Symbolbild: Der Regierungsrat fordert eine Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes. z.V.g.
09.07.2021 14:03
Schlanke Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes
Forderung des Regierungsrats
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt das Ansinnen des Bundesrats, mit einem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative die biologische und landschaftliche Vielfalt stärker zu schützen und zu fördern. Er begrüsst daher die Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Diese soll aber so schlank wie möglich vorgenommen werden.
Kanton Die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» will den Schutz der Artenvielfalt stärken und deren langfristigen Erhalt sichern. Weiter sollen der Landschaftsschutz gestärkt und die Baukultur gefördert werden. Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Anliegen der Initiative. Er lehnt diese jedoch ab, weil sie ihm zu weit geht, und hat ihr deshalb einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt.
Der Regierungsrat begrüsst und teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass die biologische und landschaftliche Vielfalt stärker zu schützen und zu fördern sind. «Eine Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) wird begrüsst, ist aber sorgfältig, gezielt und so schlank wie möglich vorzunehmen», schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Es seien nur Korrekturen und Ergänzungen vorzunehmen, wo effektiv Handlungsbedarf bestehe. Zudem sei den Zuständigkeiten und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen Rechnung zu tragen.
Die Planung und Umsetzung der Ökologischen Infrastruktur sei im Zusammenhang mit der Förderung der Biodiversität ein zentrales Projekt der kommenden Jahre, schreibt der Regierungsrat. Der Auftrag für eine Ökologische Infrastruktur leite sich ab aus der Strategie Biodiversität Schweiz (2012), dem Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz (2017) und dem Landschaftskonzept Schweiz (2020). Die kantonalen Fachstellen Natur und Landschaft seien über die Programmvereinbarungen Naturschutz 2020-2024 verpflichtet, eine Ökologische Infrastruktur zu planen. Im erläuternden Bericht zum vorliegenden Entwurf für die Revision des NHG ist dieser Begriff mehrfach erwähnt. Für den Regierungsrat ist daher nicht nachvollziehbar, wieso der Begriff in der Entwurfsfassung des Gesetzes nicht beschrieben wird. Als Flächenvorgabe werden zudem 17 % der Landesfläche ab 2030 angegeben, die dem Schutz der einheimischen Tiere und Pflanzen dienen müssen. Hierzu hält der Regierungsrat fest, dass das Ziel nicht ein fixierter Flächenanteil sein kann, sondern dass das Ziel eine funktionierende Ökologische Infrastruktur sein müsse.
I.D.