Kanton Der Regierungsrat ist mit der Totalrevision der Verordnung über die operative Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Staaten zum Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raums, mit der Änderung der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen und mit der Anpassung der Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen grundsätzlich einverstanden. Dies schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Finanzdepartement. Das Ziel der neuen EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache ist insbesondere, die Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen und die Rückführung von rechtswidrigen Aufenthalterinnen und Aufenthaltern unter Wahrung ihrer Grundrechte zu verbessern. Die Agentur für Europäische Grenz- und Küstenwache soll zu diesem Zweck mit genügend Personal und Material ausgestattet werden, damit sie ihre Aufgaben im Grenz- und Rückkehrbereich effizienter wahrnehmen kann. Ferner soll aufgrund einer Empfehlung der letzten Schengen-Evaluierung im Asylgesetz eine explizite Verpflichtung der ausreisepflichtigen asylsuchenden Person, den Schengen-Raum zu verlassen, aufgenommen werden.
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass künftig auch Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher einen Anspruch auf Zulagen oder Zeitgutschriften für Nacht-, Wochenend-, Ruhetags- und Bereitschaftsdienst haben. Die Jagd- und Fischereiverwaltung überwacht und fördert die Fischerei und ist verantwortlich für die Erhaltung eines den standörtlichen Verhältnissen angepassten Wildbestandes. Im Rahmen ihres Leistungsauftrages haben sie insbesondere im Zusammenhang mit der Betreuung der Fischbrutanlagen, der Erbrütung von Jungfischen und Notabfischungen sowie in Fällen von Gewässerverschmutzungen jederzeit die ununterbrochene Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Daher müssen die Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher nebst ihrer angestammten Tätigkeit betriebsbedingt auch ausserhalb ihrer normalen Arbeitszeit regelmässig Bereitschaftsdienst leisten sowie Arbeitsstunden während der Nacht (Betreuung der Fischbrutanlagen) oder an Wochenenden und Feiertagen (Erbrütung von Jungfischen, Gewässerverschmutzungen, Notabfischungen) erbringen.
Der Regierungsrat hat die durchschnittliche Lehrerbesoldung pro Lektion (Lektionspauschale) für das Rechnungsjahr 2022 und die Prozentsätze für den Zuschlag für sonderpädagogische Massnahmen für das Rechnungsjahr 2021 genehmigt. Aufgrund der generellen Besoldungsanpassung von 0,4 Prozent wird die Lektionspauschale entsprechend angepasst. Die Änderungen führen zu beitragsrechtlichen Mehrkosten von 620'000 Franken aufgrund der generellen Besoldungsanpassung der Lektionspauschale. Infolge der halbierten Lastenteilung zwischen finanzstärkeren Schulgemeinden und dem Kanton wird die Staatsrechnung mit 310'000 Franken belastet, die Mehrkosten sind im Finanzplan 2023 berücksichtigt.
Der Regierungsrat hat die Verlängerungen der Leistungsaufträge zur Erfüllung der Leistungen gemäss Spitalliste und weiterer versorgungsnotwendiger Leistungen bis am 31. Dezember 2022 genehmigt. Dabei handelt es sich um folgende Listenspitäler: Spital Thurgau AG, Frauenfeld (Akutsomatik, Psychiatrie, Rehabilitation), Herz-Neuro-Zentrum Bodensee AG, Kreuzlingen (Akutsomatik), Klinik Seeschau AG, Kreuzlingen (Akutsomatik), Venenklinik Bellevue AG, Kreuzlingen (Akutsomatik), Clienia Littenheid AG (Psychiatrie), Klinik Aadorf AG (Psychiatrie), Klinik für geriatrische Rehabilitation Tertianum Neutal, Berlingen (Rehabilitation), Klinik Schloss Mammern AG (Rehabilitation), Rehaklinik Dussnang AG (Rehabilitation), und Rehaklinik Zihlschlacht AG (Rehabilitation). Die Leistungsaufträge regeln im Wesentlichen die rechtlichen Rahmenbedingungen, die allgemeinen Leistungen und Auflagen, die spezifischen Aufträge sowie die generellen und leistungsspezifischen Anforderungen, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die Aus-, Weiter- und Fortbildung, das Qualitätsmanagement sowie die Finanzierung und das Berichtswesen.
Der Regierungsrat hat die Informatikverordnung genehmigt, die das bisherige Informatikreglement ersetzt. Die Bestimmungen werden gestrafft und auf den aktuellen Stand gebracht. Gleichzeitig wird der Erlass insofern erweitert, als auch die Organe zur Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung aufgenommen werden. Die Verordnung tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
Der Regierungsrat hat die Änderung der Statuten des Forstreviers Müllheim genehmigt. Die Revision wurde nötig aufgrund der seit dem 1. Januar 2020 geltenden neuen Forstreviergrenzen. Im Rahmen dieser Reorganisation wurde auch die Grenze zwischen den Forstrevieren Müllheim und Wellenberg entlang der Thur bereinigt. Neu liegt die Reviergrenze auf der Gemeindegrenze. Damit wechseln die zwei Parzellen vom Forstrevier Wellenberg zum Forstrevier Müllheim. Dies hat auch zur Folge, dass die Zuständigkeit vom Forstkreis 1 zum Forstkreis 3 wechselt. Zudem hat der Regierungsrat weitere Änderungen der Forstkreisgrenzen genehmigt. So liegen die Forstkreisgrenzen zwischen Pfyn/Felben-Wellhausen und Warth-Weiningen/Frauenfeld neu auf den Forstreviergrenzen, die das Departement für Bau und Umwelt 2019 festgelegt hat. Zudem ändert mit dem Wechsel des Waffenplatzes Frauenfeld vom ehemaligen Forstrevier Herdern zum Forstrevier Frauenfeld auch die Zuständigkeit vom Forstkreis 3 zum Forstkreis 1.
Der Regierungsrat hat die Referenztarife für stationäre Spitalleistungen genehmigt und per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Sie ersetzen die am 15. Dezember 2020 genehmigten Referenztarife. Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung kann eine versicherte Person für die stationäre Behandlung unter den Listenspitälern schweizweit frei wählen. Der Versicherer und der Wohnkanton übernehmen die Behandlungskosten anteilsmässig, jedoch höchstens nach dem Tarif, der in einem Listenspital des Wohnkantons für die betreffende Behandlung gilt. Gemäss Empfehlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) sind die Referenztarife vom Kanton mindestens jährlich festzulegen und zu publizieren.
I.D.




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