Rasches Handeln ermöglichen
Landkreditkonto als strategisches Instrument, um der Stadt wichtige Areale zu sichern – derzeit stehen 6,6 Millionen zur freien Verfügung
Von Kurt Peter
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Von Kurt Peter
Kreuzlingen «Die Totalrevision des Reglements über den Landkredit wurde nötig, weil in den vergangenen Jahren immer wieder Fragen bei Landgeschäften auftauchten, zuletzt bei der Überführung des Schiesser-Areals ins Verwaltungsvermögen», erklärt Stadtpräsident Thomas Niederberger. Mit dem Landkredit erhalte der Stadtrat ein Instrument, um den Erwerb, Tausch und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken vollziehen zu können. Durch die Kreditkompetenz von 15 Millionen Franken kann der Stadtrat rasch regieren. «Der Landkredit dient aber nicht dazu, Player auf dem Immobilienmarkt zu werden», hält Niederberger fest.
Am 18. November 2020 habe zur Totalrevision ein Austausch mit Gemeinderätin Barbara Hummel (Präsidentin Revisionsgruppe der Finanz-und Rechnungsprüfungskommission (FRK), Gemeinderat Thomas Dufner (Präsident FRK), Stadtpräsident Thomas Niederberger, Finanzchef Thomas Knupp und Stadtschreiber Michael Stahl ein Austausch stattgefunden. Ergänzungsvorschläge seien in die Überarbeitung eingeflossen, hält Niederberger fest. «Trotz der Änderungen im Reglement ändert sich am Ablauf nichts». Der Kreditrahmen von 15 Millionen Franken bleibe bestehen, bei Kauf oder Verkauf schwanke der Stand des Kontos. Aktuell umfasse das Landkreditkonto 15 Millionen Franken. Mit drin sind Liegenschaften wie die Bodanstrasse 7, ein SBB-Grundstück beim Hafenbahnhof, die Nationalstrasse 38/40, das Spiegel-Areal. «Das Land Strabag und Schlemmerzentrum sind berücksichtigt, obwohl der Kauf noch nicht beurkundet ist», ergänzt Finanzchef Thomas Knupp. Nach einem Ja des Gemeinderates zur Totalrevision werde der Stadtrat aufgrund neuer Erkenntnisse die städtischen Grundstücke auf ihre Zuordnung hin prüfen, so Niederberger. Allerdings sei die Zuordnung der Liegenschaften ins Finanz- oder Verwaltungsvermögen keine exakte Wissenschaft», ergänzt Thomas Knupp. Nach Reglement sind «Grundstücke, die gänzlich oder überwiegend für die öffentliche Aufgabenerfüllung der Stadt verwendet werden durch Beschluss von der nach Gemeindeordnung zuständigen Behörde vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen der Stadt zu überführen.
Nach der Zustimmung zur Totalrevision werde der Stadtrat in einem weiteren Schritt die Richtlinien für den Handel mit Grundstücken überarbeiten und aktualisieren. Die geltenden Richtlinien bilden die Grundlage der städtischen Liegenschaftspolitik und basieren auf dem kommunalen Richtplan in der Fassung von 2011. Die Ziele der Richtlinien für den Handel mit Grundstücken berücksichtigen die Stadtentwicklung, die Infrastrukturen sowie die Unterstützung der Unternehmen sowie die Anliegen von Freizeit, Kultur und Bildung.
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