Der Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzes über das Gastgewerbe in eine externe Vernehmlassung gegeben. stock.adobe
24.03.2022 08:59
Revidiertes Gastgewerbegesetz geht in die Vernehmlassung
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getränken in eine externe Vernehmlassung gegeben. Das neue Gesetz soll weniger Bestimmungen umfassen und schlank sein mit nur noch zwei Bewilligungsarten.
Kanton Das geltende Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbegesetz) vom 26. Juni 1996 regelt die gastgewerbliche Tätigkeit und den Handel mit alkoholhaltigen Getränken. Anstoss zur Revision dieses inzwischen rund 25-jährigen Gesetzes gab die Motion «Ein moderneres Gastrogesetz – damit die Vielfalt bleibt». Mit dieser Motion sollte der Regierungsrat beauftragt werden, das Gastgewerbegesetz so zu ändern beziehungsweise die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass Patente und Bewilligungen neu auch an juristische Personen erteilt werden können. Allerdings muss der Nachweis erbracht werden, dass daran eine natürliche Person beteiligt ist oder die juristische Person eine natürliche Person beschäftigt, welche die persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Mitglieder des Grossen Rates hatten die Motion am 26. August 2020 für erheblich erklärt.
Das neue Gesetz soll weniger Bestimmungen umfassen und schlank sein mit nur noch zwei Bewilligungsarten: eine für den Handel mit Alkohol und eine für die Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit. Damit soll den aktuellen Entwicklungen im Gastronomiebereich Rechnung getragen werden. Von der Bewilligung erfasst sein sollen zum Beispiel künftig auch sogenannte «Foodtrucks» und andere neuere Gastgewerbeformen. Ins Auge zu fassen sind zudem Anpassungen in Bezug auf die Wirteprüfung, die im Grundsatz beibehalten werden soll. So könnte unter anderem ein Leistungsnachweis im Sinne eines «multiple choice-Tests» anstelle der bisherigen Wirteprüfung sinnvoll sein. Der Erfolg von Gastronomiebetrieben soll durch eine liberalere Regelung vermehrt dem Markt überlassen werden.
Der vorliegende Entwurf umfasst als wesentliche Änderungen: die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Patent und Bewilligung für die verschiedenen Formen von gastgewerblichen Tätigkeiten; die Möglichkeit, gastgewerbliche Bewilligungen neu auch juristischen Personen zu erteilen; die Abschaffung der bisherigen Form der Wirteprüfung und deren Vereinfachung (auf Verordnungsstufe). Die Totalrevision soll schliesslich für weitere kleinere materielle Anpassungen, für Änderungen im redaktionellen Bereich und in der Gesetzesstruktur genutzt werden.
Die geplante Aufhebung der Unterscheidung zwischen Patent und Bewilligung für die verschiedenen Formen von gastgewerblichen Tätigkeiten wird sowohl für die Gemeinden als auch für den Kanton zu einer administrativen Entlastung führen. Schwierig abzuschätzen sind die Auswirkungen auf die Gebühreneinnahmen, da sich die bisher unterschiedlichen Gebühren für die einzelnen Patent- und Bewilligungsarten auf zwischen 300 Franken bis 2'500 Franken beliefen. Neu sollen die Bewilligungsarten auf zwei reduziert werden, mit Gebühren in der Höhe von 1'000 Franken bis 1'500 Franken. Die Gebühren für regelmässige Verlängerungen, Tanzveranstaltungen oder Schaudarbietungen (3'000 Franken) sowie für regelmässige Freinächte (4'000 Franken) sollen dagegen unverändert bleiben. Die Einnahmen für die Abnahme der Wirteprüfung durch den Kanton Thurgau würden bei der angedachten Vereinfachung der Wirteprüfung ebenfalls wegfallen; ebenso der damit verbundene administrative Aufwand. Die Abgaben auf gebrannten Wassern sollen dagegen unverändert beibehalten werden. Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich die Einnahmen der Gemeinden und des Kantons im Bereich des Gastgewerbes reduzieren werden.
Die externe Vernehmlassung startet am 24. März 2022 und endet am 22. Juni 2022.
Unterlagen unter: https://vernehmlassungen.tg.ch/vernehmlassungen/detailseite-home.html/10411/consultation/110
I.D.