Windpark sammeln können und merken, dass die von den Windenergiegegnern geschürten Ängste unbegründet sind. Damit wird sich der Bau der drei Windräder auch positiv auf die weiteren geplanten Windparkgebiete im Thurgau und darüber hinaus auswirken.
Erreichen der energiepolitischen Ziele erschwert
Auf der anderen Seite ist es Pro Wind Thurgau wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Produktionsausbau des erneuerbaren Winterstroms im Thurgau mit der Reduktion der Windturbinen auf dem Wellenberg von ursprünglich acht auf drei einen deutlichen Rückschlag erleidet. Die Herausforderung, die in der kantonalen Windpotenzialstudie formulierten Ziele – Produktion von rund 146 Gigawattstunden Strom bzw. Deckung von 10 bis 15 Prozent des Stromverbrauchs des Kantons aus Windenergie – wird damit noch grösser.
Partikulärinteressen haben ein zu hohes Gewicht
Das Beispiel Wellenberg zeigt zudem exemplarisch, in welchem Dilemma der Ausbau der erneuerbaren Energien im Allgemeinen und der Windenergie im Besonderen hierzulande steckt: Zwar spricht sich eine deutliche Mehrheit der Schweizer Bevölkerung regelmässig für den Ausbau der Windenergie aus. Mit der Annahme der Energiestrategie 2050 ist dieser demokratisch legitimiert, im Thurgau zusätzlich durch die sehr deutliche Zustimmung des Grossen Rates zum Richtplan Windenergie mit dem Wellenberg als eines der Windenergiegebiete. All dies verhindert aber nicht, dass 282 Stimmbürger/innen ein Projekt verhindern oder zumindest dessen massive Redimensionierung oder Verzögerung erzwingen können.
Aktuelle Rahmenbedingungen sind klar ungenügend
Das Beispiel macht auch klar, weshalb die Schweiz im Vergleich zu Regionen mit ähnlichen Voraussetzungen im benachbarten Ausland nur über sehr wenig Windturbinen verfügt (47 Anlagen ganze Schweiz vs. z.B. 776 Anlagen in Baden-Württemberg oder 1307 in Österreich). Aus Sicht von Pro Wind Thurgau wird hier auch der vom Parlament beschlossene «Windexpress» nur bedingt Abhilfe schaffen.
Es bestehen nach wie vor zu viele Möglichkeiten, Windprojekte zu verzögern mit nichtbewilligten Zonenplanänderungen oder Einsprachen. Der «Windexpress» greift erst, wenn eine Standortgemeinde eine entsprechende Zonenplanänderung verabschiedet hat. Dies ist – wie das Beispiel Thundorf zeigt – eine sehr grosse Hürde. Für die anschliessende Baubewilligung werden mit dem «Windexpress» die Rechtsmittel nicht ausgesetzt, hingegen eingeschränkt.
red