Der Regierungsrat fordert einen massvollen Ansatz bei der familienergänzenden Kinderbetreuung. stock.adobe
02.09.2022 09:00
Regierungsrat fordert massvollen Ansatz bei der familienergänzenden Kinderbetreuung
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist im Grundsatz mit der Überführung der Anstossfinanzierung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort schreibt er aber, dass sich auch die Wirtschaft an der Finanzierung beteiligen müsse.
Kanton Ausgehend von einer parlamentarischen Initiative soll die befristete und mittlerweile mehrfach verlängerte Anstossfinanzierung (Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung) abgelöst und in eine stetige Unterstützung überführt werden. Dies würde eine Vergünstigung der Elternbeiträge und eine Verbesserung der frühkindlichen Bildung bewirken mit dem Ziel, die Entwicklungschancen der Kinder zu erhöhen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Der Regierungsrat unterstützt die Vorlage im Grundsatz. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur schreibt, erkennt auch er einen Handlungsbedarf im Bereich der familienergänzenden Betreuung, der eine finanzielle Unterstützung durch öffentliche Gelder rechtfertige. Der Regierungsrat betont aber, dass ein massvoller Ansatz gewählt werden müsse. Ausserdem müsse die verfassungsmässige Grundlage der Vorlage nochmals überprüft werden. «Da insbesondere auch bei Arbeitgebern ein Interesse an guten Lösungen familienergänzender Betreuung besteht, ist bei einer Beteiligung der öffentlichen Hand auch ein Engagement der Wirtschaft vorauszusetzen», schreibt er weiter.
I.D.