Symbolbild: Der Regierungsrat regelt neue Zuständigkeiten im Asylbereich. zVg
17.12.2021 16:00
Regierungsrat regelt neue Zuständigkeiten im Asylbereich
Im Januar 2021 hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau entschieden, dass ab dem 1. Januar 2022 die Fachstelle Integration des Migrationsamtes für die Erstintegration und die Gemeinden für die Sozialhilfe bei den vorläufig Aufgenommenen und neu auch für anerkannte Flüchtlinge nach ihrer Unterbringung in den Durchgangsheimen zuständig sind.
Kanton Die Peregrina Stiftung konzentriert sich somit wieder auf ihren Kernauftrag. Das neue Modell bedingte eine Anpassung der Verordnung zum Ausländer- und Integrationsgesetz, zum Freizügigkeitsabkommen und zum Asylgesetz. Auch einen neuen Verteilschlüssel für die Platzierung von Personen des Asylbereichs in den Gemeinden hat der Regierungsrat genehmigt.
Im Rahmen der dritten Etappe Neustrukturierung Asyl Thurgau (NATG3) hat der Kanton Thurgau die Zuständigkeiten für die Sozialhilfe und die fallführende Stelle für die Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen nach ihrer Unterbringung in den Durchgangsheimen neu organisiert. Ab dem 1. Januar 2022 sind neu die Fachstelle Integration des Migrationsamtes sowie die Gemeinden und nicht mehr die Flüchtlingsbegleitung der Peregrina-Stiftung für die Integration und Sozialhilfe bei den anerkannten Flüchtlingen verantwortlich. Mit der Neustrukturierung verändern sich somit auch die Aufgaben der Peregrina-Stiftung. Es besteht weiterhin eine Leistungsvereinbarung zwischen der Stiftung und dem Kanton. Die Peregrina-Stiftung konzentriert sich nun wieder auf ihren Kernauftrag, den sie bis 2010 ausschliesslich innehatte: Den Betrieb von Durchgangsheimen und Nothilfeunterkünften für verschiedene Personengruppen des Asylwesens. Personengruppen sind Asylsuchende im laufenden Verfahren, anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und ausreisepflichtige Personen.
Für die Umsetzung wurde unter anderem die Verordnung zum Ausländer- und Integrationsgesetz, zum Freizügigkeitsabkommen und zum Asylgesetz angepasst, diese wurde mit der einheitlichen Zuständigkeit der Förderung der Erstintegration für vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge durch die Fachstelle Integration des Migrationsamtes ergänzt. Ausserdem wurde Denise Neuweiler, Vizepräsidentin der Thurgauer Konferenz über öffentliche Sozialhilfe und Gemeindepräsidentin von Langrickenbach, neu in das Koordinationsgremium Integration (KINT) zur koordinierten Umsetzung des kantonalen Integrationsprogrammes gewählt. Mit dem Zuständigkeitsende der Flüchtlingsbegleitung der Peregrina-Stiftung entfällt deren Einsitz.
Als Folge der Neuorganisation wurde zudem auch der Verteilschlüssel für die Platzierung von Personen des Asylbereichs in den Gemeinden geändert. Im Gegensatz zu den Asylsuchenden und den vorläufig aufgenommenen Personen haben Personen mit Flüchtlingsstatus freie Wohnsitzwahl im Kanton und werden nicht einer Gemeinde zugewiesen. Um das Ziel einer annähernd gleichmässigen Verteilung der Personen des Asylbereichs über den ganzen Kanton zu erreichen, werden die Personen mit Flüchtlingsstatus per 31. Dezember 2021 ebenfalls dem Verteilschlüssel angerechnet. Die Zuteilungen basieren auf einem verbindlichen Verteilschlüssel, der sich vom relativen Anteil einer Gemeinde an der gesamten Thurgauer Wohnbevölkerung ableitet. Bei Standortgemeinden von Durchgangsheimen oder Nothilfeunterkünften werden 30 Prozent der Zentrenplätze dem Ist-Bestand angerechnet, bei der Standortgemeinde des Bundesasylzentrums wird der Verteilschlüssel um 15 Prozent der Zentrumsplätze reduziert.
I.D.