07.12.2023 00:00
Selektives Obligatorium vorschulische Sprachförderung
Anfang Januar 2024 erhalten im Kanton Thurgau alle Eltern von zweieinhalbjährigen Kindern von der jeweiligen Schulgemeinde einen kantonal einheitlichen Fragebogen, der den Sprachstand des Kindes erfasst. Dies betrifft also jene Kinder, welche eineinhalb Jahre später kindergartenpflichtig werden.
Der Fragebogen wird durch das Amt für Volksschule ausgewertet. Das Ergebnis dieser Auswertung weist aus, ob ein Kind die obligatorische Sprachförderung besuchen muss. Diese Förderung findet ein Jahr vor dem Kindergarteneintritt statt.
Der Fragebogen geht auch an Eltern von deutsch- und schweizerdeutsch sprechenden Kindern. Hier wird ein Besuch des Sprachförderprogramms eher nicht nötig sein. Eine flächendeckende Befragung ist jedoch sinnvoll, da die Schule keine Kenntnisse über die Erstsprache der Kinder im Vorschulalter hat.
Mit einem selektiven Obligatorium werden Kinder mit Förderbedarf in deutscher Sprache zum Besuch eines Angebots (Spielgruppe, Kita, Tagesfamilie) verpflichtet.
Dort werden die Kinder spielerisch angeleitet, kommen mit Deutsch sprechenden Kindern in Kontakt und erhalten damit eine bessere Startvoraussetzung für die Schulzeit. Der Besuch eines Sprachförderungsangebots erfolgt während eines Jahres vor dem Kindergarteneintritt, umfasst vier bis sechs Stunden pro Woche und ist für die Eltern kostenlos. Dieser wird durch die Schulsteuereinnahmen finanziert.
Die Organisation des Angebots und die Erfassung der Kinder erfolgt durch die Schulgemeinde. Die Volksschulgemeinde Kemmental organisiert das Angebot mit der Spielgruppe Kemmental.
Mit der Einführung des selektiven Obligatoriums für die schulische Sprachförderung (SOVS) soll die Chancengleichheit erhöht werden.
Für Fragen oder weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung VSG Kemmental, sekretariat@schule-kemmental.ch.