Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat das revidierte Jagdgesetz. stock.adobe
05.12.2021 09:00
Regierungsrat legt das revidierte Jagdgesetz vor
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterbreitet dem Grossen Rat die Botschaft zum Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz). Im Gesetz soll insbesondere verankert werden, dass der Kanton eine Jagdschiessanlage erstellt und betreibt.
Kanton Der Verband Jagd Thurgau betreibt seit 1933 in Weinfelden eine Jagdschiessanlage. Auf dieser einzigen Anlage im Kanton Thurgau erfolgt die jagdliche Schiessaus- und -weiterbildung und es werden die Jägerprüfungen sowie die obligatorischen Treffsicherheitsnachweise abgenommen. Aus umweltrechtlichen Gründen muss diese Anlage jedoch aufgehoben werden. Das Amt für Umwelt hat bis Ende 2025 die altlastenrechtliche Sanierung verfügt. Seit dem 1. Januar 2021 darf auf dieser Anlage bis zum Zeitpunkt der Altlastensanierung nur noch mit dem zusätzlichen Einbau von emissionsfreien, künstlichen Kugelfängen weiter geschossen werden. Das Schiessen mit Schrot auf Tontauben musste per 31. Dezember 2020 ganz eingestellt werden.
Als Alternative wurde durch den Regierungsrat die Auslagerung des jagdlichen Schiessens auf bestehende Anlagen in den Nachbarkantonen geprüft. Die Auslagerung stellt aus verschiedenen Gründen aber keine zufriedenstellende Lösung dar. Der Regierungsrat stellt sich aufgrund des gesetzlichen Auftrags auf den Standpunkt, dass der Kanton seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen kann, ohne dass auf dem Kantonsgebiet eine Jagdschiessanlage zu Verfügung steht. Das jagdliche Schiessen muss im Kanton aufgrund verschiedener Vorgaben des Bundes und des Kantons möglich sein. Unter anderem ist das jagdliche Schiessen unabdingbarer Bestandteil der jagdlichen Aus- und Weiterbildung in der Verantwortung des Kantons. Deshalb legt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Änderung des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) vor. Die vorgeschlagenen neuen Paragraphen ermöglichten die Erstellung einer neuen Jagdschiessanlage.
Der Regierungsrat hat eine Projektgruppe beauftragt, einen Standort für eine neue Jagdschiessanlage im Kanton Thurgau zu eruieren und ein entsprechendes Bauprojekt auszuarbeiten. Die Projektgruppe legte dem Regierungsrat im Juni 2019 ein Projekt mit Kostenvoranschlag am Standort Heckenmoos in Müllheim vor. Gemäss dem aktuellen Stand der Planung dürfte diese zu einer einmaligen Ausgabe von rund 6,5 Millionen Franken (inklusive Landerwerb) führen. Für den Betrieb dieser Anlage ist eine Leistungsvereinbarung mit Jagd Thurgau vorgesehen.
Von April bis Juni 2021 hatte das Departement für Justiz und Sicherheit eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Vorlage fand im Vernehmlassungsverfahren insgesamt eine positive Aufnahme, keine der eingegangenen Stellungnahmen plädierte auf Ablehnung. In mehreren Stellungnahmen wurde eine Regelung zur Hundeleinenpflicht in der Brut-/ Setzzeit und Aufzuchtszeit gefordert. Diesem Ansinnen soll mit der Aufnahme einer neuen Bestimmung nachgekommen werden.
I.D.